Station: [12-1] Auszug Kaufvertrag 1901


Die Familie Richter lebt seit 1872 auf dem Hof. 1901 verkauft sie das Gut und sichert sich im Vertrag das lebenslange Wohnrecht im Auszugshaus. Auszug aus dem am 4. Juni 1901 geschlossenen Kaufvertrag:

§ 3.

Verkäufer behält sich für sich und seine Ehefrau Auguste Therese, verehelichte Richter, geborene Kunert, auf ihre beiderseitige Lebenszeit folgenden alljährlichen und unentgeltlichen Wohnungsauszug vor und Käufer gesteht solchen andurch zu und zwar:

1.) Das Seitengebäude bis zur Scheidewand als: Stuben, Kammern, Küche, Stall, Bodenraum und Heuboden zur alleinigen Benutzung,

2.) Den Garten vor dem Seitengebäude, sowie neben dem Garten, von der Hofmauer bis zum Seitengebäude, einen 3 Meter breiten Streifen Land zur freien Benutzung,

3.) Freie und unentgeltliche Mitbenutzung von Käufers Brunnen und Abort,

4.) Käufer hat die Auszugsräume sowie die Zäune und Mauern des Auszugsgartens stets in gutem baulichen beziehungsweise wohnlichen Zustande zu erhalten.

5.) Die Auszügler können sich jederzeit Vieh im Stalle des Auszugshauses halten.

Wenn eins der Auszügler verstirbt, so geht vorstehender Auszug unverkürzt auf den überlebenden Theil über.

§ 4.

Verkäufer behält hiermit seinen Töchtern Anna und Martha Richter bis zu deren Verheirathung die freie Herberge in der Auszugswohnung vor und Käufer gesteht solche andurch zu.

 

Die Richters sollten noch über zwei Jahrzehnte, bis Anfang der 1920er Jahre, im Auszugshaus wohnen.

Alle Abbildungen: © Bauernmuseum Zabeltitz