Station: [22] Der Prozess der Wiedervereinigung


M: Dass Deutschland heute ein geeintes Land ist, ist alles andere als selbstverständlich. Denn die Wiedervereinigung war keine
rein innerdeutsche Angelegenheit. Dies hatten die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs zu entscheiden.

F: Die USA und die UdSSR standen der Wiedervereinigung positiv gegenüber. Frankreich und Großbritannien beobachteten die Ereignisse jedoch mit Sorge. Zu sehr fürchtete man sich vor einer neuen deutschen Dominanz. Frankreich und Großbritannien
forderten daher die Einbindung des vereinten Deutschlands in die NATO, dem westlichen Militärbündnis. Dem musste die UdSSR
aber wiederum zustimmen. Der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag machte die Wiedervereinigung schließlich möglich. Der Vertrag garantierte zum ersten Mal nach dem Zweiten Weltkrieg die äußere und innere Souveränität Deutschlands.

M: Am 6. Juli 1990 begannen die Verhandlungen zum sogenannten Einigungsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik.
Nur acht Wochen später war der Vertrag fertig. Darin enthalten, auf rund 1000 Seiten, die konkreten Bedingungen für den Beitritt
der DDR zur BRD. Die Frage des zukünftigen Regierungssitzes blieb vorerst offen und sollte später geregelt werden.

F: Am 3. Oktober 1990 war es so weit: die DDR trat offiziell der Bundesrepublik bei. Das geschah nach dem damaligen Artikel 23 des Grundgesetzes. Darin hieß es:

M: „Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

F: Die DDR als Staat hörte damit auf zu existieren. Im ganzen Land wird gefeiert, in Ost wie in West. Auf dem Foto an der Wand sehen Sie die Einheitsfeierlichkeiten in Pforzheim am Abend des 3. Oktober.

Foto: © DDR-Museum Pforzheim