Station: [17] Kaffeesteuer und Kaffeeriecher
Ab Mitte des 18. Jahrhunderts war der Kaffee nicht mehr nur dem Adel vorbehalten, sondern hatte auch das Bürgertum erreicht und der Kaffeekonsum stieg an. Weil das Königreich Preußen Geld brauchte, erließ Friedrich der Große, 1766 ein Verbot für die private Einfuhr von Kaffee, er durfte nur noch aus staatlicher Quelle bezogen werden und 1780 wurde das Kaffeerösten von ihm mit folgenden Worten unter Strafe gestellt »Es ist allen und jedem verboten, in den Häusern oder irgend anderswo Kaffee zu brennen, und keinen anderen Kaffee zu führen als denjenigen …aus königlichem Hause.“
Zur Kontrolle wurden Kaffeeriecher, sogenannte "Kaffeeschnüffler" eingesetzt, kriegsuntaugliche ehemalige Soldaten. Diese Kaffeeriecher durften in Häuser und Wohnungen eindringen und nach geröstetem Kaffee suchen.
Nach dem Tod Friedrichs des Zweiten verschwanden die Kaffee-Verbote in Preußen. Stattdessen wurden an den Grenzen Einfuhrzölle erhoben.
Im Sommer 1948 ist die Kaffeesteuer zu einer nationalen, deutschen Verbrauchssteuer geworden. Bis 1953 betrug die Steuer 10,00 DM pro Kilogramm Röstkaffee und die sogenannte „Aachener Kaffeefront“ entstand an der Grenze von Belgien nach Deutschland. Es kam zu bewaffneten Kämpfen zwischen Zöllnern und Schmugglern, bei denen Menschen erschossen wurden.
Beim Hamburger Zoll gab es noch in den 1950er Jahren einen Dienst-Hund, der auf Kaffee abgerichtet war, man könnte auch sagen, es war ein Mocca-Spaniel.
Bis heute beträgt die nationale, deutsche Verbrauchssteuer auf Röstkaffee 2 Euro 19 pro Kilogramm Röstkaffee. Der deutsche Staat erzielt mit der Kaffeesteuer eine Einnahme von etwa einer Milliarde Euro pro Jahr. Zusätzlich zur Verbrauchssteuer wird auf Röstkaffee in Deutschland auch eine Umsatzsteuer von 7 Prozent erhoben. Das Kontrollieren der Röstereien nach der Menge des gerösteten Kaffees gehört auch heute noch zu den Aufgaben der Zollbeamten.
Eine Ausnahme bildet die Nordseeinsel Helgoland und Büsingen, weil diese Gemeinde vom Hoheitsgebiet der Schweiz umschlossen ist.
Nur wenige andere Staaten besteuern den Kaffeekonsum. In Europa sind das neben Deutschland auch Belgien, Litauen, Dänemark, Norwegen, die Schweiz und Griechenland.
Foto: © Kaffeemuseum Burg