Station: [6] Verschlussbrennerei


F: An dieser Station möchten wir Ihnen eine Verschlussbrennerei zeigen. Oft meint man, hinter dem Begriff stecke ein besonderes Brennverfahren. Oder gar eine spezielle Art der Brennkunst, um möglichst hochprozentigen Alkohol zu gewinnen. Aber:

M: Fehlanzeige! Zwar werden fast alle Getreidebrände in Verschlussbrennereien hergestellt, doch mit dem Herstellungsprozess hat es überhaupt nichts zu tun.

F: Was passiert also dann in einer Verschlussbrennerei?

M: Ganz einfach. Es ist wie der Name schon sagt: eine verschlossene Brennerei. Der gesamte Herstellungsprozess steht unter zollbehördlichem Verschluss.

F: Das bedeutet, nur das Zollamt besitzt einen Schlüssel zur Brennanlage. Zudem sind alle Flansche und Verbindungen verplombt. Der Staat beruft sich hier auf sein Branntweinmonopol, wodurch die Herstellung von Alkohol steuerpflichtig wird.

M: In einer Verschlussbrennerei wird die Branntweinsteuer anhand des tatsächlich produzierten Alkohols ermittelt. Dazu wird beispielsweise am Auslauf ein spezieller Zähler installiert, der die erzeugte Alkoholmenge misst. Die Steuer wird dann pro Liter berechnet.

F: Daneben gibt es noch die sogenannten Abfindungsbrennereien, in denen hauptsächlich Obst gebrannt wird. Diese sind zollrechtlich zwar nicht verschlossen, aber sie sind auf die Produktion von maximal 300 Liter reinem Alkohol pro Jahr beschränkt. Nun aber kommt der Clou:

M: Die Steuer wird hier nicht anhand der erzeugten Alkoholmenge berechnet, sondern: anhand der eingebrachten Maische! Erfahrene Brenner schaffen es, Überschuss zu erzeugen. Das bedeutet, sie holen besonders viel aus der Maische raus. Und dieser Überschuss ist … steuerfrei. Na dann, auf ihr Wohl!

 

Fotos: © Förderverein Museum im Steinhaus e.V.