Station: [31] Zoll- und Steuerrecht


 

M: Dass man mit Alkohol eine Menge Geld verdienen kann, hat Väterchen Staat bereits früh erkannt. Aus der Stadt Danzig im heutigen Polen stammt der früheste Beleg für eine Art Branntweinsteuer. Sie wurde bereits 1422 erlassen und zeigt, dass der einst als Allheilmittel geschätzte Branntwein immer mehr auch als Genussmittel konsumiert wurde.

F: Zeitsprung ins 20. Jahrhundert: 1919 trat in der Weimarer Republik das sogenannte Branntweinmonopol in Kraft. Mit der neuen Verordnung wollte man einerseits die wilde Schnapsbrennerei eindämmen und andererseits dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen garantieren. Dafür wurde eine eigene Reichsmonopolverwaltung eingerichtet. Sie zog den Alkohol von den hiesigen Brennereien ein, kontrollierte die Einfuhr aus dem Ausland sowie die Abgabe an die Industrie, die ihn zur Herstellung von Kosmetika, Arzneimitteln und Spirituosen brauchte. Damit war das deutsche Branntweinmonopol einmalig in Europa.

M: In den 1970er-Jahren wurde das Gesetz in seiner ursprünglichen Form abgeschafft. Doch für kleinere Brennereien bestand es weiterhin. Erst 2017 wurde das Branntweinmonopol endgültig aufgehoben und vom neuen Alkoholsteuergesetz sowie der Alkoholsteuerverordnung abgelöst.

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