Station: [4] Neuordnung der reformierten Kirche


Geldgier und Ämtermissbrauch sollten in der reformierten Hugenottenkirche keinen Platz mehr haben. Johannes Calvin mahnte mit den Bibelworten:
„Gott wird seiner Herrschaft beraubt, wo das Geld regiert.“
Für die Reformatoren der Hugenottenkirche war klar: Der protestantische Glaube braucht keine Obrigkeiten und Amtsvorsteher. Niemand sollte zwischen der christlichen Gemeinde und dem gepredigten Wort Gottes stehen.
Nur eine komplette Neustrukturierung der Kirchenordnung garantierte die direkte Nähe zu Gott.
Im Jahr 1559 trafen sich in Paris Vertreter der reformierten Hugenottengemeinden zu einer geheimen Versammlung. Der ersten sogenannten Nationalsynode. Dort wurde ein gemeinsames Glaubensbekenntnis und eine einheitliche Kirchenordnung für alle Hugenottengemeinden beschlossen.
Dieses Bekenntnis mit dem Namen „Confessio Gallicana“ zählt zu den wichtigsten Schriften der reformierten Kirche Frankreichs und hat bis heute seine Gültigkeit. 
In der reformierten Kirchenordnung gibt es weder einen Papst noch Bischöfe. Hierarchische Strukturen werden abgeschafft zu Gunsten einer Neuordnung von unten nach oben. Der wichtigste Grundsatz lautet:
„Keine Gemeinde darf über eine andere Gemeinde und kein Gemeindemitglied über ein anderes den Vorrang oder die Herrschaft beanspruchen.“ 
Bei den französisch-reformierten Kirchen wählt die Gemeinde ihren Vorstand, das sogenannte consistoire. Der Vorstand besteht aus dem Pastor, den Ältesten, die allesamt von Laien aus der Gemeinde gestellt werden, und den Diakonen, die sich um die Alten und Kranken kümmern. Früher durften nur Männer die Aufgaben übernehmen, heute werden die Ämter von Frauen und Männern gleichberechtigt besetzt.
Die Struktur „von unten nach oben“ mit einer gewählten Vertretung, die aus Pastoren und Laien besteht, setzt sich auch auf den höheren Ebenen weiter fort, bis hin zu der Nationalsynode, der Vertretung der reformierten Kirche des ganzen Landes.

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