Station: [7] Gift- und Betäubungsmittelschrank


Hier lagert der Stoff, aus dem Krimis entstehen. 

Jede Apotheke hat einen fest verschließbaren Gift- und Betäubungsmittel Schrank wie diesen hier. Mit unseren Giften wollen wir jedoch weder unsere Kundinnen und Kunden um die Ecke bringen, noch Stoff für einen Krimi liefern. Es gehört zur Tradition jeder Apotheke, Gifte zu verarbeiten. Für uns sind das stark wirkende Arzneistoffe.

Sie dürfen den Schrank öffnen! Ausnahmsweise, denn in der Regel darf das nur der Apotheker oder die Apothekerin. Links stehen die Gifte, hinter der rechten Schranktüre die Betäubungsmittel.

Zu den Giften gehören pflanzliche Alkaloide wie zum Beispiel Atropin; mineralische Giftstoffe, wie Arsen sowie Quecksilber-Salze, die etwa bei parasitären Erkrankungen eingesetzt wurden.

Gifte durften damals nur gegen Bezugsscheine ausgehändigt werden, die vom Bürgermeister oder ein anderer Amtsperson ausgestellt werden mussten. Alle Abgaben wurden akribisch dokumentiert. 

Zu den Betäubungsmitteln gehören Opiate, aber auch barbiturathaltige Schlafmittel. Auch diese Präparate sind unter Verschluss zu lagern. Heute ist sogar die Aufbewahrung in einem Panzerschrank vorgeschrieben. 

Die Gefäße für Gift- und Betäubungsmittel hatten eine besondere Form. Bis 1968 war vorgeschrieben, dass Morphin-Salze zum Beispiel in dreieckigen Stand Gefäßen gelagert werden mussten. Doch nicht nur die Form der Gefäße, sondern auch die Art der Signatur sicherte erhöhte Aufmerksamkeit. In der oberen Vitrine können Sie es sehen. Schwarz auf Weiß steht für schwach wirksame Stoffe. „Rot auf Weiß“ signalisiert stark wirkende Stoffe. Und „Weiß auf Schwarz“ heißt: Achtung Gift!

Unter dem Gift und Betäubungsmittel-Schrank bewahren wir Drogen auf. So bezeichnen wir unsere medizinischen Tees. Sie können die Schubladen öffnen. Hier sehen Sie eine Vielfalt, wie man sie heute in Apotheken nur noch selten findet.

Alle Abbildungen: © Trüpschuch