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Waidsteine Waldhausen

Beschreibung

Die ausgedehnten Wälder auf Gemarkung Bödigheim, Grauer Forst, Großer Wald, aber auch Hammelbusch und Tiemelstern, waren ursprünglich sicher Allmendwald der Bödigheimer Dorfgenossen. Der Wald war damals nicht allein wegen des Holzes eine wichtige Wirtschaftsfläche, man benötigte ihn als Weide für das Vieh. Auch die Bauern in Waldhausem beanspruchten von alters her das Recht, ihr Vieh zur Weide in den Grauen Forst bis zum sogenannten Stellweg zu treiben. Die Gemeinde Bödigheim jedoch wollte ihnen dieses Recht nur bis zum Einbacher Pfad zugestehen. Zu den Aufgaben der Dorfherrschaft, der ja das Forst- und Jagdrecht zustand, gehörte es, den lange schwelenden Streit zu schlichten. Die Rüdt wandelt sich an ein Schiedsgericht in der Stadt Lauda. Nach zähen Verhandlungen und einem Vorort-Termin fällte am 4. September 1565 das Gericht den Schiedsspruch und ordnete die Setzungen von Weidsteinen an, die deutlich machen, wie weit die Bauern von Waldhausen ihr Vieh in den Grauen Forst treiben durften. Ein Mudauer Steinmetz erhielt den Auftrag, etwa 25 Steine zu hauen mit der Inschrift: "WAIDSTAIN ANNO 1565" zu versehen. Von diesen Steinen stehen heute noch 22 im Grauen Forst und markieren eine ehemals wichtige Wirtschaftsgrenze im Wald.