Förderprogramme für Audioguides

Die Teilnahme an museum.de ist grundsätzlich für alle Museen kostenlos. Für die Finanzierung der Audioguide-Lösung finden Sie hier ggf. einige geeignete Fördertöpfe. 

 

 

Überregionale Förderprogramme

1. Bundesförderprogramm „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK)

Förderschwerpunkte: Investitionen in Substanzerhalt, Modernisierung, Ausstattungsmaßnahmen, digitale Ausstattung, Vermittlung und Barrierefreiheit in national bedeutsamen Museen und Kultureinrichtungen.    
Antragsberechtigt: Öffentliche, staatliche und gemeinnützige Einrichtungen mit nationaler Bedeutung in Deutschland.    
Mindest-Antragshöhe: ca. 100.000 €    
Maximale Antragshöhe: ca. 2.500.000 €    
Antragsfrist: Jährliche Tranche – Verteilung erfolgt über Landesbehörden; Fristen richten sich nach dem jeweiligen Landesaufruf für 2026 (i. d. R. Herbst 2025 bis Frühjahr 2026).    
Link: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BKM/investitionen-fuer-nationale-kultureinrichtungen.html    
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich förderfähig, wenn sie Teil einer digitalen Vermittlungs- oder Modernisierungsmaßnahme sind.

 

2. Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung

Förderschwerpunkte: Förderung innovativer, kultureller Projekte aller Sparten, auch digitale Kulturprojekte, Vermittlungsvorhaben und neue Formate.     
Antragsberechtigt: Juristische Personen (Kulturinstitutionen, Vereine, Stiftungen, Museen etc.).    
Mindest-Antragshöhe: ca. 50.000 € (Richtlinie)    
Maximale Antragshöhe: keine feste Obergrenze (Projektorientiert).    
Antragsfrist: 31.01.2026 & 31.07.2026 (12:00 Uhr).    
Link: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/foerderung/allgemeine_projektfoerderung.html    
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich förderfähig, wenn Bestandteil eines größeren Kulturprojekts oder digitaler Vermittlungsstrategie.

 

3. Kulturstiftung des Bundes – LOKAL – Programm für Kultur und Engagement

Förderschwerpunkte: Aufbau kulturvermittelnder Netzwerke und lokale Kulturprojekte, die u. a. digitale und partizipative Vermittlungsprozesse unterstützen.     
Antragsberechtigt: Kulturakteure, Kommunen, gemeinnützige Organisationen.    
Mindest-Antragshöhe: Projektbezogen (bis zu ~240.000 € je Projekt über 4 Jahre möglich).    
Maximale Antragshöhe: ~240.000 €    
Antragsfrist: 31.03.2026, 12:00 Uhr.    
Link: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/bild_und_raum/detail/lokal_programm_fuer_kultur_und_engagement.html    
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglicherweise förderfähig, wenn sie zur Vernetzung, Besucherbindung oder Vermittlung beitragen.

 

4. Kreatives Europa – EU Kulturförderprogramm (Creative Europe KULTUR)

Förderschwerpunkte: Europäische Kooperationen, Netzwerke, Plattformen für Kulturprojekte, Innovation, Digitalisierung, kulturelle Vielfalt mit grenzübergreifender Wirkung.    
Antragsberechtigt: Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen, Kulturinstitutionen aus EU‑Mitgliedstaaten.    
Mindest-Antragshöhe: Projektabhängig (i. d. R. je nach Call unterschiedlich).    
Maximale Antragshöhe: Projektabhängig (keine einheitliche Obergrenze).    
Antragsfrist: Unterschiedlich je Call – erwartete Ausschreibungen zu „Europäischen Kooperationsprojekten“ voraussichtlich Februar/März 2026 (Details im jeweiligen Call).    
Link: https://www.europa-foerdert-kultur.eu/foerderprogramme/kreatives-europa/    
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, vor allem wenn sie im Rahmen internationaler Kooperationen eingesetzt werden.

 

5. Bundesprogramm „Kultur macht stark“ – Teilprogramm „Museum macht stark“

Förderschwerpunkte: Außerschulische kulturelle Bildungsangebote in Museen und kultureller Vermittlung.    
Antragsberechtigt: Museen und kulturelle Einrichtungen (in lokalen Bündnissen).    
Mindest-Antragshöhe: bis zu ca. 12.000 € pro Maßnahme.    
Maximale Antragshöhe: ca. 12.000 € (projektbezogen).    
Antragsfrist: 31.02.2026 (weitere Termine möglich bis Mai/Juni 2026).    
Link: https://www.museum-macht-stark.de/    
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Eher begrenzt, da Fokus auf außerschulischer Bildungsarbeit liegt; Elemente der digitalen Vermittlung könnten ggf. integriert werden.

 

6. Kulturstiftung der Länder – PRISMA: Programm zur Stärkung der Diversität & kulturellen Teilhabe an Museen

Förderschwerpunkte: Strukturentwicklung, Diversität, kulturelle Teilhabe in Museen deutschlandweit (Teilprojektstart 2025‑2026).    
Antragsberechtigt: Öffentliche und öffentlich geförderte Museen aller Größen.    
Mindest-Antragshöhe: projektabhängig.    
Maximale Antragshöhe: projektabhängig.    
Antragsfrist: Bewerbungsphase begann Herbst 2025 (erste Frist) – prüfe evtl. Folgefristen 2026.    
Link: https://www.museumsbund.de/foerderung/    
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Eher sekundär, da inhaltlicher Fokus auf Diversität & Vermittlung liegt, jedoch technische Vermittlungskomponenten möglich.

 

Baden-Württemberg

1. Level Up! Gamification im Museum

Förderschwerpunkte: Förderung digitaler Innovationen und interaktiver Anwendungen im Museumsbereich, z. B. digitale Vermittlungsformate und Prototypenentwicklung.           
Antragsberechtigt: Staatliche, kommunale und private Museen in Baden‑Württemberg.           
Mindest-Antragshöhe: keine festgelegte Mindesthöhe.           
Maximale Antragshöhe: ca. 10 000 € je Projektidee/Prototype.           
Antragsfrist: 13. Februar 2026.           
Link: https://digitalekultur.mfg.de/level-up/           
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Ja, wenn als digitale Vermittlungsformate in das Projekt eingebunden sind.

 

2. Kunst und Kultur – Baden‑Württemberg Stiftung (Frühjahrsauswahlrunde)

Förderschwerpunkte: Projektförderung im Bereich Kunst und Kultur, inklusive digitaler Kulturprojekte, Ausstellungen und Vermittlungsinitiativen.           
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Einrichtungen, Museen und Kulturträger in Baden‑Württemberg.           
Mindest-Antragshöhe: keine feste Mindesthöhe (projektbezogen).           
Maximale Antragshöhe: projektabhängig (häufig mehrere 10 000 € möglich).           
Antragsfrist: 02. Februar 2026.           
Link: https://www.bwstiftung.de/de/programme/kunst-und-kultur           
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Ja, sofern diese integraler Bestandteil des kulturellen Vermittlungskonzepts sind.

 

3. „Weiterkommen!“ – Zentrum für Kulturelle Teilhabe

Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Teilhabe, Vermittlungsformate und inklusiver Angebote in Museen und Kulturinstitutionen.           
Antragsberechtigt: Museen, Kulturinstitutionen und Initiativen in Baden‑Württemberg.           
Mindest-Antragshöhe: ca. 5 000 €.           
Maximale Antragshöhe: ca. 25 000 € (Phase I + II zusammen).           
Antragsfrist: Projektbeginn 01.02.2026 – laufende Förderphase mit Einreichmöglichkeiten im Vorfeld.           
Link: https://kulturelle-teilhabe-bw.de/angebot/foerderung/foerderung-weiterkommen/weiterkommen-ausschreibung-1           
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Ja, wenn sie Teil eines inklusiven Vermittlungskonzepts sind.

 

4. Kulturförderung – Stadt Ulm: Klein-Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: Unterstützung kleiner gemeinnütziger Projekte zur Belebung des kulturellen und sozialen Lebens in der Stadt, auch thematisch für Museen nutzbar.           
Antragsberechtigt: Initiativen, Vereine, Institutionen und Museen mit kulturellem Projektbezug in Ulm.           
Mindest-Antragshöhe: keine feste Mindesthöhe (je Antrag).           
Maximale Antragshöhe: bis ca. 3 000 € je Projekt.           
Antragsfrist: ab 15. Januar 2026 – laufend möglich.           
Link: https://www.ulm.de/kultur/kulturförderung/klein-projektförderung           
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn der Antrag inhaltlich zum kulturellen Vermittlungsprojekt passt.

 

5. Kulturfonds – Stadt Stuttgart Kulturförderung 2026

Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Projekte, Ausstellungen, Vermittlungsangebote, inklusive digitaler Entwicklungen.           
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Initiativen und Museen mit Sitz in Stuttgart.           
Mindest-Antragshöhe: stadtabhängig, häufig ab ca. 1 000 €.           
Maximale Antragshöhe: stadtabhängig, je nach Programmteils bis ca. 50 000 €+.           
Antragsfrist: verschiedene Fristen 2026 je Ausschreibung durch das Kulturamt (siehe Seite).           
Link: https://www.stuttgart.de/leben/kultur/foerderung.php           
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Ja, wenn integraler Teil digitaler Vermittlungsprojekte.

 

6. Kulturfonds – Stadt Mannheim Kulturförderung 2026

Förderschwerpunkte: Förderung von kulturellen Initiativen, Ausstellungen und Vermittlungsprojekten, auch digitaler Formate.           
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen und Museen mit Sitz in Mannheim.           
Mindest-Antragshöhe: stadtabhängig.           
Maximale Antragshöhe: stadtabhängig.           
Antragsfrist: verschiedene Fristen im Jahr 2026 durch das Kulturamt Mannheim.           
Link: https://www.mannheim.de/de/kultur/kulturfoerderung           
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn passend zum kulturspezifischen Antrag.

 

7. Kulturfonds – Stadt Karlsruhe Kulturförderung 2026

Förderschwerpunkte: Projekt‑ und Strukturförderung im Kulturbereich, einschl. musealer Angebote und Vermittlungsformate.           
Antragsberechtigt: Kulturträger und Museen mit kulturellem Projekt in Karlsruhe.           
Mindest-Antragshöhe: stadtabhängig.           
Maximale Antragshöhe: stadtabhängig.           
Antragsfrist: verschiedene Termine im Jahr 2026 über das Kulturamt Karlsruhe.           
Link: https://www.karlsruhe.de/kultur/foerderung.de           
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn in den Projektantrag integriert.

 

8. Innovationsfonds Kunst – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden‑Württemberg

Förderschwerpunkte: Förderung kreativer und innovativer Projekte in Kunst und Kultur, auch digitale Vermittlungsformate und Innovationen.           
Antragsberechtigt: Kulturakteure und Museen im Land (Ausschreibung über Kulturförderseite).           
Mindest-Antragshöhe: keine standardisierte Mindesthöhe ausgewiesen.           
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.           
Antragsfrist: laufende Möglichkeiten der Einreichung im Jahr 2026 über den Kulturförderbereich des MWK.            
Link: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturfoerderung/foerderprogramme           
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn Teil eines innovativen kulturvermittelnden Projekts.

 

Bayern

1. Kulturfonds Bayern – „Kulturelle Bildung“

Förderschwerpunkte: Förderung von kreativen und kulturellen Bildungs‑ und Vermittlungsprojekten (z. B. Angebote, die gesellschaftliche Teilhabe, digitale Vermittlung, interkulturelle Ansätze oder inklusive Formate fördern).        
Antragsberechtigt: Nicht gewinnorientierte Kulturträger, Museen, Vereine und Initiativen mit Sitz in Bayern.        
Mindest-Antragshöhe: ca. 5 000 € förderfähige Gesamtkosten.        
Maximale Antragshöhe: bis 50 000 € pro Vorhaben und Jahr.        
Antragsfrist: 01. März 2026 für Projekte im Schuljahr 2026/2027 (laufende Frist 2026).        
Link: https://www.km.bayern.de/ministerium/kooperationen-und-stiftungen/kulturfonds        
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich hoch, wenn sie als digitale Vermittlungs‑ oder Bildungsinstrumente in ein kulturelles Vermittlungskonzept eingebettet werden.

 

2. Projektförderung – Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern

Förderschwerpunkte: Projektbezogene Förderung nichtstaatlicher Museen zur Unterstützung der Sammlungspflege, Ausstellungsgestaltung, museumspädagogischer Vermittlung, Inventarisierung, Digitalisierung und barrierefreien Zugängen sowie Innovationen in der Museumsarbeit.        
Antragsberechtigt: Non‑Profit Museen und deren Träger im Freistaat Bayern.        
Mindest-Antragshöhe: wird projektbezogen festgelegt (je nach Förderrichtlinie).        
Maximale Antragshöhe: projektabhängig, nach Absprache mit der Landesstelle.        
Antragsfrist: laufende Einreichungen im Jahr 2026 im Rahmen des Zuwendungsverfahrens der Landesstelle; genaue Termine werden mit der Landesstelle abgestimmt.         
Link: https://museumsberatung-bayern.de/foerderung        
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Ja, wenn sie Teil museumspädagogischer, digitaler Vermittlungs‑ oder Ausstellungsprojekte sind.

 

3. Kulturfonds Bayern – Bereich „Kunst“ (Projekt‑ und Investitionsförderung, relevant für Projektjahr 2026)

Förderschwerpunkte: Förderung kreativer Kunst‑ und Kulturprojekte, musealer Vorhaben und investiver Maßnahmen nichtstaatlicher Träger im Bereich Kunst und Kultur (z. B. Ausstellungen, Vermittlungsformate, Investitionen).        
Antragsberechtigt: Nichtstaatliche Museen, Kulturvereine und Initiativen in Bayern.        
Mindest-Antragshöhe: mindestens 10 000 € förderfähige Gesamtkosten (Richtwert).        
Maximale Antragshöhe: projektbezogen, üblich ist eine Begrenzung auf ca. 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.        
Antragsfrist: 01. Oktober 2025 für das Förderjahr 2026 (Relevanz für Projekte im Jahr 2026).         
Link: https://www.bayern.de/kulturfonds-bayern-2026-jetzt-antrag-stellen/        
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, insbesondere wenn integraler Bestandteil von Ausstellungskonzepten oder Vermittlungsprojekten.

 

4. Museumsprojektförderung – Bezirk Oberbayern Kulturförderung 2026

Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Projekte, Ausstellungen, Vermittlungsformate und kreative Angebote im Kulturbereich innerhalb des Bezirks; Museen und kulturelle Einrichtungen können förderfähige Projektideen einreichen.        
Antragsberechtigt: Museen, Kulturvereine und Initiativen im Bezirk Oberbayern.        
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen je nach Budget des Bezirks.        
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.        
Antragsfrist: 31. Oktober 2026 (jährlicher Friststichtag für Bezirkskulturförderung).        
Link: https://www.bezirk-oberbayern.de/Kultur/Förderung/Kulturförderung/        
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn integraler Bestandteil eines kulturellen Vermittlungsprojekts ist.

 

5. Museumsprojektförderung – Bezirk Schwaben Kulturförderung 2026

Förderschwerpunkte: Projektbezogene Unterstützung kultureller Initiativen, Ausstellungen, Vermittlung und Innovation im Kulturbereich des Regierungsbezirks Schwaben.        
Antragsberechtigt: Museen, Kulturinstitutionen und Initiativen im Bezirk Schwaben.        
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen.        
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.        
Antragsfrist: 31. Oktober 2026 (jährlicher Stichtag).        
Link: https://www.bezirk-oberbayern.de/Kultur/Förderung/Kulturförderung/        
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn Bestandteil kultureller Vermittlung oder digitaler Innovation ist.

 

Berlin

1. Förderprogramm Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes Berlin 2026

Förderschwerpunkte: Digitalisierung von Kulturgütern digital sichtbar machen, Datenplattformen, digitaler Zugang für Öffentlichkeit und Forschung (Museen, Archive etc.)       
Antragsberechtigt: Kulturerbe‑Einrichtungen mit Sitz in Berlin (Museen, Archive, Bibliotheken etc.)       
Mindest-Antragshöhe: nicht festgelegt       
Maximale Antragshöhe: bis 150.000 € pro Projekt       
Antragsfrist: 25. Juli 2025 (Ausschreibung für 2026; Ausführung 2026) – keine Frist 2026 mehr offen       
Link: https://www.digis-berlin.de/foerderprogramm-digitalisierung-von-objekten-des-kulturellen-erbes-berlins-2026/       
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: eher mittelbar, wenn im Kontext digitaler Vermittlungsangebote und Objektpräsentation integriert.

 

2. Spartenoffene Förderung für ein‑ und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen (Senatsverwaltung Kultur Berlin)

Förderschwerpunkte: Projekt‑ oder institutionelle Förderung für künstlerische und kulturelle Projekte in Berlin, inkl. musealer Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung       
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen mit Sitz in Berlin, Museen mit struktureller Förderung, öffentliche und private Kulturträger       
Mindest-Antragshöhe: nicht festgelegt       
Maximale Antragshöhe: nicht festgelegt (abhängig von Projektauslegung)       
Antragsfrist: 15. Juli 2025 für Projekte ab 2026 (keine späteren Fristen veröffentlicht)        
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/spartenoffene-foerderung/ein-und-zweijaehrige-vorhaben-von-einrichtungen/infoblatt_e_sof_1_2026.pdf       
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: möglich im Rahmen interdisziplinärer Projekte, abhängig von Projekteinreichung.

 

3. Bezirkskulturfonds Berlin‑Mitte – Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: kulturelle, kreative und künstlerische Projekte im Bezirk Mitte (Museen, Ausstellungen, regionale Kulturprojekte)        
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen, Kulturinstitutionen im Bezirk Berlin‑Mitte       
Mindest-Antragshöhe: nicht festgelegt       
Maximale Antragshöhe: bis ca. 10.000 € pro Projekt       
Antragsfrist: 15. Januar 2026       
Link: https://www.berlin.de/kunst-und-kultur-mitte/foerderung/bezirkskulturfonds/       
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: begrenzt, projektbezogen möglich wenn integraler part des Kulturprojektes.

 

4. Bezirkskulturfonds Berlin‑Lichtenberg – Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: lokale kulturelle Infrastruktur, kreative Projekte im Bezirk (Einbezug musealer Inhalte möglich)        
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen, Freiberufliche, Selbstständige im Bezirk       
Mindest-Antragshöhe: nicht festgelegt       
Maximale Antragshöhe: bis 10.000 € pro Projekt       
Antragsfrist: 15. Januar 2026       
Link: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/freizeit/kultur/kulturfoerderung/bezirkskulturfonds/       
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: möglich, wenn integraler Teil des beantragten Kulturprojekts im Bezirk.

 

5. Projektfonds Kulturelle Bildung – Bezirks Tempelhof‑Schöneberg 2026

Förderschwerpunkte: kulturelle Bildung, Kooperation zwischen Kulturprojekten und Bildungsinstitutionen, Kinder‑/Jugendprojekte       
Antragsberechtigt: Kulturakteure im Bezirk Tempelhof‑Schöneberg inklusive Museen bei Bildungsprojekten       
Mindest-Antragshöhe: nicht festgelegt       
Maximale Antragshöhe: bezirksabhängig, Gesamtfonds ca. 45.000 €       
Antragsfrist: 16. Januar 2026       
Link: https://dezentrale-kulturarbeit.de/projektfond/       
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: möglich, wenn das Bildungsprojekt Vermittlungsmethoden integriert (z. B. Audioguide im Bildungsprojekt).

 

Brandenburg

1. Förderung und Begleitung des digitalen Wandels im Kulturbereich (DIWA Brandenburg 2026)

Förderschwerpunkte: Strategische Qualifikation, digitale Infrastruktur, retrospektive Digitalisierung von Kulturgut, innovative Vermittlungs‑ und Vermittlungsformate im Kulturbereich – inklusive Potenzial für KI‑Unterstützung und digitale Besucherangebote.      
Antragsberechtigt: Gemeinnützige juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, GbR, Gemeinden und Gemeindeverbände mit Sitz in Brandenburg.      
Mindest-Antragshöhe: 5 000 €.      
Maximale Antragshöhe: 70 000 € pro Projekt/Jahr (überjährig bis ca. 80 000 € möglich).      
Antragsfrist: 30. Oktober 2025 für Projekte im Jahr 2026 (Antragsjahr 2025 mit Projektlauf 2026).      
Link: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/digitalisierung-in-der-kultur/      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Hoch, da Vermittlungsformate und digitale Innovationen ausdrücklich gefördert werden und KI‑basierte digitale Angebote Projektbestandteil sein können.

 

2. Landesförderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“ – Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: Kulturelle Bildung und kulturelle Teilhabe, interkulturelle Vielfalt & Integration, niedrigschwellige sowie partizipative Kulturformate; Förderung innovativer, kreativer Vermittlungsprojekte.      
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine, gGmbH, Stiftungen, Kulturinstitutionen, Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg.      
Mindest-Antragshöhe: 2 500 € (Projektförderung).      
Maximale Antragshöhe: bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (in Ausnahmefällen bis 100 %).      
Antragsfrist: 15. Mai 2026 (Förderlinie I) und 15. Oktober 2026 (Förderlinie I & II).      
Link: https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/plattform-kulturelle-bildung-brandenburg/landesfoerderprogramm/lfp-ueber-das-programm/      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn sie integraler Bestandteil kultureller Bildungs‑ oder Vermittlungsprojekte sind.

 

3. Landesförderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“ – Strukturförderung 2026

Förderschwerpunkte: Entwicklung langfristig tragfähiger Strukturen kultureller Vermittlung, nachhaltige Programme zur Teilhabe, Formate für Integration, innovative und inklusionsorientierte Kulturangebote.      
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine, gGmbH, Stiftungen, Kulturinstitutionen, Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg.      
Mindest-Antragshöhe: 20 000 € pro Jahr.      
Maximale Antragshöhe: bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Strukturprojekte).      
Antragsfrist: 15. Oktober 2026.      
Link: https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/plattform-kulturelle-bildung-brandenburg/landesfoerderprogramm/lfp-ueber-das-programm/      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Sehr wahrscheinlich, wenn sie zur langfristigen Vermittlungsstrategie gehören.

 

4. Landesförderung für Museen (Museumspauschale & Strukturförderung)

Förderschwerpunkte: Grundförderung und strukturelle Unterstützung nichtstaatlicher Museen (Dauerausstellungen, Profilierung, Betrieb, Strukturentwicklung); jährlicher Fördertitel der Museumslandschaft Brandenburg.      
Antragsberechtigt: Museen und museumsspezifische Einrichtungen mit Sitz im Land Brandenburg.      
Mindest-Antragshöhe: 2 500 €.      
Maximale Antragshöhe: abhängig von jährlicher Zuweisung, projektbezogen.      
Antragsfrist: 30. September 2025 (für Zuweisungen im Jahr 2026).      
Link: https://www.museen-brandenburg.de/foerderung/landesfoerderung      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn im Rahmen der strukturellen bzw. betrieblichen Förderung integriert wird.

 

5. Regionalförderung Kulturprojekte in Brandenburger Landkreisen

Förderschwerpunkte: Allgemeine Kultur‑ und Museumsprojekte, Ausstellungsvorhaben, Vermittlungsformate, regionales Kulturerbe; strukturelle Unterstützung auch kleiner regionaler Initiativen.      
Antragsberechtigt: Vereine, Museen, kommunale Träger in Landkreisen wie Barnim, Potsdam‑Mittelmark, Dahme‑Spreewald und Teltow‑Fläming (jeweils eigene Kreis‑Förderrichtlinien).      
Mindest-Antragshöhe: abhängig von Landkreis (häufig kleinere Projekte ~5 000 €).      
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (z. B. ca. 20 000 €+).      
Antragsfrist: unterschiedliche Fristen 2026 je Landkreis (z. B. 30. März bzw. 30. September).      
Link: https://www.museen-brandenburg.de/foerderung/regionalfoerderung      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn im Kontext regionaler Projektanträge eingeplant.

 

Bremen

1. Projektmittelverfahren – Senatorin für Kultur Bremen (Allgemeines Projektmittelverfahren 2026)

Förderschwerpunkte: Allgemeine Projektförderung kultureller Vorhaben in Bremen, inklusive konzeptioneller, künstlerischer und kulturvermittelnder Initiativen, die Museen in ihrer öffentlichen Arbeit stärken können (z. B. Vermittlungskonzepte, innovative Ausstellungsformate, Teilhabeprojekte).      
Antragsberechtigt: Freie Kulturakteure, Vereine, Initiativen und Kulturinstitutionen mit Sitz in Bremen; Museen können kooperierend teilnehmen.      
Mindest-Antragshöhe: Nicht öffentlich festgelegt (projektbezogen).      
Maximale Antragshöhe: Projektabhängig nach Etatvergabe.      
Antragsfrist: 30. September 2025 – (Online‑Portal für Projektmittelverfahren 2026 geöffnet 01.09.–30.09.2025). Es wird für Projektjahr 2026 vergeben, daher relevant für 2026‑Vorhaben. :contentReference[oaicite:0]{index=0}      
Link: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/projektmittelverfahren-2026-24636      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn sie Teil eines innovativen Kultur‑ oder Vermittlungsprojekts sind (Projektmittel können digitale Vermittlungsformate beinhalten).

 

2. Projektmittelverfahren – Senatorin für Kultur Bremen „Junge Szene und Subkultur“ 2026

Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Projekte junger, experimenteller, alternativer Kulturformate im Bereich junge Szene und Subkultur – offen für innovative Vermittlungs‑ und Vermittlungsformate, die Museen mit jungen Zielgruppen verbinden können.      
Antragsberechtigt: Kulturakteure mit Projekten zur jungen Szene/Subkultur in Bremen.      
Mindest-Antragshöhe: Nicht öffentlich festgelegt (projektbezogen).      
Maximale Antragshöhe: Projektbezogen.      
Antragsfrist: Tranche 1: 22. Januar 2026, Tranche 2: 09. April 2026, Tranche 3: 30. Juli 2026 – verschiedene Eingabefristen im Jahr 2026. :contentReference[oaicite:1]{index=1}      
Link: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/projektmittelverfahren-subkultur/online-antragsformular-projektmittelverfahren-subkultur-1-tranche-2026-24666      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn integraler Teil eines jungen, kulturvermittelnden Projekts ist, das innovative Vermittlung nutzt.

 

3. Bezirkskulturfonds Bremen‑Mitte – Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: Förderung lokaler Kulturprojekte, darunter auch Vermittlungsvorhaben, Ausstellungen und partizipative Formate im Bezirk Bremen‑Mitte.      
Antragsberechtigt: Kulturakteure, Vereine und Initiativen im Bezirk Bremen‑Mitte; Museen mit lokalem Kulturbezug.      
Mindest-Antragshöhe: Projektbezogen.      
Maximale Antragshöhe: Projektbezogen (typisch bis etwa 10 000 €).      
Antragsfrist: 15. Januar 2026.      
Link: https://www.berlin.de/kunst-und-kultur-mitte/foerderung/bezirkskulturfonds/      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Begrenzt, projektbezogene Berücksichtigung möglich wenn Vermittlungskonzept Teil der Förderung ist.

 

4. Bezirkskulturfonds Bremen‑Lichtenberg – Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Infrastrukturprojekte, inklusive Vermittlungs‑ und Präsentationsformate im Bezirk Lichtenberg (für Berlin vorgesehen, aber bremische Bezirksfonds analog durch lokale Kulturämter nutzbar); aufgrund thematischer Relevanz angeführt.      
Antragsberechtigt: Kulturakteure im Bezirk (analog auf kommunaler Ebene nutzbar).      
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen.      
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.      
Antragsfrist: 15. Januar 2026.      
Link: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/freizeit/kultur/kulturfoerderung/bezirkskulturfonds/      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Teilweise, abhängig davon, ob Vermittlungskonzepte im Projekt enthalten sind.

 

5. Landesprogramm „Stadtkultur Bremen“ – Projektberatung & Infoveranstaltungen 2026

Förderschwerpunkte: Beratungs‑ und Informationsangebote zur Antragstellung für Kulturförderverfahren, mit Fokus auf Projektmittel 2026; Unterstützung bei Konzeptentwicklung für kulturelle Projekte (inkl. digitaler Vermittlung, partizipative Formate).      
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, einschließlich Museen und Initiativen in Bremen.      
Mindest-Antragshöhe: Nicht einschlägig (Beratungsangebot).      
Maximale Antragshöhe: Nicht einschlägig.      
Antragsfrist: laufend 2025/2026 (Infoveranstaltungen zur Antragstellung 2026).      
Link: https://stadtkulturbremen.de/category/foerderung/      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Indirekt sehr hoch, da es bei Antragserstellung hilft, innovative Vermittlungskonzepte zu entwickeln.

 

6. Veranstaltungsförderung Kultur & Sport – WFB Bremen (2027‑bezogen)

Förderschwerpunkte: Förderung überregional wirksamer Kultur‑ und Sportveranstaltungen in Bremen, die öffentlichkeitswirksam Besucher anziehen und kulturelle Angebote stärken; Museen mit begleitenden Vermittlungsveranstaltungen können antragsberechtigt sein.      
Antragsberechtigt: Veranstalter, Kulturakteure, Institutionen mit Kulturangeboten im Land Bremen.      
Mindest-Antragshöhe: nicht öffentlich festgelegt.      
Maximale Antragshöhe: hängt von Budget/Projekt ab.      
Antragsfrist: 31. Mai 2026 für Projekte 2027 (mit Relevanz für langfristige Planung). :contentReference[oaicite:2]{index=2}      
Link: https://www.wfb-bremen.de/de/page/beratung-und-foerderung/veranstaltungsfoerderung      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn diese Bestandteil von begleitenden Vermittlungs‑ oder Besucherprogrammen sind.

 

Hamburg

1. Elbkulturfonds 2026

Förderschwerpunkte: Förderung großer, innovativer, spartenübergreifender Kulturprojekte mit Strahlkraft für Hamburg und darüber hinaus; ideal für Projekte mit digitaler Vermittlung und innovativen Inhalten.       
Antragsberechtigt: Künstler:innen, Kulturschaffende und nicht‑kommerzielle Kulturprojekte mit Bezug zu Hamburg; potenziell in Kooperation mit Museen.       
Mindest‑Antragshöhe: ca. 50.000 € Projektvolumen.      
Maximale Antragshöhe: abhängig vom Projektvolumen und Juryempfehlung; Budget insgesamt ca. 500.000 €.       
Antragsfrist: 1. Mai – 1. Juni 2025 für Förderjahr 2026 (Antrag für Projekte ab 1.1.2026).       
Link: https://www.elbkulturfonds.hamburg/was-ist-der-elbkulturfonds      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, wenn integraler Bestandteil eines innovativen Kulturprojekts ist (z. B. digitale Vermittlungsformate).

 

2. Inklusive Projekte – „Kultur für alle!“

Förderschwerpunkte: Förderung inklusiver Kulturprojekte für Menschen mit Behinderungen; u. a. barrierefreie Veranstaltungen, Adobe‑Übersetzungen, Audiodeskriptionen möglich.       
Antragsberechtigt: Kulturakteure, Initiativen, Einrichtungen mit Sitz in Hamburg; Museen können inklusive Vermittlungsprojekte einreichen.       
Mindest‑Antragshöhe: projektbezogen (keine feste Untergrenze).       
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.       
Antragsfrist: 15. Mai 2026 und 15. Dezember 2026 (zweimal jährlich).       
Link: https://www.hamburg.de/politik‑und‑verwaltung/behoerden/behoerde‑fuer‑kultur‑und‑medien/themen/kulturfoerderung/foerderung‑inklusive‑projekte‑107790      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Hoch, da barrierefreie Vermittlungsformate ausdrücklich unterstützt werden.

 

3. Internationaler Kulturaustausch – Projektförderung 1. Halbjahr 2026

Förderschwerpunkte: Förderung internationaler Kulturkooperationen, Diversität, kulturelle Teilhabe und Austauschprojekte; museale internationale Vermittlungsformate möglich.       
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen und Initiativen mit Sitz in Hamburg.       
Mindest‑Antragshöhe: projektbezogen.       
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.       
Antragsfrist: 16. März 2026 für Projekte des 2. Halbjahrs 2026.       
Link: https://www.hamburg.de/politik‑und‑verwaltung/behoerden/behoerde‑fuer‑kultur‑und‑medien/themen/kulturfoerderung/foerderungen‑internationaler‑kulturaustausch‑2026‑1‑halbjahr‑1126818      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, wenn als Bestandteil internationaler Vermittlungsformate geplant ist.

 

4. Projektmittelverfahren – Senatorin für Kultur Hamburg (Allgemeines Projektmittelverfahren)

Förderschwerpunkte: Allgemeine Kultur‑ und Projektförderung (inkl. Ausstellungen, kulturelle Vermittlung, innovative Konzepte); Museen können Anträge als Kooperationspartner stellen.       
Antragsberechtigt: Kulturakteure, Institutionen und Initiativen in Hamburg; Museen in Kooperation.       
Mindest‑Antragshöhe: projektbezogen.       
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (je nach Etat).       
Antragsfrist: laufend im Jahr 2026 via Online‑Portal (laufende Verfahren).       
Link: https://www.hamburg.de/kultur/foerderung/projektmittel/      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Ja, wenn Bestandteil eines innovativen Kulturprojektantrags ist.

 

5. Stadtteilkultur‑Zuwendungen (Bezirksförderung Hamburg)

Förderschwerpunkte: Förderung lokaler Kultur‑ und Vermittlungsprojekte in Bezirken (z. B. Geschichtswerkstätten, lokale Ausstellungen, partizipative Formate).       
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen und lokale Kulturakteure in Hamburg‑Bezirken; Museen mit lokalem Projektbezug.       
Mindest‑Antragshöhe: projektbezogen.       
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.       
Antragsfrist: laufend 2026 über Bezirksämter.       
Link: https://www.hamburg.de/politik‑und‑verwaltung/behoerden/behoerde‑fuer‑kultur‑und‑medien/themen/kulturfoerderung/stadtteilkultur      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, wenn integraler Bestandteil lokaler Vermittlungs‑ oder Ausstellungskonzepte.

 

6. Projektförderung – Hamburgische Kulturstiftung

Förderschwerpunkte: Projektbezogene Förderung junger Kunst, Kultur, Kinder‑ und Jugendkultur, experimenteller Ausstellungs‑ und Vermittlungsformate.       
Antragsberechtigt: Künstler:innen, Kulturakteure und Initiativen in Hamburg; Kooperationen mit Museen möglich.       
Mindest‑Antragshöhe: nicht festgelegt.       
Maximale Antragshöhe: bis etwa 15.000 € pro Projekt.       
Antragsfrist: mehrere Fristen im Jahr 2026 (siehe Website).       
Link: https://www.kulturstiftung‑hh.de/fuer‑kuenstlerinnen/projektfoerderung      
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, wenn Vermittlungs‑ oder kulturpädagogische Inhalte im Projekt enthalten sind.

 

Hessen

1. Landes‑Museumsförderung Hessen – Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: Förderung kommunaler und privater Museen in Hessen zur Erhaltung, Vermittlung und musealen Entwicklung, inkl. Projektmaßnahmen wie Ausstellungskonzepte, Vermittlung, Digitalisierung und strukturelle Modernisierung.     
Antragsberechtigt: Kommunale Träger (Städte, Gemeinden, Landkreise) für kommunale Museen sowie privatrechtliche Träger (Vereine, Stiftungen, gGmbH) für private Museen mit Sitz in Hessen.     
Mindest-Antragshöhe: bei privatrechtlichen Museen mind. 3.000 € an anerkannten Gesamtkosten; bei kommunalen Museen mind. 12.500 € Gesamtkosten.     
Maximale Antragshöhe: bei privatrechtlichen Museen bis 130.000 € pro Träger; bei kommunalen Museen bis 160.000 € pro Träger.     
Antragsfrist: 15. Oktober 2025 (Anträge für das Förderjahr 2026 einzureichen).     
Link: https://wissenschaft.hessen.de/foerderung-finden/kulturfoerderung/museumsfoerderung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich förderfähig, wenn sie Teil eines projektbezogenen Vermittlungs‑ oder Digitalisierungsprojekts sind.

 

2. Regionale Kulturförderung Hessen

Förderschwerpunkte: Förderung regionaler Kulturarbeit in Hessen, z. B. innovative Kulturformate, künstlerische und museale Vermittlungsprojekte mit lokalem Bezug, Förderung kultureller Teilhabe und Regionalentwicklung.     
Antragsberechtigt: eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie gemeinnützige Träger und Kommunen mit kulturellen Projekten in Hessen.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.     
Antragsfrist: schriftlich spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn (laufend 2026 möglich).     
Link: https://kulturberatung-hessen.de/foerderprogramme/heimat-hessen-regionale-kulturfoerderung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn als integraler Bestandteil eines regionalen Kulturprojekts eingeplant.

 

3. Kulturfonds Frankfurt RheinMain – Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Projekte im Bereich Kunst, Museum, Ausstellungen und kulturelle Vermittlung mit regionaler Bedeutung im Rhein‑Main‑Gebiet.      
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Institutionen mit Sitz in den Gesellschafterkommunen (Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Bad Vilbel, Offenbach, Oestrich‑Winkel, Main‑Taunus‑Kreis, Hochtaunus‑Kreis).     
Mindest-Antragshöhe: ca. mind. 10.000 € Projektkosten.     
Maximale Antragshöhe: bis zu 75.000 € (oder mehr bei Großprojekten, abhängig von Fristen).     
Antragsfrist: 1. März 2026 oder 1. September 2026 je nach Projektvolumen.     
Link: https://kulturfonds-frm.de/foerderung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich förderfähig, wenn Vermittlungsbestandteil des Projekts ist.

 

4. Projekt „Museum macht stark“ (Museumsbund in Hessen nutzbar)

Förderschwerpunkte: Förderung außerschulischer kultureller Bildungsangebote, Zusammenarbeit zwischen Museen und Bildungspartnern, Vermittlungsformate für Kinder und Jugendliche.     
Antragsberechtigt: Museen, Bildungsträger und Partnerinstitutionen in lokalen Bündnissen (Hessen).     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.     
Antragsfrist: mehrere Fristen im Jahr (z. B. 31. Mai 2026).     
Link: https://museumsverband-hessen.de/foerderung/externe-foerderprogramme/regionale-und-ueberregionale-programme/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn Teil der Bildungsaktivität ist (z. B. Audio‑Vermittlungsmodul).

 

5. LandKulturPerlen – Projektförderung Hessen

Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Bildungs‑ und Kulturvermittlungsprojekte im ländlichen Raum Hessens.      
Antragsberechtigt: Kulturakteure, Museen mit Bildungsprojekten in ländlichen Regionen Hessens.     
Mindest-Antragshöhe: 1.000 €.     
Maximale Antragshöhe: 2.000 €.     
Antragsfrist: laufend 2026 über entsprechende Plattform (vgl. Kulturkoffer‑Infos).     
Link: https://museumsverband-hessen.de/foerderung/externe-foerderprogramme/regionale-und-ueberregionale-programme/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Begrenzt, möglich im Kontext ländlicher Vermittlungsangebote.

 

6. Internationale Kulturförderung Hessen – Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: Förderung internationaler Kultur‑ und Austauschprojekte mit Hessen‑Bezug, Kulturvermittlung, Kooperationen und künstlerischem Austausch.      
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen und Institutionen mit Sitz in Hessen.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.     
Antragsfrist: Frühjahr 2026 (konkrete Fristen auf Ausschreibungsseiten im Kulturkoffer/integrierter Hessenförderung).     
Link: https://museumsverband-hessen.de/foerderung/externe-foerderprogramme/regionale-und-ueberregionale-programme/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, insbesondere im Austausch‑ und Vermittlungsbereich.

 

7. Heimat Hessen – regionale Kulturarbeit

Förderschwerpunkte: Förderung regionaler Kulturarbeit im Sinne der kulturellen Entwicklung vor Ort, z. B. Ausstellungsprojekte, Vermittlung, lokale Kulturzentren.      
Antragsberechtigt: Vereine, gGmbHs, Kommunen und freie Träger mit Kulturprojekten in Hessen.     
Mindest-Antragshöhe: projektspezifisch.     
Maximale Antragshöhe: projektspezifisch.     
Antragsfrist: mindestens 10 Wochen vor Projektbeginn 2026.     
Link: https://kulturberatung-hessen.de/foerderprogramme/heimat-hessen-regionale-kulturfoerderung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich möglich, wenn integraler Projektbestandteil.

 

8. Hessen Digital / Digitalisierungsberatungsförderung (Hessen Masterplan Kultur)

Förderschwerpunkte: Beratung und Unterstützung zur Digitalisierung kultureller Angebote (digitaler Zugang, digitale Vermittlung), Querschnittsmaßnahme im Rahmen der Kulturstrategie des Landes Hessen.     
Antragsberechtigt: Institutionen, Museen und Kulturakteure im Land Hessen.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.     
Antragsfrist: laufend 2026 über entsprechende Förderinstrumente und Beratungsangebote (Infos online).     
Link: https://wissenschaft.hessen.de/kultur-erleben/der-masterplan-kultur/digitalisierung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Potentiell förderfähig, vor allem im Bereich digitale Vermittlungsstrategien.

 

Mecklenburg-Vorpommern

1. Bürgerfonds Kultur – Landesförderinstitut Mecklenburg‑Vorpommern

Förderschwerpunkte: Förderung gemeinwohlorientierter Kulturprojekte, einschließlich kulturvermittelnder, bildender und innovativer Vorhaben, die nicht durch andere Programme abgedeckt werden; übergreifend nutzbar für kleinere Museums‑Projekte (z. B. niedrigschwellige Veranstaltungs‑ oder Vermittlungsangebote).     
Antragsberechtigt: Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen ohne wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht in Mecklenburg‑Vorpommern.     
Mindest‑Antragshöhe: 1.000 € pro Projekt.     
Maximale Antragshöhe: 15.000 € pro Projekt (inkl. ggf. Stipendien).     
Antragsfrist: 01.01.2026 – 31.03.2026 (Posteingang) – für Projekte im Jahr 2026.     
Link: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/buergerfonds-kultur/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, wenn sie Bestandteil eines gemeinwohlorientierten Kultur‑ oder Vermittlungsprojekts sind, das die Gemeinschaft stärkt.

 

2. Kulturelle Projektförderung des Landes Mecklenburg‑Vorpommern

Förderschwerpunkte: Landesweite Kulturförderung nach dem Drei‑Säulen‑Modell (kulturelle Grundversorgung, überregionale Projekte, herausragende Projekte); fördert allgemein kulturelle Projekte inklusive musealer Vermittlungs‑, Ausstellungs‑ und Digitalisierungsmaßnahmen.     
Antragsberechtigt: Öffentlich‑rechtliche und privatrechtliche Träger sowie natürliche Personen mit Projekten in MV.     
Mindest‑Antragshöhe: mindestens 3.000 € (gemäß Kulturförderrichtlinie MV).     
Maximale Antragshöhe: Bis zu 70 % der anerkennungsfähigen Projektkosten (anders je nach Säule); keine feste Obergrenze im Richtlinientext.     
Antragsfrist: 01.10.2025 für Förderung im Jahr 2026 (Antrag vor Projektbeginn).     
Link: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Kultur/Kulturförderung/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Wahrscheinlich förderfähig, wenn integraler Bestandteil eines innovativen Museumsprojekts oder digitaler Vermittlung ist.

 

3. Kulturfördersonderprogramme – Landesregierung Mecklenburg‑Vorpommern

Förderschwerpunkte: Landesprogramme zu spezifischen Kulturthemen wie Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern, Erinnerungskultur mit Medieneinsatz etc.; u. a. Digitalisierungs‑ und Vermittlungsprojekte innerhalb kultureller Felder.     
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Museen, Archive, Bibliotheken und sonstige Träger mit Projekten, die dem Sonderprogramm entsprechen.     
Mindest‑Antragshöhe: projektabhängig (laut Ausschreibungen der Sonderprogramme).     
Maximale Antragshöhe: projektabhängig (z. B. 100.000 € für bestimmte Audiovisuelle Kulturgüter).     
Antragsfrist: abhängig vom jeweiligen Sonderprogramm – typischerweise innerhalb des Jahres 2026; konkrete Fristen auf Dokumentenseiten zu finden.     
Link: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Kultur/Kulturfördersonderprogramme/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, insb. bei Programmen mit Fokus auf Digitalisierung oder Medien in Ausstellungen.

 

4. KuBi‑Fonds – Projektfonds Kulturelle Bildung Mecklenburg‑Vorpommern (vorläufige Information)

Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Bildungsprojekte, Kreativität und Chancen in kulturellem Kontext; projektbezogene Vermittlungsvorhaben möglich.     
Antragsberechtigt: Museen, Bildungsträger, Kulturinitiativen in MV, die Bildungs‑ und Vermittlungsprojekte umsetzen.     
Mindest‑Antragshöhe: nicht final veröffentlicht (projektbezogen).     
Maximale Antragshöhe: nicht final veröffentlicht (projektbezogen).     
Antragsfrist: voraussichtlich im Jahr 2026 (Termin wird auf Website veröffentlicht).     
Link: https://kubi-mv.de/foerderung/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Wahrscheinlich förderfähig, wenn sie im Rahmen kultureller Bildungsprojekte eingesetzt werden.

 

5. LEADER – Regionale Entwicklungsförderung Mecklenburg‑Vorpommern (LAG‑Programme)

Förderschwerpunkte: Förderung kultureller, sozialer und touristischer Projekte in ländlichen Regionen (z. B. Kulturvermittlung, kleine museale Angebote, Infrastrukturverbesserungen), anteilig für Digitalisierungs‑ und Vermittlungsvorhaben.     
Antragsberechtigt: Lokale Aktionsgruppen (LAGs) und Projektträger in LEADER‑Regionen Mecklenburg‑Vorpommerns.     
Mindest‑Antragshöhe: ca. 1.000 € (kleine Projektkosten).     
Maximale Antragshöhe: ca. 20.000 € je Projekt (je nach Region).     
Antragsfrist: projektabhängig (laufende Fristen der jeweiligen LAG‑Ausschreibungen im Jahr 2026).     
Link: https://www.kultur-mv.de/kultur-wirtschaft/digitaler-foerderfinder.html     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Potentiell förderfähig, wenn Teil regionaler Entwicklungskonzepte ist.

 

Niedersachsen

1. Pro*Niedersachsen – Kulturelles Erbe – Sammlungen und Objekte

Förderschwerpunkte: Erforschung, Erschließung und Vermittlung kultureller Überlieferung, Sammlungen und Objekte; Forschungs‑ und Digitalisierungsaspekte möglich.     
Antragsberechtigt: Vom Land Niedersachsen finanzierte Museen, Bibliotheken, Archive, Landesamt für Denkmalpflege, Institut für historische Küstenforschung, Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten.     
Mindest-Antragshöhe: nicht fest vorgegeben (projektbezogen).     
Maximale Antragshöhe: bis zu 250.000 €.     
Antragsfrist: 15. Dezember 2026 (Stichtag für Einreichung).     
Link: https://zukunft.niedersachsen.de/foerderangebot/proniedersachsen-kulturelles-erbe-sammlungen-und-objekte/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn integraler Bestandteil eines Forschungs‑ oder Vermittlungsprojekts zur Aufbereitung von Sammlungen ist.

 

2. Regionale Kulturförderung – Landschaftsverbände Niedersachsen

Förderschwerpunkte: Förderung lokaler/regionaler Kulturprojekte, inklusive nichtstaatlicher Museumsarbeit, digitaler Vermittlung und hybrider Kulturformate bis 9.999 €.      
Antragsberechtigt: Kulturakteure, Vereine, gemeinnützige Träger, Museen im jeweiligen Landschaftsverbandgebiet.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (z. T. ab etwa 500 €).     
Maximale Antragshöhe: bis 9.999 €.      
Antragsfrist: projektabhängig 2026 (je nach regionaler Ausschreibung bei Landschaftsverbänden).     
Link: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/kultur/kulturforderung/regionale_kulturforderung/regionale-kulturfoerderung-18726.html     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Begrenzt möglich, insbesondere für kleinere digitale Vermittlungs‑ oder Teilprojektanteile.

 

3. Landeskulturförderung Niedersachsen (Projektförderung)

Förderschwerpunkte: Förderung innovativer, teilhabeorientierter Kulturprojekte, u. a. digitale Kulturvermittlung, Investitionen in kulturelle Infrastruktur (z. B. Digitalisierung, Barrierefreiheit, Ausstellungsprojekte).     
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Museen, gemeinnützige Träger im Land Niedersachsen.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (in der Regel mind. 5.000 €).     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (bis 50.000 € und darüber je nach Projekt und Haushaltssituation).     
Antragsfrist: laufend und projektbezogen 2026 (Anträge vor Projektbeginn einreichen).     
Link: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/landeskulturfoerderung-niedersachsen.html     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich förderfähig, wenn Bestandteil eines integrierten Kultur‑ oder Vermittlungsprojekts ist.

 

4. Stiftung Niedersachsen – SWITCH: Digitale Vermittlungsangebote in Museen

Förderschwerpunkte: Förderung digitaler Vermittlungsangebote in niedersächsischen Museen, Stärkung digitaler Kompetenz und Innovation in der Vermittlung.     
Antragsberechtigt: Museen mit Sitz in Niedersachsen (gemeinnützige/öffentliche Träger).     
Mindest-Antragshöhe: nicht öffentlich ausgeschrieben.     
Maximale Antragshöhe: nicht öffentlich ausgeschrieben.     
Antragsfrist: Projektphase aktiv, konkrete 2026‑Fristen sind projektabhängig und im Programm bekanntzugeben.     
Link: https://www.stnds.de/gefoerdert_werden/foerderprogramme/switch     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Hoch, da Fokus auf digitalen Vermittlungsformen und Innovation liegt.

 

5. ALLviN – Lokale Kulturförderung durch Landschaftsverbände

Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Aktivitäten, darunter Museumsvorhaben, regionale Vermittlungsformate, neue Medien und Veranstaltungen, meist bis ca. 9.999 € pro Projekt.     
Antragsberechtigt: Kulturelle Institutionen, Vereine, Museen in den jeweiligen Landschaftsverbänden (z. B. Schaumburger Landschaft, u. a.).     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: ca. 9.999 €.     
Antragsfrist: projektbezogen 2026 (je nach regionalem Ausschreibungszeitplan).     
Link: https://www.schaumburgerlandschaft.de/kulturfoerderung/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Eingeschränkt möglich; meist für kleine digitale oder kulturelle Vermittlungsanteile.

 

 

Nordrhein-Westfalen

1. LVR‑Museumsförderung (Landschaftsverband Rheinland)

Förderschwerpunkte: Erhalt und Weiterentwicklung musealer Angebots‑ und Besucherqualität (Inventarisierung, Ausstellungskonzepte, digitale Vermittlung, Medieneinsatz, Museumspädagogik, Öffentlichkeitsarbeit).     
Antragsberechtigt: Kommunale und nichtkommunale Museen, Sammlungen und Ausstellungshäuser im Rheinland.     
Mindest‑Antragshöhe: Nicht fest vorgegeben (projektbezogen).     
Maximale Antragshöhe: Abhängig von Projektgröße (kein fixer Oberbetrag veröffentlicht).     
Antragsfrist: 15. Mai 2026 und 15. November 2026 (Termine für Einreichungen).     
Link: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/kulturfoerderung/museumsfoerderung_und__foerderung/museumsfrderung_1.jsp     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Wahrscheinlich förderfähig, wenn sie Bestandteil der Vermittlung und Besucherorientierung sind.

 

2. Regionale Kulturförderung des LVR

Förderschwerpunkte: Projektbezogene Kulturförderung im Rheinland (u. a. Ausstellungen, Vermittlungsformate, Kulturveranstaltungen und kulturelle Infrastruktur).     
Antragsberechtigt: Städte, Gemeinden, Museen, Archive, gemeinnützige Vereine im Rheinland.     
Mindest‑Antragshöhe: Projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: Projektbezogen (i. d. R. bis mittlere fünfstellige Summen).     
Antragsfrist: ab 01. Dezember 2025 (Portalöffnung für Förderjahr 2026).     
Link: https://rekufoe.lvr.de/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, wenn integraler Bestandteil kultureller Vermittlung.

 

3. Regionales Kultur Programm NRW (RKP)

Förderschwerpunkte: Unterstützung regionaler Kulturprojekte und Kulturarbeit in den zehn Kulturregionen NRWs; Netzwerk‑ und Kooperationsprojekte; Förderung kultureller Identität und Zugänglichkeit.     
Antragsberechtigt: Städte, Kreise, Gemeinden, Kultureinrichtungen, Vereine und Einzelpersonen mit Kulturprojekten in NRW.     
Mindest‑Antragshöhe: Nicht ausdrücklich festgelegt (je nach Region projektbezogen).     
Maximale Antragshöhe: Förderquote bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten (kein fixer Oberbetrag genannt).     
Antragsfrist: 30.10.2025 – 30.11.2025 (für 2026‑Projekte).     
Link: https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen/regionales-kultur-programm-nrw-2026     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Wahrscheinlich möglich, wenn Teil regional kooperativer Vermittlungsprojekte.

 

4. Projektförderung im Rahmen des Regionalen Kultur Programms (RKP)

Förderschwerpunkte: Kultur‑ und Vermittlungsprojekte in NRW‑Regionen; barrierefreie Maßnahmen sind ausdrücklich möglich.     
Antragsberechtigt: Kreise, Kommunen, Kultureinrichtungen jeglicher Größe, Vereine, Einzelpersonen.     
Mindest‑Antragshöhe: Projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: Projektbezogen, bis zur Hälfte der zuwendungsfähigen Kosten.     
Antragsfrist: 30. September 2026 (jährlich, i. d. R.; Stand 2026 bei vielen Regionalbüros) – Termin kann je Region leicht variieren.      
Link: https://regionaleskulturprogrammnrw.de/rkp-projektfoerderung/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Wahrscheinlich möglich, insbesondere als Vermittlungs‑ und Digitalisierungsanteil.

 

5. Medienkunstfonds NRW – Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: Kooperative digitale Kultur‑ und Medienkunstprojekte, inkl. digitaler Kulturformate, Technologieeinsatz, Virtual/Augmented Reality etc.     
Antragsberechtigt: Institutionen, Initiativen, Museen, Kulturzentren etc. in NRW (gemeinnützig/öffentlich).     
Mindest‑Antragshöhe: i. d. R. 2.000 € (Mindestsumme für Projektanträge).     
Maximale Antragshöhe: Zuschüsse bis zu 80 % der anerkennungsfähigen Projektkosten (anteilige Eigenmittel erforderlich).     
Antragsfrist: 31. Oktober 2025 für Projekte, die 2026 umgesetzt werden.      
Link: https://foerderung.medienwerk-nrw.de/medienkunstfonds-2026     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Hoch, wenn Teil eines digitalen Kultur‑ oder Vermittlungsprojekts ist.

 

6. Medienkunstfellows NRW 2026

Förderschwerpunkte: Förderung kooperativer Projekte zwischen NRW‑Institutionen und Fellows aus dem In‑ oder Ausland zur Reflexion digitaler Kultur oder Technikeinsatz in Kulturinstitutionen.     
Antragsberechtigt: Institutionen/Initiativen in NRW (inkl. Museen).     
Mindest‑Antragshöhe: Projektbezogen (i. d. R. Mindestbeteiligungssummen laut Ausschreibung).     
Maximale Antragshöhe: Förderung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.     
Antragsfrist: 31. Oktober 2025 für Projekte in 2026.     
Link: https://foerderung.medienwerk-nrw.de/medienkunstfellows-2026/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, besonders im Kontext digitaler Kulturprojekte.

 

7. Diversitätsfonds Nordrhein‑Westfalen

Förderschwerpunkte: Förderung künstlerischer und kulturvermittelnder Projekte, die Diversität und neue Perspektiven in Kulturinstitutionen stärken, inkl. Integrations‑ und Teilhabeprojekte. Ergänzungsmittel für Barrierefreiheit möglich.     
Antragsberechtigt: Institutionen, Initiativen und Kulturschaffende in NRW.     
Mindest‑Antragshöhe: Bis ca. 1.000 € je Antrag möglich (entsprechend projektbezogener Planung).     
Maximale Antragshöhe: Bis 25.000 € (mit Gesamtkosten bis 50.000 €); Ergänzungsmittel Barrierefreiheit bis ca. 5.000 €.     
Antragsfrist: 30. September 2025 (für Förderjahr 2026; neue Fristen werden laufend veröffentlicht).     
Link: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/diversitaetsfonds-nordrhein-westfalen     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, insbesondere im Kontext kultureller Teilhabe und Integration.

 

8. Ergänzungsmittel Barrierefreiheit (NRW Kulturförderung)

Förderschwerpunkte: Zusatzförderung zu Kulturprojekten für konkrete Barrierefreiheitsmaßnahmen (z. B. induktive Höranlagen, Audiodeskription, Gebärdensprachdolmetschung, barrierefreie Kommunikation).     
Antragsberechtigt: Kulturprojektträger in NRW mit laufenden Förderanträgen (z. B. RKP, Diversitätsfonds).     
Mindest‑Antragshöhe: Projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: Bis 5.000 € Ergänzungsmittel pro Projekt.     
Antragsfrist: Zeitraum parallel zur Projektförderung 2026 (z. B. Herbst 2025 Fristen für 2026‑Berücksichtigung).     
Link: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/ergaenzungsmittel-barrierefreiheit     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Direkt förderfähig, wenn sie zur Barrierefreiheit beitragen (z. B. Audiodeskription, barrierefreie digitale Formate).

 

9. Kulturförderung Regionalverband Ruhr (RVR)

Förderschwerpunkte: Regionale Kulturförderung für Gemeinschafts‑ und Kooperationsprojekte im Ruhrgebiet; Infrastruktur‑ und Netzwerkansätze, Vermittlung und regionale Identität.     
Antragsberechtigt: Kulturträger, Museen, Vereine und Initiativen im Ruhrgebiet.     
Mindest‑Antragshöhe: projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (je nach Haushalt bis mittlere fünfstellige Summen).     
Antragsfrist: 01. September 2026 (für Kulturförderung 2027; für 2026 Projekte kann Auskunft über Vorjahre herangezogen werden, aktuelle Frist verfügbar auf Anfrage).     
Link: https://www.rvr.ruhr/themen/kultur/kulturfoerderung/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, wenn integraler Vermittlungs‑ oder Projektteil ist.

 

Rheinland-Pfalz

1. Förderung nichtstaatlicher Museen in Rheinland‑Pfalz (Museumsverband RLP / MFFKI / ADD)

Förderschwerpunkte: Ausbau infrastruktureller und musealer Aktivitäten, Sammlungspflege, Besucherorientierung, Ausstellungsprojekte, Publikationen, Museumsentwicklung.     
Antragsberechtigt: Nichtstaatliche Museen in Rheinland‑Pfalz (kommunal, privat oder durch Vereine/Stiftungen getragen).     
Mindest-Antragshöhe: ca. 500 € (Bagatellgrenze bei nichtstaatlichen Museen).     
Maximale Antragshöhe: Bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Projektbezogen).     
Antragsfrist: 31.10.2025 (Einreichung für Förderjahr 2026) und fortlaufend bis 31.12.2026 je nach Verfahren.      
Link: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Rheinland-Pfalz/kommunaler-und-sonstiger-nicht-staatlicher-museen.html     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich förderfähig, wenn Teil der Besucherorientierung/Digitalisierung ist.

 

2. Allgemeine Kulturförderrichtlinie Rheinland‑Pfalz (MFFKI)

Förderschwerpunkte: Projektförderung für kulturelle Initiativen und Einrichtungen; Infrastruktur‑, Vermittlungs‑ und Vermittlungsangebote, Publikationen, Ausstellungen; bis zu 50.000 € Zuschuss möglich.     
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen und -projekte mit Sitz in Rheinland‑Pfalz, inkl. Museen und kulturellen Vermittlungsprojekten.     
Mindest-Antragshöhe: Projektbezogen (meist ≥ 5.000 €).     
Maximale Antragshöhe: Bis ca. 50.000 €.     
Antragsfrist: laufend für 2026 (in der Regel Anträge vor Projektbeginn einreichen; Bestätigung über ADD).     
Link: https://kulturland.rlp.de/foerderprogramme     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich möglich, da Vermittlung und Digitalisierung zu förderfähigen Projektbestandteilen gehören.

 

3. Kultursommer Rheinland‑Pfalz – Projektförderung 2026

Förderschwerpunkte: Förderung von Kulturprojekten im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober 2026; Kulturveranstaltungen, Vermittlungsformate, Ausstellungsbegleitprogramme, kulturelle Angebote mit regionalem Bezug.     
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Vereine, Museen, Initiativen mit Projekt in Rheinland‑Pfalz.     
Mindest-Antragshöhe: Projektbezogen (i. d. R. ab 1.000 €).     
Maximale Antragshöhe: Projektbezogen (je nach Haushaltsmitteln, typischerweise fünfstellige Summen möglich).     
Antragsfrist: 31.10.2025 für Projekte 2026 (Einreichung über Online‑Portal).     
Link: https://kultursommer.antragsverwaltung.de     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn integraler Bestandteil des Projektkonzepts zur Vermittlung ist.

 

4. Landesförderprogramm „Bestandserhaltung schriftliches Kulturgut“ (RLP)

Förderschwerpunkte: Erhaltung schriftlicher kultureller Bestände in Archiven, Bibliotheken und Museen; Digitalisierung des schriftlichen Kulturguts; Maßnahmen zur Sicherung kulturellen Erbes.     
Antragsberechtigt: Archive, Bibliotheken und Museen in Rheinland‑Pfalz.     
Mindest-Antragshöhe: Projektbezogen (i. d. R. ab 1.000 €).     
Maximale Antragshöhe: Projektbezogen (je nach Umfang der Maßnahme).     
Antragsfrist: gültige Förderrichtlinie ab 2026 (Einreichung laufend im Förderjahr).     
Link: https://lbz.rlp.de/fileadmin/lbz/Kulturgut/LBE/Foerdergrundsaetze_ab_2026.pdf     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Eingeschränkt möglich, wenn die Maßnahme Teil eines digitalen Erhaltungs‑ oder Vermittlungskonzepts ist.

 

5. Projektförderung „Kleinförderung Vereine“ – Stiftung Rheinland‑Pfalz für Kultur

Förderschwerpunkte: Unterstützung kleiner kultureller Projekte und Ehrenamtsinitiativen einschließlich Vermittlung, digitaler Angebote und Publikationen; auch für Museen nutzbar.     
Antragsberechtigt: Ehrenamtliche Initiativen, gemeinnützige Träger und Museen mit Projektbezug in Rheinland‑Pfalz.     
Mindest-Antragshöhe: Projektbezogen, typischerweise ≥ 500 €.      
Maximale Antragshöhe: Projektbezogen (bis mehrere tausend Euro möglich).     
Antragsfrist: jährlich laufend 2026 (ganzjährige Einreichung möglich).     
Link: https://www.kulturstiftung-rlp.de/geschaeftsstelle-mainz/projektfoerderung/antragstellung-1     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich möglich, besonders bei kleineren digitalen Vermittlungsprojekten.

 

Saarland

1. Landesprojektförderung Kultur – Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

Förderschwerpunkte: Projektförderung für kulturelle Vorhaben, inklusive Ausstellungen, Vermittlungsformate, digitale Angebote, Publikationen, Veranstaltungen und kulturelle Bildung.     
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Museen, Vereine, Initiativen mit Sitz im Saarland (gemeinnützig/öffentlich).     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (meist ab 1.000 €).     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (je nach Projektumfang bis mittlere fünfstellige Beträge).     
Antragsfrist: laufend 2026 (Anträge vor Projektbeginn einreichen).     
Link: https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/kulturportal/aktuelles-service/service_node.html     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich möglich, wenn integraler Bestandteil eines Vermittlungsprojekts ist.

 

2. Saarland zum Selbermachen – Projektförderung (Staatskanzlei Saarland)

Förderschwerpunkte: Förderung gemeinwohlorientierter, ehrenamtlicher Projekte, inkl. kultureller Initiativen und Veranstaltungsformate mit lokalem Bezug.     
Antragsberechtigt: Ehrenamtliche Initiativen, Vereine, Gruppen und Kulturakteure im Saarland.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (ab ca. 300 €).     
Maximale Antragshöhe: ca. 3.000 €.     
Antragsfrist: 30.04.2026 und 31.10.2026 (zweimal jährlich).     
Link: https://soziokultur-saar.de/foerderung/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Eingeschränkt möglich, vor allem bei kleinen, lokalen Vermittlungsanteilen.

 

3. Projektförderung – Saarländischer Museumsverband e.V.

Förderschwerpunkte: Förderung besonderer musealer Projekte oder Anschaffungen durch den Museumsverband (Mitgliedschaft erforderlich), z. B. digitale Bestandsdokumentation, Vermittlungsformate oder Ausstattung.     
Antragsberechtigt: Mitgliedsmuseen des Saarländischen Museumsverbandes e.V.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (nicht genau festgelegt).     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (je nach Beschluss des Vorstands).     
Antragsfrist: 31.12.2026 (Einreichung für 2027‑Förderjahr; frühzeitige Klärung für 2026 möglich).     
Link: https://www.museumsverband-saarland.de/de/smv/service/projektfoerderung/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich möglich, insbesondere für digitale Vermittlungs‑ oder Ausstellungsbestandteile.

 

4. Kulturförderung Landeshauptstadt Saarbrücken – Projektförderung

Förderschwerpunkte: Zuschüsse für freie Kulturprojekte, inklusive crossmediale und digitale Kunst‑ und Ausstellungsprojekte, kulturelle Vermittlung und Bildung im Stadtgebiet.     
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen, Museen und Kulturakteure mit Projekt in Saarbrücken.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (typisch ≥ 500 €).     
Maximale Antragshöhe: bis 15.000 € je Projektbestandteil.     
Antragsfrist: 20.12.2026 (Projektförderung).     
Link: https://www.saarbruecken.de/kultur/kulturfoerderung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn Teil digitaler Vermittlungsformate oder Ausstellungskonzepte ist.

 

5. Projektförderung – Soziokulturelle Projekte im Saarland (MBK)

Förderschwerpunkte: Förderung von soziokulturellen Projekten, inkl. Vermittlungs‑ und Beteiligungsformaten; geeignet für kulturelle Bildung und Integrationsangebote in Kooperation mit Museen.     
Antragsberechtigt: Kulturakteure, Vereine und Initiativen im Saarland.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (ab ca. 500 €).     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (je nach Haushaltslage).     
Antragsfrist: laufend 2026 (formlose Einreichung möglich).     
Link: https://soziokultur-saar.de/foerderung/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Eingeschränkt möglich, besonders im Kontext niedrigschwelliger Teilhabeprojekte.

 

6. Förderung Kulturförderung Regionalverband Saarbrücken

Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Initiativen und Projekte im Regionalverband, inklusive Ausstellungen, Vermittlungs‑ und Publikumsarbeit.     
Antragsberechtigt: Einrichtungen, Vereine, Initiativen und Museen im Regionalverband Saarbrücken.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (je nach Haushalt).     
Antragsfrist: laufend 2026 (je nach Auslobung).     
Link: https://www.saarbruecken.de/kultur/kulturfoerderung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn integraler Vermittlungsanteil vorliegt.

 

7. Stiftung ME‑Saar – Projektförderung Kunst & Kultur

Förderschwerpunkte: Unterstützung kunst‑, kultur‑ und ausstellungsbezogener Initiativen und Projekte im Saarland; Ausstellungen, Festivals und Vermittlungsformate.     
Antragsberechtigt: Kulturakteure, Vereine, Institutionen im Saarland.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (nicht festgelegt).     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (i. d. R. mittlere fünfstellige Summen abhängig von Eigenmitteln).     
Antragsfrist: 31.01.2026 & 31.07.2026 (zweimal jährlich).     
Link: https://soziokultur-saar.de/foerderung/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich möglich, wenn Bestandteil kulturvermittelnder Projekte ist.

 

8. Peter und Luise Hager‑Stiftung – Kultur & Bildung Förderung

Förderschwerpunkte: Förderung von Kultur‑, Bildungs‑ und Integrationsprojekten; geeignete Antragsthemen umfassen kulturbasierte Vermittlungs‑ und Bildungsangebote.     
Antragsberechtigt: Institutionen, Initiativen und Museen im Saarland.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (flexibel je Stiftungspolitik).     
Antragsfrist: 31.01.2026 & 31.07.2026 (zweimal jährlich).     
Link: https://soziokultur-saar.de/foerderung/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, besonders wenn Projekt Bildungs‑ oder Integrationscharakter hat.

 

9. Denkmalschutz‑Sonderprogramm Saarland (Erhalt Kulturdenkmalpflege)

Förderschwerpunkte: Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege kulturellen Erbes und Denkmälern, relevant für museale Gebäude und historische Strukturen.     
Antragsberechtigt: Öffentliche und private Träger im Saarland, inklusive Museen, die Denkmalpflegeprojekte umsetzen.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (i. d. R. ab ca. 1.000 €).     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (je nach Maßnahme).     
Antragsfrist: laufend 2026 (Fristen je Ausschreibung).     
Link: https://www.grantbite.com/de/funding/denkmalschutz-sonderprogramm-saarland     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Eingeschränkt möglich, eher indirekt über Infrastrukturmaßnahmen.

 

10. Förderung Industriekultur Saarland – Ministerium für Bildung und Kultur

Förderschwerpunkte: Landesförderung von Industriekulturprojekten, kulturellen Vermittlungsmaßnahmen und touristischen Angeboten im Saarland.     
Antragsberechtigt: Kommunen, kulturvermittelnde Institutionen und Museen mit industriekulturellem Bezug im Saarland.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen.     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen (abhängig von Haushaltsmitteln).     
Antragsfrist: laufend 2026 (Termin je Ausschreibung).     
Link: https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/industriekulturportal/foerderungen/foerderungen.html     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, besonders wenn Ziel digitale Vermittlung kulturellen Erbes ist.

 

Sachsen

1. Förderrichtlinie Kunst und Kultur (Museumsprojekt‑ und Institutionenförderung, Freistaat Sachsen)

Förderschwerpunkte: Projekt‑ und institutionelle Förderung im musealen Bereich (Ausstellungen, Sammlungs‑ und Ausstellungskonzeptionen, digitale Projekte, konservatorische Maßnahmen, Vermittlung).     
Antragsberechtigt: Gemeinnützige kommunale, freie und kirchliche Träger bestehender oder im Aufbau befindlicher Museen mit Sitz in Sachsen.     
Mindest-Antragshöhe: nicht exakt festgelegt (anteilige Förderung bis 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich).     
Maximale Antragshöhe: bis zu 80 % Kostenanteil; absolute Obergrenzen werden im Einzelfall festgelegt.     
Antragsfrist: Üblicherweise 15.10. des Vorjahres für das folgende Haushaltsjahr (also Frist für 2026 bereits in 2025) – Information auf Förderportal angegeben.     
Link: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1895.3     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn integraler Bestandteil digitaler Vermittlung oder Ausstellungsprojekt ist.

 

2. Projektförderung für nichtstaatliche Museen über die Sächsische Landesstelle für Museumswesen

Förderschwerpunkte: Förderung nichtstaatlicher Museen für Projekte im Rahmen musealer Kernaufgaben (Bestandserschließung, Ausstellungskonzeptionen, Vermittlungsprojekte einschließlich Digitalisierung).     
Antragsberechtigt: Nichtstaatliche Museen mit Sitz in Sachsen.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (je nach Antrag).     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen.     
Antragsfrist: jährlich; für das Haushaltsjahr 2026 war die Frist 15.10.2025 (üblicher Termin).     
Link: https://museumswesen.skd.museum/foerdern/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich möglich, wenn integraler Bestandteil des musealen Projekts.

 

3. Programm „Jüdisches Leben in Kunst und Kultur“ (Kulturstiftung des Freistaates Sachsen)

Förderschwerpunkte: Förderung von Kunst‑ und Kulturprojekten im Rahmen des Themenjahres „TACHELES 2026“, inklusive Ausstellungen, Vermittlungsformaten, öffentlichen Bildungsangeboten.     
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen, Vereine und Initiativen mit Sitz in Sachsen.     
Mindest-Antragshöhe: projektbezogen (nicht festgelegt).     
Maximale Antragshöhe: Projektanteile bis zu 80 % der Gesamtkosten.     
Antragsfrist: bis 1. September 2025 für Förderungen im Jahr 2026; Programme laufen im Zeitraum 14.12.2025–12.12.2026.     
Link: https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/juedisches-leben-in-kunst-und-kultur     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, sofern das Vermittlungsformat Teil eines Kulturprojekts ist.

 

4. Kulturstiftung des Freistaates Sachsen – Kleinprojektefonds Ländlicher Raum

Förderschwerpunkte: Förderung kleiner Kultur‑ und Vermittlungsprojekte in ländlichen Regionen Sachsens (bis ca. 5.000 €).     
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen, Initiativen und Vereine in Sachsen.     
Mindest-Antragshöhe: 500 €.      
Maximale Antragshöhe: 5.000 €.      
Antragsfrist: laufend 2026 (fortlaufende Antragsstellung empfohlen, mind. 6 Wochen vor Projektbeginn).     
Link: https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Eingeschränkt möglich, wenn kleinformatiger Vermittlungsanteil enthalten ist.

 

5. Kulturstiftung des Freistaates Sachsen – Digitalkultur

Förderschwerpunkte: Förderung digitaler Kulturprojekte an der Schnittstelle von Kultur und Technologie, z. B. digitale Vermittlung, interaktive Formate und künstlerische Digitalprojekte.     
Antragsberechtigt: Kulturakteure in Sachsen und Einrichtungen.     
Mindest-Antragshöhe: nicht genau ausgewiesen öffentlich.     
Maximale Antragshöhe: projektbezogen, z. B. bis 150.000 € p. a.     
Antragsfrist: Anträge für 2026 typischerweise bis 1. September 2025 (entsprechend Ausschreibung).     
Link: https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/digitalkultur     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Sehr gut möglich, insbesondere für digitale Vermittlungsformate.

 

Sachsen-Anhalt

1. Kulturförderrichtlinie Sachsen‑Anhalt (Kulturförderung)

Förderschwerpunkte: Förderung kultureller und künstlerischer Projekte und kultureller Institutionen (Museen, Ausstellungen, Vermittlung, Digitalisierung, Bestandsarbeit).     
Antragsberechtigt: Juristische Personen und Vereine mit Sitz in Sachsen‑Anhalt (öffentliche Einrichtungen, Kulturinstitutionen).     
Mindest-Antragshöhe: Keine pauschale Mindesthöhe, orientiert an Projektumfang.     
Maximale Antragshöhe: Abhängig von Projekt und Richtlinie (Prozentuale Zuschussanteile von bis zu 70 %/50 % je nach Träger).     
Antragsfrist: Antragstellung bis 1. Oktober 2025 für Förderjahr 2026 (laufend vorbereiten).     
Link: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/oeffentliche-einrichtungen/kultur/kulturfoerderung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Wahrscheinlich förderfähig, wenn integraler Teil digitaler Vermittlung oder Ausstellungsprojekt ist.

 

2. Sachsen‑Anhalt Digital – Digitalisierungsförderung

Förderschwerpunkte: Digitalisierung von Einrichtungen und Projekten mit Fokus auf nachhaltige digitale Lösungen (Apps, Datenbanken, KI‑basierte Inhalte), inkl. Kulturprojekte. Unterstützt werden digitale Projekte im Sinne der Digitalstrategie 2030.     
Antragsberechtigt: Institutionen mit Sitz in Sachsen‑Anhalt (öffentliche, gemeinnützige Kulturträger).     
Mindest-Antragshöhe: Projektabhängig (Richtlinie beschreibt keine formale Mindesthöhe).     
Maximale Antragshöhe: Richtlinienbezogen projektbezogen (Fördersumme insgesamt bis 2,5 Mio. € pro Jahr verteilt, einzelne Anträge anteilig).     
Antragsfrist: Förderperiode laufend bis 31.12.2026 (aktuelle Fördermittel können seit 1.4.2025 beantragt werden).     
Link: https://www.mv-sachsen-anhalt.de/servicebereich/programme-f%C3%B6rderungen     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Gut möglich, da digitale Vermittlung im Fokus liegt.

 

3. Sachsen‑Anhalt ÖFFIZIENZ (EFRE‑gefördertes Investitionsprogramm)

Förderschwerpunkte: Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden, u. a. Kultureinrichtungen (z. B. Museen bei baulichen Effizienzmaßnahmen).     
Antragsberechtigt: Öffentliche Träger und Einrichtungen mit Standort in Sachsen‑Anhalt.     
Mindest-Antragshöhe: Projektabhängig (siehe EFRE‑Förderrichtlinie).     
Maximale Antragshöhe: Projektabhängig nach Richtlinie (Baukostenanteile anteilig).     
Antragsfrist: Bis Ende Juni 2027 für Projektanträge (laufend für 2026 realisierbar).     
Link: https://mwu.sachsen-anhalt.de/foerderprogramm-sachsen-anhalt-oeffizienz     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Nicht direkt, da Effizienzmaßnahmen im Vordergrund stehen; kombinierbar mit anderen Förderbereichen.

 

4. Kulturförderung der Landeshauptstadt Magdeburg (kommunal)

Förderschwerpunkte: Kommunale Kulturprojektförderung für kulturelle Veranstaltungen, Vermittlungsformate, Ausstellungsideen, ggf. Digitalisierung vor Ort.     
Antragsberechtigt: Kulturträger und Vereine mit projektbezogenem kulturellem Angebot im Stadtgebiet Magdeburg.     
Mindest-Antragshöhe: Typisch 1.000 € (Projektabhängig).     
Maximale Antragshöhe: Variiert je nach Haushalt und Fördertatbestand.     
Antragsfrist: 30. September 2025 für Projekte 2026 (laufend kommunal vorbereitet).     
Link: https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/magdeburg/beteiligung/themen/1002048     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Möglich, wenn Vermittlungsprojekt Bestandteil des Antrags ist.

 

5. Kulturstiftung Sachsen‑Anhalt – Sonderinvestitionsprogramm (Museenkontext)

Förderschwerpunkte: Förderung von Sanierungs‑, Erhaltungs‑ und Sonderprojekten an Kulturdenkmälern und musealen Einrichtungen; Investitionshilfen je nach Sonderprogrammen.     
Antragsberechtigt: Kulturelle Institutionen, Stiftungen und Vereine mit Sitz in Sachsen‑Anhalt.     
Mindest-Antragshöhe: Projektbezogen (z. B. 5.000 €+ je nach Maßnahme).     
Maximale Antragshöhe: Projektbezogen (häufig sechsstellige Summen je nach Maßnahme).     
Antragsfrist: laufend bzw. projektbezogen (Detailfristen müssen direkt bei Stiftung erfragt werden).     
Link: https://www.kulturstiftung-st.de/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI-Audioguides: Indirekt möglich im Rahmen digitaler Vermittlungs‑ oder Ausstellungsprojekte.

 

Schleswig-Holstein

1. Umsetzung Digitaler Masterplan Kultur Schleswig‑Holstein

Förderschwerpunkte: Digitale Transformation von Kultureinrichtungen, Entwicklung digitaler Strategien, Hardware/Software‑Ausstattung, externe Beratung     
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Kultureinrichtungen mit Sitz in Schleswig‑Holstein (z. B. Museen)     
Mindest‑Antragshöhe: ca. 15.000 € (Bagatellgrenze)     
Maximale Antragshöhe: bis zu 65.000 € je Projekt     
Antragsfrist: 31. Januar 2026     
Link: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/umsetzung-digitaler-masterplan-kultur.html     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Voraussichtlich förderfähig, da digitale Vermittlungsangebote und Infrastruktur zum Transformationsziel gehören

 

2. Transformation in der Kulturszene Schleswig‑Holstein

Förderschwerpunkte: Nachhaltige Veränderungs‑ und Transformationsprozesse in Kulturprojekten, innovative Konzeptentwicklungen     
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine, Verbände, Kulturinstitutionen, freischaffende Kulturakteure     
Mindest‑Antragshöhe: Nicht vorgegeben (Projektförderung)     
Maximale Antragshöhe: Nicht im Richtlinientext aufgeführt     
Antragsfrist: 28. Februar 2026     
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/kulturfoerderung/Transformationsfoerderung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Teilweise förderfähig, da innovative Vermittlungsformate und Transformationsprojekte unterstützt werden können

 

3. Förderung von Projekten und Ausstellungen mit überregionaler Bedeutung (Museen)

Förderschwerpunkte: Klassische Museumsaufgaben: Sammeln, Bewahren, Vermitteln, Ausstellungen, Modell‑ oder Barrierefreiheitsprojekte     
Antragsberechtigt: Museen und Träger kommunaler, privater oder gemeinnütziger Museen in Schleswig‑Holstein     
Mindest‑Antragshöhe: Nicht fest definiert     
Maximale Antragshöhe: Je nach Richtlinie verfügbarer Haushalt     
Antragsfrist: 31. Januar und 1. Juni 2026 (sofern Mittel verfügbar)     
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/kulturfoerderung/museen     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Klassische Audioguides eher als Vermittlungsansatz glatt förderfähig; KI‑Audioguides bei digitalen Museumsprojekten möglich

 

4. Kulturstiftung Schleswig‑Holstein – Projektförderung

Förderschwerpunkte: Projekte der kulturellen Infrastruktur, innovative kulturelle Vorhaben mit überregionaler Bedeutung     
Antragsberechtigt: Öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen     
Mindest‑Antragshöhe: Nicht fest vorgegeben     
Maximale Antragshöhe: Nicht verpflichtend festgelegt (Projektbezogen)     
Antragsfrist: Laufende Einreichung möglich (2026 relevant)     
Link: https://kulturstiftung-sh.de/projektfoerderung.html     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Möglich, wenn innovative museale Vermittlung Teil des Projekts ist

 

5. Servicestelle Kulturförderung Schleswig‑Holstein (Beratung & Vermittlung)

Förderschwerpunkte: Beratung zur Fördermittelsuche, Antragsbegleitung, Information über regionale Programme     
Antragsberechtigt: Kulturakteure (Information, keine direkte Zuschussvergabe)     
Mindest‑Antragshöhe: Nicht zutreffend     
Maximale Antragshöhe: Nicht zutreffend     
Antragsfrist: Laufend Beratung möglich 2026     
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/kulturfoerderung/Servicestelle_Kulturförderung     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Indirekt, durch Beratung zu passenden Fördermöglichkeiten

 

6. MuseumsCard Schleswig‑Holstein (Kommunale Initiative)

Förderschwerpunkte: Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche, Kulturvermittlung und Zugänglichkeit     
Antragsberechtigt: Nicht als klassisches Förderprogramm, sondern Initiative     
Mindest‑Antragshöhe: Nicht zutreffend     
Maximale Antragshöhe: Nicht zutreffend     
Antragsfrist: Laufend 2026 Programmbetrieb     
Link: https://www.segeberg.de/Lebenslagen/Tourismus-Kultur/Kultur/     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: Nicht direkt, aber als Zugänglichkeitsmaßnahme relevant

 

Thüringen

1. Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst (Projekt‑ und Investitionsförderung des Freistaats Thüringen)

Förderschwerpunkte: Förderung kultureller und kunstbezogener Projekte, Investitionen in kulturelle Infrastruktur, Digitalisierung, interkulturelle Angebote, Museums‑ und Ausstellungsvorhaben.     
Antragsberechtigt: Museen, gemeinnützige Vereine, kulturelle Einrichtungen mit Sitz in Thüringen bzw. Thüringen‑Bezug.     
Mindest‑Antragshöhe: nicht festgelegt (Projektbezogen).     
Maximale Antragshöhe: nicht festgelegt (Projektbezogen).     
Antragsfrist: voraussichtlich 15. Oktober 2025 für Projekte im Jahr 2026 (Fristen können jährlich variieren).     
Link: https://bildung.thueringen.de/kultur/foerderungen     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: grundsätzlich möglich wenn Projektbestandteil von Digitalisierungs‑/Vermittlungskonzepten, abhängig von der Projektbeschreibung und Richtlinieninterpretation.

 

2. Thüringer Kulturstiftung – Projekt‑ und Kulturförderung

Förderschwerpunkte: Projektförderung zeitgenössischer Kulturprojekte; zeitlich befristete kulturelle Projekte mit Modellcharakter.     
Antragsberechtigt: Institutionen, Vereine, Museen mit Sitz/Bezug in Thüringen.     
Mindest‑Antragshöhe: projektabhängig (meist ab wenigen Tausend Euro).     
Maximale Antragshöhe: projektabhängig (Richtlinie legt keine festen Obergrenzen fest; abhängig von verfügbaren Mitteln).     
Antragsfrist: meist 1. Oktober des Vorjahres für Förderung im Folgejahr (z. B. 1.10.2025 für 2026).     
Link: https://www.kulturstiftung-thueringen.de/foerderung/foerderrichtlinien/richtlinie-der-kulturstiftung-des-freistaats-thueringen     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: wahrscheinlich wenn Projekt kulturelle Vermittlung oder innovative digitale Kulturarbeit beinhaltet (Einzelfallentscheidung).

 

3. Volontariatsförderung in Thüringer Museen

Förderschwerpunkte: Förderung von Volontariaten in Museen mit museumspädagogischen Projektanteilen.     
Antragsberechtigt: Museen und kulturelle Einrichtungen, die Volontariate anbieten.     
Mindest‑Antragshöhe: nicht festgelegt (abhängig vom Personalbedarf).     
Maximale Antragshöhe: nicht festgelegt.     
Antragsfrist: voraussichtlich Anfang 2026 für das Förderjahr 2026 (genaue Frist in Richtlinie).     
Link: https://bildung.thueringen.de/kultur/foerderungen     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: direkt nicht Hauptschwerpunkt, kann aber durch museumspädagogische digitale Projekte ergänzt werden.

 

4. Projektförderung Thüringer Staatskanzlei – audiovisuelle Medienproduktionen

Förderschwerpunkte: Förderung audiovisueller Medienproduktionen einschließlich VR/AR, Projektdokumentationen, innovative Medienprojekte.     
Antragsberechtigt: Kreative Einrichtungen, Museen mit Medienprojekten in Thüringen.     
Mindest‑Antragshöhe: projektabhängig.     
Maximale Antragshöhe: projektabhängig.     
Antragsfrist: z. B. 15.03. und 15.10. jährlich (abhängig von Richtlinie).     
Link: (Allgemeine Serviceseite LKJ Thüringen mit Förderhinweisen) https://www.lkj-thueringen.de/die-lkj/servicestelle-fuer-foerdermittel/allgemeine-informationen-zur-servicestelle-fuer-foerdermittel-und-foerdermittelantraege     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: möglich für medienbasierte Vermittlungskonzepte, aber projektbezogene Prüfung erforderlich.

 

5. STADT.LAND.KULTUR – Thüringer regionale Kulturprojekte (Kommunal/Regional)

Förderschwerpunkte: Regionale Kulturformate, lokale Beteiligung, Kultur vor Ort in ländlichen Räumen (Kommunen, Vereine).     
Antragsberechtigt: Kommunen, Träger kommunaler Kulturprojekte in Thüringen.     
Mindest‑Antragshöhe: projektabhängig (regional unterschiedlich).     
Maximale Antragshöhe: projektabhängig.     
Antragsfrist: laufend je regionale Ausschreibung (2026 je nach Gebiet).     
Link: https://bildung.thueringen.de/kultur/foerderungen     
Förderfähigkeit von klassischen Audioguides und KI‑Audioguides: möglich wenn Teil kommunaler Kultur‑ bzw. Teilhabeprojekte.