Station: [104] Flett: Herdfeuer mit Feuerstülpe und Kesselhaken


F: Das Flett ist der Bereich um das Herdfeuer, unter dem Rauchfang. Hier war das Allerheiligste des Bauernhauses. Von morgens bis abends brannte hier das offene Feuer, es war die einzige Kochstelle im Haus und im Winter die einzige Wärmequelle. Hier saßen die drei Generationen der Familie zusammen. Die Frauen spannen oder strickten, die Männer flochten Transportkörbe, Bienenkörbe – die sogenannten „Stülper“ – oder die Sitzflächen der Stühle.

M: Der Tag begann morgens mit dem Entzünden des Feuers, wenn die Magd einen Kessel voller Wasser holte, ihn in den Kesselhaken einhängte und das Wasser warmwerden ließ: Das heiße Wasser brauchte man für die Zubereitung von Tee oder Grützbrei und nicht zuletzt für die Körperpflege. Ein Badezimmer mit Dusche oder sogar Badewanne gab es nicht.

F: Wenn man sich im Laufe des Tages von der Feuerstelle entfernte, stülpte man einen Eisenkorb über die Glut – zur Sicherheit. Eine faule Katze, die sich auf der Suche nach einem warmen Plätzchen nah am Feuer ausgestreckt hatte und vor lauter Wonne mit dem Schwanz schlug, hätte leicht einen Funkenflug verursachen und das ganze Haus in Brand stecken können.

M: Direkt über dem Feuer hing der Kesselhaken – auf Plattdeutsch: der „Kätelhaken“. Mit seinen vielen Zähnen sieht er aus sie eine Säge. Unten wurde der Wasserkessel eingehängt, mithilfe der Zähne oder Zacken verstellte man die Höhe. Je nach gewünschter Hitze hängte man den Kessel höher oder tiefer – wenn man seine Suppe schneller warm haben wollte, legte man also „einen Zacken zu“.

F: Das Flett war ein heimeliger und auch ein sicherer Ort. Denn rund um das Herdfeuer galt eine Art Asylrecht. Wer sich zum Bauern ans Herdfeuer flüchtete, konnte hier nicht belangt werden.

Und wer einen Vertrag zu schließen hatte, kam auch hierher. Rund um das Herdfeuer verhandelte man: verkaufte Vieh, verpachtete Land, verabredete Hochzeiten. War man sich einig geworden, standen die beiden Parteien auf, beugten sich über das Feuer und legten ihre Finger auf die drei zapfenartigen Spitzen des Kesselhakens. Mit dieser feierlichen Geste war der Vertrag besiegelt.

M: Sollte sich wider Erwarten einer der beiden Handelspartner nicht an die Abmachung halten, dann hieß es fortan: Für den kann ich meine Hand nicht ins Feuer legen!

Fotos: © Tanja Heinemann