Teil des Obergermanisch-Rätischen Limes und damit seit 2005 UNESCO-Weltkulturerbe liegt das Kleinkastell Pohl am nordöstlichen Rand der Ortsgemeinde Pohl im Rhein-Lahn-Kreis, Rheinland-Pfalz. Heute ist die ehemalige Militäranlage als Bodendenkmal ausgewiesen und befindet sich in dem Bereich, wo die Schulstraße aus dem Ort in Richtung Lollschied führt.
Das Kastell stand auf etwa 337 m Höhe an einer markanten Stelle des Limes, an der die Grenzlinie ihren bisherigen Lauf abrupt um rund 75 Grad ändert und anschließend nach Südosten verläuft. Diese Lage sicherte einen topografisch und verkehrsgeographisch wichtigen Übergang: eine Straße aus dem Rheintal traf hier auf eine Fernverbindung vom unteren Lahntal zum Taunus. Die Garnison überwachte daher sowohl den Limesübergang als auch den aus der Richtungsänderung entstehenden Geländekeil.
Frühe archäologische Grabungen durch die Reichs-Limeskommission Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts lieferten nur eingeschränkte Befunde. Demnach handelte es sich um ein rechteckiges Holz-Erde-Kastell von etwa 43 × 34 m. Die Befestigung bestand aus einem mit Palisaden versehenen Erdwall, dessen Krone einen schmalen Wehrgang trug; ein Spitzgraben von bis zu 2,35 m Tiefe bildete das Annäherungshindernis. Innenbauten wurden wohl aus Holz errichtet und folgten vermutlich einer U-Form mit einem repräsentativen Stabsgebäude zum Tor und seitlich anschließenden Mannschaftsbaracken. Steinfragmente in der Nordecke werden als Reste eines jüngeren Wachturms (Wp 2/23) gedeutet. Die Besatzung bestand aus einer nicht näher benannten Vexillatio; vom ursprünglichen Lager ist auf dem heute teilweise überbauten Areal kaum etwas sichtbar.
Ein Förderverein gründete sich 2007 mit dem Ziel, Projekte zum Limes im Raum Nassau, Nastätten und Katzenelnbogen zu initiieren und zu fördern. Auf Basis der archäologischen Befunde wurde das Limeskastell Pohl als spekulative Rekonstruktion etwas versetzt wiedererrichtet; die Bauarbeiten fanden 2009–2011 statt. Das Kleinkastell und die zugehörigen Bodendenkmale sind zudem als Kulturdenkmale nach dem Denkmalschutz- und -pflegegesetz Rheinland-Pfalz geschützt; Untersuchungen und systematische Fundsammlungen sind genehmigungspflichtig, und Zufallsfunde sind den Denkmalbehörden zu melden.
Der Limesverlauf in Richtung Kleinkastell Pfarrhofen beschreibt um Pohl einen weiten Bogen, führt teils durch gut erhaltene Waldabschnitte, teils über landwirtschaftlich genutzte Flächen und steigt dabei um knapp 40 Höhenmeter an.