Station: [m] Der Bergelohn


Es ist der 23. Oktober 1926. SEEFALKE hat sich gerade auf den Rückweg aus dem Ärmelkanal nach Bremerhaven gemacht. Die vergangenen sechs Tage war die Mannschaft damit beschäftigt, die „Katharine Park‟ zu bergen. Dieses Frachtschiff sollte eine Getreidelieferung aus Argentinien nach London bringen. Im Ärmelkanal war es aber zu einer Kollision mit einem anderen Schiff gekommen. An Bord von SEEFALKE wird gerade über die Höhe des sogenannten Bergelohns spekuliert. Denn von diesem wird jedes Besatzungsmitglied einen Anteil von knapp 0,4% bekommen. – als Prämie, zusätzlich zu seinem Grundgehalt. Für den Funkoffizier, der die Notmeldung aufgenommen hat, für die beiden Steuerleute und für den Kapitän gibt‘s etwas mehr. Da im Fall der „Katharine Park‟ im Eifer des Gefechts kein Vertrag über die Kosten der Bergung geschlossen wurde, muss jetzt ein Gericht – das britische Seeschiedsgericht – entscheiden. Das Verfahren ist kompliziert. Die Höhe des Bergelohns hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Es wird in Betracht gezogen, wie viel das gerettete Schiff und seine Ladung wert waren. Auch die Dauer der Bergung und das dabei verbrauchte Material werden einberechnet. Außerdem bezieht das Gericht die entstandenen Schäden am Bergungsschlepper mit ein. Und schließlich wird auch versucht, die Ausdauer, den Mut und den Einfallsreichtum der Bergungsmannschaft zu berücksichtigen. Doch nicht nur die Höhe des Bergelohns bietet Raum für Spekulationen. Fraglich ist auch, wer die Kosten dieser Bergung zu tragen hat. Die Telefone in der Reederei Schuchmann – der Reederei von SEEFALKE – werden in den nächsten Tagen heiß laufen. Denn über die Bezahlung für den Einsatz muss einerseits mit der Reederei und andererseits mit der Versicherung des geretteten Schiffes verhandelt werden. Und zusätzlich gibt es auch noch die Getreideladung der „Katharine Park‟, die eigens versichert war... Trotz allem ist die Mannschaft an Bord zufrieden. Denn ein weiterer Einsatz in diesem Jahr konnte erfolgreich zu Ende geführt werden. Und nur dann wird für die Mühen auch bezahlt. Es gilt der harte Grundsatz „no cure – no pay‟ – „kein Erfolg keine Bezahlung‟. Angenommen ein Schiff sinkt nach wochenlanger Verschleppung doch noch auf den letzten Metern vor dem Hafen, bekommt die Mannschaft keinen Pfennig.