Was ist STADT.LAND.KULTUR?
Die Situation ist überall ähnlich: Gewerbe wandert ab, Treffpunkte schließen, die Innenstädte verwaisen, das Zusammengehörigkeitsgefühl schwindet.
Wer fühlt sich zu Hause in seiner Stadt?
Wer kennt deren Geschichte und verborgene Ecken?
Wie sah es hier früher aus?
Mit der Online-Plattform STADT.LAND.KULTUR wollen wir Verwaltungen und engagierte Bürger und Bürgerinnen unterstützen, die Attraktivität ihrer Gemeinde zu steigern und herauszustellen. Das Projekt soll Menschen anregen, sich mit der Kultur, der Geschichte und der historischen Bedeutung ihres Ortes auseinandersetzen. STADT.LAND.KULTUR bietet Informations- und Marketingmöglichkeiten und präsentiert Ihre Stadt in ihrem historischen Kontext. Im Handumdrehen entsteht so das individuelle, mit dem Smartphone abrufbare Freilichtmuseum Ihrer Stadt.
Vor Kurzem haben wir sämtliche deutschen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen über einen Postbrief angeschrieben, um sie zur Teilnahme an unserem kostenfreien Kulturprojekt STADT.LAND.KULTUR einzuladen. Informieren Sie sich hier über die nächsten Schritte.
Für die Online-Registrierung nutzen Sie bitte Ihren individuellen Registrierungslink aus dem Anschreiben.
Die Startseite von STADT.LAND.KULTUR finden Sie hier: "STADT.LAND.KULTUR"
Eine übersichtliche Bedienungsanleitung - angefangen von der Registrierung - finden Sie hier: "Bedienungsanleitung"
Förderprogramme nach Bundesländer
Baden-Württemberg
1. Innovationsfonds Kunst
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten in allen Kunstsparten, die durch Experimentierfreude und Kreativität neue Akzente setzen und kulturelle Schwerpunkte beleben.
Antragsberechtigt: Künstlerische und kulturelle Einrichtungen sowie Einzelpersonen in Baden-Württemberg.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 15. Mai 2025.
Link: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturfoerderung/foerderprogramme/innovationsfonds-kunst
2. Freiräume – Orte der Begegnung
Förderschwerpunkte: Belebung leerstehender Gebäude in ländlichen Kommunen durch künstlerische und soziokulturelle Prozesse oder Öffnung bestehender Kulturorte für neue Nutzungen.
Antragsberechtigt: Kommunen und kulturelle Initiativen in ländlichen Regionen Baden-Württembergs.
Förderhöhe: Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 30. Juni 2025.
Link: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturfoerderung/foerderprogramme/freiraeume-orte-der-begegnung
3. Landespreis für Heimatforschung 2025
Förderschwerpunkte: Auszeichnung von herausragenden Leistungen in der Heimatforschung, insbesondere in den Bereichen Orts-, Regional- und Landesgeschichte, Heimatmuseen, Natur- und Umweltschutz sowie Denkmalschutz.
Antragsberechtigt: Einzelpersonen und Gruppen in Baden-Württemberg.
Förderhöhe: 1. Preis: 5.000 Euro; 2. Preise: je 2.500 Euro; Jugendförderpreis: 2.500 Euro; Schülerpreis: 2.500 Euro; Preis „Heimatforschung digital“: 2.500 Euro.
Antragsfrist: Einreichung der Bewerbungen bis zum 30. April 2025 (Schülerpreis: 22. Juni 2025).
Link: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturfoerderung/foerderprogramme/landespreis-fuer-heimatforschung
4. Tourismusinfrastrukturprogramm 2025
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung touristischer Infrastrukturprojekte, einschließlich der Digitalisierung von Angeboten und der Schaffung digitaler Kulturkarten.
Antragsberechtigt: Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.
Förderhöhe: Bis zu 60 % der Investitionssumme; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. Oktober 2024.
Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/tourismusinfrastruktur-programm-2025-startet
5. Donauschwäbischer Kulturpreis 2025
Förderschwerpunkte: Auszeichnung von Personen und Initiativen, die die donauschwäbische Kultur in Literatur, Musik, Bildender Kunst, Darstellender Kunst und Medien vermitteln und lebendig halten.
Antragsberechtigt: Einzelpersonen, Einrichtungen und Initiativen mit Bezug zur donauschwäbischen Kultur.
Förderhöhe: Hauptpreis: 5.000 Euro; Förderpreise: je 2.500 Euro.
Antragsfrist: Einreichung der Bewerbungen bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/ausschreibung-des-donauschwaebischen-kulturpreises-2025-1
6. Landespreis für Kleinkunst 2025
Förderschwerpunkte: Auszeichnung von herausragenden Leistungen im Bereich der Kleinkunst, einschließlich Theater, Kabarett und Musik.
Antragsberechtigt: Künstlerische Einzelpersonen und Gruppen in Baden-Württemberg.
Förderhöhe: Preisgelder variieren; genaue Beträge auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Bewerbungen bis zum 30. Juni 2025.
Link: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturfoerderung/foerderprogramme/landespreis-fuer-kleinkunst
7. Landespreis für Heimatforschung digital 2025
Förderschwerpunkte: Auszeichnung von digitalen Projekten in der Heimatforschung, die innovative Ansätze zur Vermittlung regionaler Geschichte und Identität nutzen.
Antragsberechtigt: Einzelpersonen und Gruppen in Baden-Württemberg.
Förderhöhe: 2.500 Euro.
Antragsfrist: Einreichung der Bewerbungen bis zum 30. April 2025.
Link: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturfoerderung/foerderprogramme/landespreis-fuer-heimatforschung
8. Landespreis für Heimatforschung Schülerpreis 2025
Förderschwerpunkte: Auszeichnung von Schülerarbeiten im Bereich der Heimatforschung.
Antragsberechtigt: Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg.
Förderhöhe: 2.500 Euro.
Antragsfrist: Einreichung der Bewerbungen bis zum 22. Juni 2025.
Link: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturfoerderung/foerderprogramme/landespreis-fuer-heimatforschung
9. Landespreis für Heimatforschung Jugendförderpreis 2025
Förderschwerpunkte: Auszeichnung von herausragenden Leistungen von Jugendlichen in der Heimatforschung.
Antragsberechtigt: Jugendliche in Baden-Württemberg.
Förderhöhe: 2.500 Euro.
Antragsfrist: Einreichung der Bewerbungen bis zum 30. April 2025.
Link: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturfoerderung/foerderprogramme/landespreis-fuer-heimatforschung
10. Freiräume – Orte der Begegnung
Förderschwerpunkte: Belebung leerstehender Gebäude und die Förderung künstlerischer sowie soziokultureller Nutzung in ländlichen Räumen.
Antragsberechtigt: Kommunen, Initiativen und Vereine in ländlichen Regionen Baden-Württembergs.
Förderhöhe: In der Regel bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal bis 150.000 Euro.
Antragsfrist: Bis zum 30. Juni 2025.
Link: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kulturfoerderung/foerderprogramme/freiraeume-orte-der-begegnung
11. Kultur.Tourismus Baden-Württemberg
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur Entwicklung von touristischen Kulturangeboten, darunter digitale und interaktive Formate.
Antragsberechtigt: Kommunen, Tourismusverbände und kulturelle Einrichtungen.
Förderhöhe: Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, maximal 150.000 Euro.
Antragsfrist: Bis zum 31. Dezember 2025.
Link: https://www.adv-bw.de/kultur-tourismus-foerderung
12. Landesprogramm „Heimat Digital“
Förderschwerpunkte: Förderung digitaler Projekte im Bereich Heimat und Regionalgeschichte, unter anderem digitale Kulturkarte und Audioguides.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und kulturelle Einrichtungen im Land Baden-Württemberg.
Förderhöhe: Bis zu 75.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Link: https://heimat-bw.de/digital
13. Landesförderung Nachwuchs und Bildung
Förderschwerpunkte: Förderung von Bildungs- und Nachwuchsprojekten in kulturellen Bereichen für Kinder und Jugendliche.
Antragsberechtigt: Schulen, Kultureinrichtungen und Vereine.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 15 August 2025.
Link: https://www.kulturelle-bildung-bw.de/foerderung
14. Kultur Digital Baden-Württemberg
Förderschwerpunkte: Förderung digitaler Projekte und Vermittlungsformate in Kunst und Kultur.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen, Vereine und Kommunen.
Förderhöhe: Bis zu 80 % der Kosten, maximal 100.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Link: https://digitalisierung.baden-wuerttemberg.de/foerderangebote
16. Förderung der kulturellen Teilhabe im ländlichen Raum
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten, die kulturelle Teilhabe und Integration im ländlichen Raum fördern.
Antragsberechtigt: Kommunen und kulturelle Einrichtungen im ländlichen Raum.
Förderhöhe: Variabel bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 30. November 2025.
Link: https://www.lwk-bw.de/land-leben/kulturfoerderung
17. Digitale Kulturförderung Landkreis Esslingen
Förderschwerpunkte: Förderung digitaler Kulturformate, unter anderem kulturhistorischer Audioguides.
Antragsberechtigt: Kulturakteure im Landkreis Esslingen.
Förderhöhe: Bis zu 10.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Link: https://www.landkreis-esslingen.de/kultur/foerderung
18. Landesförderprogramm „Kultur und Integration“
Förderschwerpunkte: Projekte, die Integration durch kulturelle Beschäftigung und Heimatförderung durch Kunst und Kultur stärken.
Antragsberechtigt: Vereine, kulturelle Einrichtungen und Kommunen.
Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Link: https://integration.baden-wuerttemberg.de/foerderung
19. Netzwerk Heimat Baden-Württemberg
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur Heimatvermittlung, regionaler Geschichte und Integration.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Initiativen.
Förderhöhe: Bis zu 25.000 Euro.
Antragsfrist: Laufend; nächste Frist 30. September 2025.
Link: https://www.heimat-bw.de/
20. Innovationspreis Digitalisierung Kultur
Förderschwerpunkte: Auszeichnung innovativer digitaler Projekte im Kulturbereich mit einer Prämie und Fördermitteln bis 75.000 Euro.
Antragsberechtigt: Künstler, Kulturinstitutionen und Kommunen.
Förderhöhe: Prämien und Fördermittel bis 75.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Link: https://digitalisierung.baden-wuerttemberg.de/innovationspreis-kultur
Bayern
1. Heimat.Digital-Regional-Förderrichtlinie
Förderschwerpunkte: Unterstützung innovativer, fachübergreifender Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung zur Stärkung der regionalen Identität in Bayern.
Antragsberechtigt: Landkreise, Bezirke, kreisfreie Städte, Vereine, Stiftungen sowie steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Weitere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Bayern sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Bezirk, Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ist.
Förderhöhe: Bis zu 300.000 Euro pro Projekt. Der Basisfördersatz beträgt bis zu 50 % und kann für Projekte im ländlichen Raum sowie bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht werden.
Antragsfrist: Anträge können innerhalb des Geltungszeitraums der Richtlinie (01.01.2021 – 31.12.2026) jederzeit gestellt werden. Für Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 50.000 Euro ist der Antrag bis zum 30. September des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres einzureichen.
Link: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37200/59008/leistung/leistung_60374/index.html
2. Pilotprogramm Heimat.Engagiert
Förderschwerpunkte: Förderung von Vorhaben, die sich mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlichen Inhalten befassen.
Antragsberechtigt: Alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich.
Förderhöhe: Einmalige Festbetragsförderung von 2.000 Euro pro Vorhaben.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden.
Link: https://www.heimat.bayern/politik/foerdermoeglichkeiten
3. Förderprogramm Regionalkultur
Förderschwerpunkte: Förderung von heimatpflegerischen Initiativen und Stärkung des Heimat- und Traditionsbewusstseins durch Investitionen in den Bau und die Ausstattung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele sowie innovative Veranstaltungen im Rahmen der Heimatpflege.
Antragsberechtigt: Nichtstaatliche Träger, die in Bayern ein heimatpflegerisches Projekt verwirklichen wollen und dabei nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.
Förderhöhe: Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung ausschließlich über die Antragsplattform gestellt werden.
Link: https://www.finanzministerium.bayern/heimat/regionalkultur/
4. Kulturfonds Bayern
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kreativen Bildungsprojekten mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien, die von überregionaler Bedeutung sind.
Antragsberechtigt: Juristische Personen mit Sitz in Bayern, die nicht gewinnorientiert arbeiten (z. B. Kommunen, Vereine, Fördervereine von Schulen, Stiftungen). Privatpersonen, Schulen und staatliche Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderhöhe: Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: Anträge für Projekte im Schuljahr 2025/2026 können bis zum 1. März 2025 bei den zuständigen Regierungen eingereicht werden.
Link: https://www.km.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html
5. Bayerisch-Tschechischer Grenzraum
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur weiteren Entwicklung der bayerisch-tschechischen Grenzregion mit grenzüberschreitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz.
Antragsberechtigt: Gebietskörperschaften, Vereine sowie gemeinnützige Stiftungen mit Sitz in den Regierungsbezirken Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken. Weitere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in diesen Regionen sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter eine kommunale Gebietskörperschaft ist.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Link: https://www.heimat.bayern/politik/foerdermoeglichkeiten
6. Heimat.Digital-Regional-Förderrichtlinie
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung, insbesondere zur Stärkung regionaler Identität in Bayern.
Antragsberechtigt: Bezirke, Landkreise, kreisfreie Städte, Vereine, Stiftungen sowie steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Weitere Rechtsträger des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Bayern sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern mindestens ein Mitglied oder Gesellschafter ein Bezirk, Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ist.
Förderhöhe: Bis zu 300.000 Euro pro Projekt. Der Basisfördersatz beträgt bis zu 50 % und kann für Projekte im ländlichen Raum sowie bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht werden.
Antragsfrist: Anträge können innerhalb des Geltungszeitraums der Richtlinie (01.01.2021 – 31.12.2026) jederzeit gestellt werden. Für Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 50.000 Euro ist der Antrag bis zum 30. September des dem geplanten Projektstart vorausgehenden Jahres einzureichen.
Link: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37200/59008/leistung/leistung_60374/index.html
7. Kulturfonds Bayern
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kreativen Bildungsprojekten mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien, die von überregionaler Bedeutung sind.
Antragsberechtigt: Juristische Personen mit Sitz in Bayern, die nicht gewinnorientiert arbeiten (z. B. Kommunen, Vereine, Fördervereine von Schulen, Stiftungen). Privatpersonen, Schulen und staatliche Einrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderhöhe: Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 50.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: Anträge für Projekte im Schuljahr 2025/2026 können bis zum 1. März 2025 bei den zuständigen Regierungen eingereicht werden.
Link: https://www.km.bayern.de/ministerium/kulturfonds.html
8. Förderprogramm Regionalkultur
Förderschwerpunkte: Förderung von heimatpflegerischen Initiativen und Stärkung des Heimat- und Traditionsbewusstseins durch Investitionen in den Bau und die Ausstattung von Spielstätten für historische Heimatschauspiele sowie innovative Veranstaltungen im Rahmen der Heimatpflege.
Antragsberechtigt: Nichtstaatliche Träger, die in Bayern ein heimatpflegerisches Projekt verwirklichen wollen und dabei nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.
Förderhöhe: Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro je Projekt.
Antragsfrist: Anträge können fortlaufend gestellt werden, am besten bis 30. September 2025 für Projekte des Folgejahres.
Link: https://www.finanzministerium.bayern.de/heimat/regionalkultur/
9. Initiative „Digitale Heimat“
Förderschwerpunkte: Digitalisierung von Heimatprojekten inklusive Audioguides und interaktiver Webseiten zur Vermittlung regionaler Geschichte.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Stiftungen und Organisationen mit Schwerpunkt Heimat in Bayern.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: Durchgehend bis 31. Dezember 2025.
Link: https://heimat.bayern/digitalisierung
10. Förderprogramm „Kultur und Soziales“
Förderschwerpunkte: Projekte zur Förderung der kulturellen Integration und sozialen Teilhabe, insbesondere in regionalen Heimatprojekten und Kulturveranstaltungen.
Antragsberechtigt: Kommunale Träger, Vereine, soziale Einrichtungen und Stiftungen in Bayern.
Förderhöhe: Je nach Projekt bis zu 40.000 Euro.
Antragsfrist: 30. November 2025.
Link: https://www.sozialministerium.bayern.de/kultur
11. Kommunale Kulturförderung Baden-Württemberg
Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Engagements und Projekte zur Belebung von Innenstädten und ländlichen Kommunen.
Antragsberechtigt: Kommunen und lokale Kulturakteure in Baden-Württemberg.
Förderhöhe: Zwischen 2.000 und 50.000 Euro
Antragsfrist: Kommunalabhängig, üblicherweise im Herbst 2025.
Links:
12. Landesinitiative „Heimat und Kultur“
Förderschwerpunkte: Projekte zur Stärkung der Heimat und lokalen Kulturidentität, auch mit Digitalisierungsansätzen.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und private Initiativen in Bayern.
Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Link: https://heimat.bayern
Berlin
1. Hauptstadtkulturfonds
Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Projekte und Veranstaltungen in nahezu allen künstlerischen Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben mit nationaler und internationaler Relevanz.
Antragsberechtigt: Natürliche oder juristische Personen im In- und Ausland, sofern das Projekt in Berlin realisiert wird.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfristen: 15. April und 1. Oktober für Projekte im darauffolgenden Kalenderjahr.
Link: https://hauptstadtkulturfonds.berlin.de/
2. Förderprogramm Digitale Entwicklung im Kulturbereich
Förderschwerpunkte: Förderung der digitalen Entwicklung im Kulturbereich zur Selbstbefähigung der Kulturschaffenden in Berlin im Bereich der digitalen Produktion, Vernetzung, Vermittlung und neuer Technologien.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen, Vertreter der Freien Szene und Zusammenschlüsse einzelner Personen mit (Wohn-)Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Berlin.
Förderhöhe: Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 150.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: Für das Jahr 2025 ausgesetzt; weitere Informationen folgen.
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/kulturpolitik/kulturelle-teilhabe/digitalisierung/foerderprogramm-digitale-entwicklung/
3. Kulturprojekte | Projektförderung – Dezentrale Kulturarbeit
Förderschwerpunkte: Förderung von Kulturprojekten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, insbesondere zur Belebung des öffentlichen Raums und zur kulturellen Integration.
Antragsberechtigt: Künstler*innen, Freie Gruppen und Kultureinrichtungen mit Sitz in Berlin.
Förderhöhe: Bis zu 23.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: 9. Mai 2025 für Projekte, die zwischen Juli und Dezember 2025 starten.
Link: https://dezentrale-kulturarbeit.de/kulturprojekte/
4. IMPACT-Förderung
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur Diversitätsentwicklung im Berliner Kulturbetrieb, insbesondere im Bereich der freien Künste.
Antragsberechtigt: Kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind.
Förderhöhe: Insgesamt ca. 500.000 Euro für das Jahr 2025.
Antragsfrist: 26. September 2024 für Projekte im Jahr 2025.
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/interkulturelle-projekte/artikel.82020.php
5. Förderprogramm Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes Berlins
Förderschwerpunkte: Digitalisierung von herausragenden oder stark nachgefragten Kulturgütern, um diese online verfügbar zu machen und die langfristige Nachnutzbarkeit der Daten zu gewährleisten.
Antragsberechtigt: Kulturerbe-Einrichtungen mit Sitz in Berlin, wie Archive, Bibliotheken, Museen und Gedenkstätten.
Förderhöhe: Bis zu 150.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: 25. Juli 2025, 13:00 Uhr.
Link: https://service.berlin.de/dienstleistung/351307/
6. Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung – Fördersäule 1
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kulturellen Bildungsprojekten, in denen sich Berliner Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aktiv künstlerisch und inhaltlich beteiligen.
Antragsberechtigt: Künstler*innen, freie Gruppen und Kultureinrichtungen in Kooperation mit Bildungs- und Jugendeinrichtungen in Berlin.
Förderhöhe: Bis zu 23.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: 9. Mai 2025 für Projekte, die zwischen Juli und Dezember 2025 starten.
Link: https://www.kulturformen.berlin/foerdern/berliner-projektfonds-kulturelle-bildung/aktuelles/fond/zweite-ausschreibung-der-foerdersaeule-1-fuer-2025/
7. Kulturförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds beantragen
Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Projekte und Veranstaltungen in nahezu allen künstlerischen Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben mit nationaler und internationaler Relevanz.
Antragsberechtigt: Natürliche oder juristische Personen im In- und Ausland, sofern das Projekt in Berlin realisiert wird.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfristen: 15. April und 1. Oktober für Projekte im darauffolgenden Kalenderjahr.
Link: https://service.berlin.de/dienstleistung/330370/
8. Kulturprojekte | Projektförderung – Dezentrale Kulturarbeit
Förderschwerpunkte: Förderung von Kulturprojekten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, insbesondere zur Belebung des öffentlichen Raums und zur kulturellen Integration.
Antragsberechtigt: Künstler*innen, Freie Gruppen und Kultureinrichtungen mit Sitz in Berlin.
Förderhöhe: Bis zu 23.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: 9. Mai 2025 für Projekte, die zwischen Juli und Dezember 2025 starten.
Link: https://dezentrale-kulturarbeit.de/kulturprojekte/
9. IMPACT-Förderung
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur Diversitätsentwicklung im Berliner Kulturbetrieb, insbesondere im Bereich der freien Künste.
Antragsberechtigt: Kunstschaffende Berliner Personen und Gruppen, deren künstlerische Perspektiven im Kulturbetrieb bisher unzureichend repräsentiert sind.
Förderhöhe: Insgesamt ca. 500.000 Euro für das Jahr 2025.
Antragsfrist: 26. September 2024 für Projekte im Jahr 2025.
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/interkulturelle-projekte/artikel.82020.php
10. Förderprogramm Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes Berlins
Förderschwerpunkte: Digitalisierung von herausragenden oder stark nachgefragten Kulturgütern, um diese online verfügbar zu machen und die langfristige Nachnutzbarkeit der Daten zu gewährleisten.
Antragsberechtigt: Kulturerbe-Einrichtungen mit Sitz in Berlin, wie Archive, Bibliotheken, Museen und Gedenkstätten. Förderhöhe: Bis zu 150.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: 25. Juli 2025, 13:00 Uhr.
Link: https://service.berlin.de/dienstleistung/351307/
11. Programm „Lokale Kulturarbeit“ des Landes Berlin
Förderschwerpunkte: Förderung kleiner und mittlerer Projekte im Bereich Kulturarbeit zur Stärkung von Nachbarschaften und Stadtteilen, mit besonderem Fokus auf Integration, Identität und Gemeinschaft.
Antragsberechtigt: Künstler:innen, Initiativen, Vereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Berlin.
Förderhöhe: In der Regel von 1.000 bis 20.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Juli 2025.
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/lokale-kulturarbeit/
12. Bezirksbezogene Kulturförderung Berlin
Förderschwerpunkte: Förderung von Kulturprojekten in den Bezirken Berlins zur Belebung öffentlicher Räume und Stärkung der regionalen Identität.
Antragsberechtigt: Kommunale Einrichtungen, Vereine und Initiativen mit Sitz in den jeweiligen Bezirken Berlins.
Förderhöhe: Typischerweise zwischen 1.000 und 30.000 Euro, je nach Bezirk und Projekt.
Antragsfrist: Bezirksabhängig, meist jährlich mit Fristen im Herbst 2025.
Links (Beispiele):
13. Förderprogramm „Kultur & Bildung im Quartier“
Förderschwerpunkte: Projekte zur kulturellen Bildung und zum Kulturtransfer auf Quartiersebene, insbesondere in sozialen Brennpunkten.
Antragsberechtigt: Institutionen, Schulen, Vereine und Initiativen mit Fokus auf kulturpädagogische Arbeit in Berlin.
Förderhöhe: Bis zu 25.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/kultur-bildung-im-quartier/
14. Förderprogramm „Kultur im öffentlichen Raum“
Förderschwerpunkte: Förderung von künstlerischen und kulturellen Projekten im öffentlichen Raum zur Stärkung der Nachbarschaft und Stadtentwicklung.
Antragsberechtigt: Künstlerische Projekte, Vereine und kommunale Träger in Berlin.
Förderhöhe: Je nach Projekt bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/kultur-im-oeffentlichen-raum/
15. Fonds Soziokultur
Förderschwerpunkte: Förderung von partizipativen Kulturprojekten mit Modellcharakter, insbesondere zur Erprobung neuer Angebotsformen.
Antragsberechtigt: Soziokulturelle Einrichtungen und Initiativen mit Sitz in Berlin.
Förderhöhe: Zwischen 5.000 und 30.000 Euro.
Antragsfrist: 2. Mai 2025 und 2. November 2025.
Link: https://soziokultur-sachsen.de/foerdermoeglichkeiten/fristen
16. Programmlinie „Nachhaltige Kulturelle Bildung“
Förderschwerpunkte: Kulturelle Bildungsangebote, die nachhaltige Themen vermitteln und soziale Integration fördern.
Antragsberechtigt: Institutionen, Vereine und Schulen in Berlin.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/nachhaltige-kulturelle-bildung/
17. Förderprogramm „Digitale Teilhabe“
Förderschwerpunkte: Entwicklung von digitalen Angeboten zur Förderung der kulturellen Teilhabe.
Antragsberechtigt: Öffentliche und private Kulturträger mit Sitz in Berlin.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Link: https://www.berlin.de/sen/digitale-gesellschaft/foerderung/digitale-teilhabe/
18. Programm zur Förderung internationaler Kulturaustauschprojekte
Förderschwerpunkte: Förderung grenzüberschreitender Kulturprojekte und -netzwerke mit internationalem Austausch.
Antragsberechtigt: Kulturelle Institutionen und Initiativen mit Sitz in Berlin.
Förderhöhe: Bis zu 40.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/internationaler-kulturaustausch/
Brandenburg
1. Projektfonds Kulturplan Lausitz
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kulturprojekten in der Lausitz, die das kulturelle Erbe und aktuelle kulturelle Leben erfahrbar machen. Fokus auf partizipative und integrative Kulturprojekte zur Förderung kultureller Teilhabe und regionaler Vernetzung.
Antragsberechtigt: Kulturakteurinnen und -akteure in der brandenburgischen Lausitz.
Förderhöhe: Bis zu 150.000 Euro jährlich; insgesamt ca. 1 Million Euro für 2025.
Antragsfrist: Bewerbungsphase endete am 10. November 2024; weitere Ausschreibungen werden voraussichtlich in den Jahren 2025 und 2026 stattfinden.
Link: https://www.lausitz-kultur.eu/de/foerderung/projektfoerderfonds
2. Kulturentwicklung in der Lausitz
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kulturprojekten, die zur regionalen Identität und zum Strukturwandel in der Lausitz beitragen. Fokus auf kulturelle Teilhabe, Erhaltung von Kulturerbe und neue Kulturangebote.
Antragsberechtigt: Kulturakteurinnen und -akteure in der Lausitz.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Antragsfrist für 2025 bereits abgelaufen; weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Link: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kulturentwicklung-in-der-lausitz/
3. Kulturland Brandenburg
Förderschwerpunkte: Förderung von Kunst- und Kulturprojekten, die sich mit gesellschaftlichen, historischen und touristischen Aspekten Brandenburgs auseinandersetzen. Projekte sollen zur kulturellen Identität des Landes beitragen und sich mit der Geschichte sowie den aktuellen Herausforderungen der Region beschäftigen.
Antragsberechtigt: Kulturmacher*innen, Künstler*innen, Kulturinstitutionen, Vereine, Initiativen sowie zivilgesellschaftliche Akteur*innen.
Förderhöhe: Einjährige Förderung bis zu 20.000 Euro; zweijährige Förderung bis zu 30.000 Euro pro Jahr.
Antragsfrist: 30. Juni 2025.
Link: https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/kulturland-brandenburg-ruft-zur-beteiligung-fuer-das-jahr-2025-auf/
4. Landesförderprogramm Kulturelle Bildung
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten der kulturellen Bildung und Partizipation im Land Brandenburg, die Kooperationen mit Partnern der kulturellen Bildung anregen und neue Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung für unterschiedliche Zielgruppen schaffen.
Antragsberechtigt: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wie gemeinnützige Vereine, gemeinnützige GmbHs, gemeinnützige Stiftungen, Gemeinden und Städte.
Förderhöhe: Förderlinie I: Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 2.500 Euro pro Projekt; Förderlinie II: Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 20.000 Euro pro Projekt.
Antragsfristen: Förderlinie I: 15. Mai und 15. Oktober eines Jahres; Förderlinie II: 15. Oktober eines Jahres.
Link: https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/startseite/foerderportal-der-bkg/
5. Förderprogramm „Kultur im ländlichen Raum“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten, die zur kulturellen Entwicklung im ländlichen Raum Brandenburgs beitragen und die regionale Identität stärken.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Initiativen im ländlichen Raum Brandenburgs.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig gestellt werden; es wird empfohlen, die Anträge bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einzureichen.
Link: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/genrespezifische-kulturfoerderung/kultur-im-laendlichen-raum/
6. Förderprogramm „Museumsprofile“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Museen in Brandenburg bei der Profilierung und Weiterentwicklung ihrer musealen Aufgaben, insbesondere im Bereich der Vermittlung regionaler Geschichte und Identität.
Antragsberechtigt: Museen in Brandenburg.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig gestellt werden; es wird empfohlen, die Anträge bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einzureichen.
Link: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/genrespezifische-kulturfoerderung/museen/
7. Förderprogramm „Aktuelle Musik“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten im Bereich der aktuellen Musik, insbesondere Jazz und Neue Musik, zur Förderung der kulturellen Vielfalt und Identität Brandenburgs.
Antragsberechtigt: Musiker*innen, Ensembles und Veranstalter*innen mit Sitz in Brandenburg.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: 30. September des Vorjahres für Projekte im darauffolgenden Jahr.
Link: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/genrespezifische-kulturfoerderung/musik/aktuelle-musik/
8. Förderprogramm „Kulturelle Bildung“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten der kulturellen Bildung und Partizipation im Land Brandenburg, die Kooperationen mit Partnern der kulturellen Bildung anregen und neue Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung für unterschiedliche Zielgruppen schaffen.
Antragsberechtigt: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wie gemeinnützige Vereine, gemeinnützige GmbHs, gemeinnützige Stiftungen, Gemeinden und Städte.
Förderhöhe: Förderlinie I: Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 2.500 Euro pro Projekt; Förderlinie II: Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 20.000 Euro pro Projekt.
Antragsfristen: Förderlinie I: 15. Mai und 15. Oktober eines Jahres; Förderlinie II: 15. Oktober eines Jahres.
Link: https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/startseite/foerderportal-der-bkg/
9. Förderprogramm „Kultur im ländlichen Raum“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten, die zur kulturellen Entwicklung im ländlichen Raum Brandenburgs beitragen und die regionale Identität stärken.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Initiativen im ländlichen Raum Brandenburgs.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; maximale Förderhöhe bis 30.000 Euro.
Antragsfrist: Empfehlungen zur Antragstellung bis spätestens 30. September 2025.
Link: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung/genrespezifische-kulturfoerderung/kultur-im-laendlichen-raum/
10. Regionales Wachstum – Tourismus in Brandenburg
Förderschwerpunkte: Förderung touristischer Infrastruktur und Programme zur Stärkung des Kulturtourismus im gesamten Bundesland Brandenburg.
Antragsberechtigt: Kommunen, kommunale Zweckverbände, Organisationen des Tourismus.
Förderhöhe: Bis zu 80 % der Investitionskosten, maximale Förderung individuell je Projekt.
Antragsfrist: Laufende Frist bis 31. Dezember 2025.
Link: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/wirtschaft/foerderprogramme/tourismus/regionale-wachstumsstrategie/
11. Kommunaler Entwicklungspakt Brandenburg
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kommunalen Entwicklungsprojekten mit Fokus auf Infrastrukturausbau, Kultur und Bildung im ganzen Bundesland.
Antragsberechtigt: Kommunen in Brandenburg.
Förderhöhe: Variiert je nach Projektgröße; typischerweise zwischen 10.000 und 200.000 Euro.
Antragsfrist: Jahresweise, nächster Stichtag 30. September 2025.
Link: https://minfra.brandenburg.de/minfra/de/landesprogramme/kommunaler-entwicklungspakt/
12. Förderprogramm Heimatvermittlung Brandenburg
Förderschwerpunkte: Projekte zur Vermittlung regionaler Geschichte und zur Förderung von Integration und Identität.
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen, Kommunen in Brandenburg.
Förderhöhe: Bis zu 25.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Link: https://integration.brandenburg.de/foerderung
13. Förderprogramm Digitale Infrastruktur Kultur Brandenburg
Förderschwerpunkte: Förderung von digitalen Kulturprojekten und Vermittlungsformaten, z. B. digitale Kulturkarte oder Audioguides.
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Gemeinden und Vereine.
Förderhöhe: Bis zu 70 % der Ausgaben, maximal 100.000 Euro.
Antragsfrist: 15. Oktober 2025.
Link: https://digital-kultur.brandenburg.de/foerderung
14. Förderprogramm zur Belebung von Innenstädten Brandenburg
Förderschwerpunkte: Förderung von Maßnahmen zur Stärkung und Belebung der Innenstädte und Ortszentren, u.a. kulturelle Veranstaltungen und digitale Angebote.
Antragsberechtigt: Kommunen und örtliche Bündnisse.
Förderhöhe: Variabel, bis zu 100.000 Euro.
Antragsfrist: 30. November 2025.
Link: https://minfra.brandenburg.de/minfra/de/themen/innenstaedte/
15. Förderprogramm Kultur und Soziales Brandenburg
Förderschwerpunkte: Projekte zur Förderung von Integration und sozialer Teilhabe durch kulturelle Angebote.
Antragsberechtigt: Kommunale Träger, Vereine und soziale Institutionen.
Förderhöhe: Maximal 50.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Link: https://mso.brandenburg.de/foerderung/kultur-und-soziales
16. Kulturförderung der Stadt Potsdam
Förderschwerpunkte: Förderung lokaler Kulturprojekte zur Vermittlung regionaler Geschichte und Identität.
Antragsberechtigt: Künstler, Vereine und Institutionen mit Sitz in Potsdam.
Förderhöhe: Variabel, üblicherweise zwischen 1.000 und 20.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Link: https://potsdam.de/kulturfoerderung
17. Förderprogramm „Heimatprojekte“ Brandenburg
Förderschwerpunkte: Unterstützung innovativer Heimatprojekte, insbesondere zur Stärkung regionaler Identität und kultureller Traditionspflege.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Stiftungen und kulturelle Organisationen.
Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Link: https://heimat.brandenburg.de/heimatprojekte
18. Kulturstiftung des Landes Brandenburg – Projektförderung
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten mit regionalem Bezug in den Bereichen bildende Kunst, Theater, Musik, Literatur und Soziokultur.
Antragsberechtigt: Künstler, Vereine und kulturelle Initiativen mit Sitz in Brandenburg.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Link: https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/kulturstiftung/
19. Förderung von Bildung und Kultur für Kinder und Jugendliche Brandenburg
Förderschwerpunkte: Projekte zur kulturellen Bildung und Integration von Kindern und Jugendlichen.
Antragsberechtigt: Öffentliche Einrichtungen, Vereine und Initiativen.
Förderhöhe: Bis zu 25.000 Euro.
Antragsfrist: 30. Juni 2025.
Link: https://bildungsserver.brandenburg.de/bildung/kulturfoerderung
20. Kulturfonds für die Region Südbrandenburg
Förderschwerpunkte: Förderung kulturbezogener Projekte in der Region Südbrandenburg zur Stärkung regionaler Identität.
Antragsberechtigt: Vereine, kulturelle Einrichtungen und Initiativen aus Südbrandenburg.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 31. März 2025.
Link: https://www.suedbrandenburg-kultur.de/foerderung
Bremen
1. Projektförderung Kultur – Senator für Kultur Bremen
Förderschwerpunkte: Unterstützung künstlerischer und kultureller Projekte, insbesondere der freien Szene Bremens, zur Förderung der Vielfalt und Qualität des Kulturangebots.
Antragsberechtigt: Kunstschaffende sowie Kulturgruppen und Gruppen von Kunstschaffenden mit Wohn- oder Geschäftssitz in Bremen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig gestellt werden; es wird empfohlen, die Anträge bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einzureichen.
Link: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/foerderrichtlinie-projektfoerderung-24476
2. Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, insbesondere in bildungsbenachteiligten Lebenslagen.
Antragsberechtigt: Lokale Bündnisse für Bildung mit mindestens drei Partnern, darunter Kultur- und Bildungseinrichtungen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig gestellt werden; es wird empfohlen, die Anträge bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einzureichen.
Link: https://stadtkulturbremen.de/kultur-macht-stark/
3. Kultur- und Sportveranstaltungsförderung Bremen
Förderschwerpunkte: Förderung von Kultur- und Sportveranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung zur Steigerung der Attraktivität Bremens.
Antragsberechtigt: Veranstalter von Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremen und Bremerhaven.
Förderhöhe: Fehlbedarfsfinanzierung; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge für Veranstaltungen im Jahr 2026 können bis zum 31. Mai 2025 eingereicht werden.
Link: https://www.wfb-bremen.de/de/page/marketing/kultur-und-sportveranstaltungsfoerderung
4. Digitalisierungsförderung öffentlicher Kulturstätten – BAB Bremen
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Digitalisierungsmaßnahmen in öffentlichen Kultur- und Veranstaltungsstätten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz.
Antragsberechtigt: Betreiber öffentlicher Kultur- und Veranstaltungsstätten im Land Bremen.
Förderhöhe: Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten; Mindestinvestition von 100.000 Euro.
Antragsfrist: Anträge konnten bis zum 15. Juli 2022 gestellt werden; derzeit keine neuen Ausschreibungen bekannt.
Link: https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/digitalisierung-veranstaltungsstaetten
5. Veranstaltungsförderung Kultur und Sport Bremen
Förderschwerpunkte: Förderung von Kultur- und Sportveranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung zur Steigerung der Attraktivität Bremens.
Antragsberechtigt: Veranstalter von Kultur- und Sportveranstaltungen in Bremen und Bremerhaven.
Förderhöhe: Fehlbedarfsfinanzierung; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge für Veranstaltungen im Jahr 2026 können bis zum 31. Mai 2025 eingereicht werden.
Link: https://www.wfb-bremen.de/de/page/marketing/kultur-und-sportveranstaltungsfoerderung
6. Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten aus allen künstlerischen Sparten mit internationaler Relevanz.
Antragsberechtigt: Kulturschaffende und Kulturinstitutionen mit Sitz in Deutschland.
Förderhöhe: Mindestens 50.000 Euro; Eigen- und/oder Drittmittelanteil von mindestens 20 % der Gesamtkosten erforderlich.
Antragsfrist: 31. Juli 2025 für Projekte im Jahr 2026.
Link: https://stadtkulturbremen.de/category/foerderung/
7. Kulturförderung der Stadt Bremen – Projektförderung
Förderschwerpunkte: Unterstützung von künstlerischen und kulturellen Projekten, insbesondere der freien Szene Bremens, zur Förderung der Vielfalt und Qualität des Kulturangebots.
Antragsberechtigt: Kunstschaffende sowie Kulturgruppen und Gruppen von Kunstschaffenden mit Wohn- oder Geschäftssitz in Bremen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig gestellt werden; es wird empfohlen, die Anträge bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einzureichen.
Link: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/foerderrichtlinie-projektfoerderung-24476
8. Kulturförderung der Stadt Bremen – Konzept- und Entwicklungsförderung
Förderschwerpunkte: Unterstützung von längerfristigen Konzepten und Projekten sowie der Etablierung nachhaltiger Strukturen im Kulturbereich.
Antragsberechtigt: Kunstschaffende sowie Kulturgruppen und Gruppen von Kunstschaffenden mit Wohn- oder Geschäftssitz in Bremen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig gestellt werden; es wird empfohlen, die Anträge bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einzureichen.
Link: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/foerderrichtlinie-projektfoerderung-24476
9. Kulturförderung der Stadt Bremen – Förderung von Projekten der Queerkultur
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten, die zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Homophobie und Cis-Heteronormativität beitragen.
Antragsberechtigt: Kunstschaffende sowie Kulturgruppen und Gruppen von Kunstschaffenden mit Wohn- oder Geschäftssitz in Bremen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig gestellt werden; es wird empfohlen, die Anträge bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einzureichen.
Link: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/foerderrichtlinie-projektfoerderung-24476
10. Kulturförderung der Stadt Bremen – Ensembleförderung Musik
Förderschwerpunkte: Unterstützung professioneller freier Ensembles und Orchester zur Förderung der künstlerischen Entwicklung und Präsentation.
Antragsberechtigt: Professionelle freie Ensembles und Orchester mit Wohn- oder Geschäftssitz in Bremen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Anträge können ganzjährig gestellt werden; es wird empfohlen, die Anträge bis zum 30. September des jeweiligen Jahres einzureichen.
Link: https://www.kultur.bremen.de/projektmittel/foerderrichtlinie-projektfoerderung-24476
11. Programm zur Förderung von Kulturprojekten in Bremer Stadtteilen
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Stadtteilkulturprojekten zur Steigerung der kulturellen Teilhabe und Stärkung der lokalen Identität.
Antragsberechtigt: Kulturelle Initiativen, Vereine und Gruppierungen mit Sitz in Bremer Stadtteilen.
Förderhöhe: Zwischen 1.000 und 20.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Link: https://www.bremen.de/kultur/stadtteilkultur
12. Berliner Fonds Soziokultur (gilt auch für Berlin)
Förderschwerpunkte: Unterstützung partizipativer, innovativer Kulturprojekte.
Antragsberechtigt: Soziokulturelle Einrichtungen in Berlin.
Förderhöhe: Von 5.000 bis 30.000 Euro.
Antragsfrist: 2. Mai und 2. November 2025.
Link: https://soziokultur-berlin.de/foerdermoeglichkeit
13. Digitale Förderprogramme in Bremen
Förderschwerpunkte: Förderung von Digitalisierung der Kultur- und Veranstaltungslandschaft.
Antragsberechtigt: Kulturschaffende, Kultureinrichtungen in Bremen.
Förderhöhe: Bis zu 100.000,- Euro.
Antragsfrist: Info ab 2025 zu aktuellen Fristen über die Senatsverwaltung.
Link: https://www.bremen.de/foerderung-digitalisierung
14. Förderprogramm „Dialog der Generationen“
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten der intergenerationalen Begegnung und Teilhabe in Bremen.
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Institutionen und Vereine.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Link: https://www.bremen.de/soziales/generationenfoerderung
15. Kulturelle Bildung in Bremen
Förderschwerpunkte: Projekte zur kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen, Einrichtungen der Bildung und Freizeit.
Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro.
Antragsfrist: 31. August 2025.
Link: https://www.bremen.de/kultur/kulturelle-bildung
16. Förderprogramm Stadtteilkultur Bremen
Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Teilhabe und Engagement vor Ort.
Antragsberechtigt: Kulturelle Initiativen und Vereine in Stadtteilen.
Förderhöhe: Bis zu 15.000 Euro.
Antragsfrist: 30. November 2025.
Link: https://www.bremen.de/kultur/stadtteilkultur
17. Förderprogramm „Junge Kunst und Kultur“
Förderschwerpunkte: Unterstützung junger Künstler:innen und kultureller Projekte.
Antragsberechtigt: Junge Künstler:innen und Kulturvereine in Bremen.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 15. Mai 2025.
Link: https://www.bremen.de/kultur/junge-kunst-und-kultur
18. Interkulturelle Kulturförderung Bremen
Förderschwerpunkte: Projekte zur Förderung von Integration und kultureller Vielfalt.
Antragsberechtigt: Kulturelle Vereine und Initiativen in Bremen.
Förderhöhe: Bis zu 25.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Link: https://www.bremen.de/kultur/interkulturelle-kultur
19. Internationale Kulturförderung Bremen
Förderschwerpunkte: Unterstützung interkultureller Austauschprojekte mit internationalen Partnern.
Antragsberechtigt: Kulturvereine und Institutionen mit Sitz in Bremen.
Förderhöhe: Bis zu 40.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Link: https://www.bremen.de/kultur/internationale-kultur
20. Kultur- und Kreativwirtschaft Bremen
Förderschwerpunkte: Förderung innovativer Projekte im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Antragsberechtigt: Kultur- und Kreativunternehmen sowie Initiativen.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 30. November 2025.
Link: https://www.bremen.de/wirtschaft/kultur-und-kreativwirtschaft
Hamburg
1. Projektförderung des Senators für Kultur Hamburg
Förderschwerpunkte: Förderung künstlerischer und kultureller Projekte der freien Szene in Hamburg zur Unterstützung von Vielfalt und kultureller Qualität.
Antragsberechtigt: Individuen, freie Gruppen, Vereine und Kultureinrichtungen mit Sitz in Hamburg.
Förderhöhe: Projektabhängig, meist zwischen 1.000 und 20.000 Euro.
Antragsfrist: Ganzjährig möglich, empfohlene Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Senatorin für Kultur und Medien Hamburg
Link: https://www.kultur.hamburg.de/foerderung/projektfoerderung-freie-szene/
2. Förderung für Kultur- und Sportveranstaltungen in Hamburg
Förderschwerpunkte: Förderung von Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlung, welche die Kulturszene und den Tourismussektor stärken.
Antragsberechtigt: Veranstalter von Kultur- und Sportveranstaltungen mit Sitz in Hamburg.
Förderhöhe: Unterschiedlich, je nach Größe und Bedeutung der Veranstaltung, von 5.000 bis 100.000 Euro.
Antragsfrist: Einreichung bis 31. Mai 2025 für Förderungen im Jahr 2026.
Institution/Behörde: WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH (zuständig auch für Hamburg)
Link: https://www.wfb-bremen.de/de/page/marketing/kultur-und-sportveranstaltungsfoerderung
3. Kulturscheck Hamburg
Förderschwerpunkte: Förderung von kulturellen Projekten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Antragsberechtigt: Kulturschaffende und Kultureinrichtungen in Hamburg.
Förderhöhe: Zwischen 500 und 15.000 Euro.
Antragsfrist: Laufend mit quartalsweisen Stichtagen, nächster: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Link: https://www.hamburg.de/kulturscheck
4. Förderung Digitale Kulturprojekte
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Digitalisierungsprojekten, digitalen Vermittlungsformaten und Innovationen in der kulturellen Arbeit.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Vereine und Künstler:innen mit Sitz in Hamburg.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: Laufend; nächste Frist 31. Dezember 2025.
Institution/Behörde: Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Link: https://www.hamburg.de/foerderprogramme/digitale-kulturprojekte
5. Interkulturelle Projekte – Kulturförderung Hamburg
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur interkulturellen Verständigung und Integration durch Kultur.
Antragsberechtigt: Kulturvereine, Initiativen und Institutionen in Hamburg.
Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro.
Antragsfrist: 30. Juni 2025.
Institution/Behörde: Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Link: https://www.hamburg.de/interkulturelle-kulturfoerderung
6. Stadtteilkulturfonds Hamburg
Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Projekte in den Stadtteilen zur Stärkung der lebendigen Nachbarschaften.
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen und Künstler:innen in Hamburger Stadtteilen.
Förderhöhe: Bis zu 10.000 Euro.
Antragsfrist: 31. August 2025.
Institution/Behörde: Bezirksämter der Freien und Hansestadt Hamburg
Link: https://www.hamburg.de/informationsplattform-stadtteile/
7. Kultur.Tourismus Hamburg – Förderprogramm
Förderschwerpunkte: Innovative Projekte zur Förderung des Kulturtourismus, inkl. digitaler und audiovisueller Formate.
Antragsberechtigt: Kommunen, touristische Verbände und Kultureinrichtungen in Hamburg.
Förderhöhe: Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, maximal 150.000 Euro.
Antragsfrist: Einreichung bis 31. Dezember 2025.
Institution/Behörde: Behörden für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Link: https://hamburg-tourismus.com/foerderprogramme
8. Berlin-Brandenburg Internationaler Kulturaustausch (für Hamburg projektbezogen)
Förderschwerpunkte: Projekte mit Partnern aus Berlin und Brandenburg zur Förderung kultureller Kooperationen.
Antragsberechtigt: Kulturorganisationen mit Sitz in Hamburg.
Förderhöhe: Bis zu 40.000 Euro.
Antragsfrist: 30. November 2025.
Institution/Behörde: Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/internationaler-kulturaustausch-107898/
9. Fonds Soziokultur (bundesweit, mit Schwerpunkt Hamburg)
Förderschwerpunkte: Unterstützung von partizipativen Kulturprojekten mit Modellcharakter.
Antragsberechtigt: Soziokulturelle Einrichtungen und Initiativen in Hamburg.
Förderhöhe: 5.000 bis 30.000 Euro.
Antragsfrist: 2. Mai 2025 und 2. November 2025.
Institution/Behörde: Fonds Soziokultur – Berlin
Link: https://www.fonds-soziokultur.de/foerderung/
10. Kulturfonds Freie Szene Hamburg
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten und Initiativen der freien Szene, zur Stärkung der kulturellen Vielfalt.
Antragsberechtigt: Freie Kulturakteur:innen in Hamburg.
Förderhöhe: 1.000 bis 30.000 Euro.
Antragsfrist: 15. September 2025.
Institution/Behörde: Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Link: https://www.kultur.hamburg.de/fondsfreie-szene
11. Förderprogramm „Digitale Kultur“ Hamburg
Förderschwerpunkte: Förderung digitaler Projekte in den Bereichen Kulturvermittlung und Kulturtourismus, inkl. Audioguides und digitaler Stadtführungen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Kommunen und Initiativen mit Sitz in Hamburg.
Förderhöhe: Bis zu 100.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Institution/Behörde: Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Link: https://www.hamburg.de/foerderprogramme/digitale-kultur/
12. Stadtteilkulturförderung Hamburg
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kulturellen Projekten in verschiedenen Stadtteilen zur Förderung der lokalen Identität und des kulturellen Austauschs.
Antragsberechtigt: Kulturvereine, Initiativen und Projekte mit Sitz in Hamburger Stadtteilen.
Förderhöhe: Bis zu 15.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Bezirksämter Hamburg
Link: https://www.hamburg.de/kultur/stadtteilkultur/
13. Förderprogramm Kulturvermittlung & Bildung
Förderschwerpunkte: Projekte der kulturellen Bildung, welche regionale Geschichte und Identität vermitteln, besonders für Schulen und Jugendliche.
Antragsberechtigt: Bildungseinrichtungen und Kulturträger in Hamburg.
Förderhöhe: Bis zu 25.000 Euro.
Antragsfrist: 15. August 2025.
Institution/Behörde: Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Link: https://www.hamburg.de/kultur/kulturelle-bildung/
14. Förderung für Kultur- und Medienprojekte
Förderschwerpunkte: Projekte, die Kultur und Medien verknüpfen, mit Fokus auf digitale Vermittlung und interaktive Formate.
Antragsberechtigt: Vereine, Kultureinrichtungen und freie Kulturträger mit Sitz in Hamburg.
Förderhöhe: Projektspezifisch, bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: laufend, empfohlen bis 31. Dezember 2025.
Institution/Behörde: Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Link: https://www.hamburg.de/kultur-projekte/
15. Internationale Kulturförderung – Berlin-Hamburg
Förderschwerpunkte: Förderung von grenzüberschreitenden Kulturprojekten mit Partnern in Berlin und Hamburg.
Antragsberechtigt: Kulturelle Institutionen und Gruppen in Hamburg.
Förderhöhe: Bis zu 40.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Senatsverwaltung für Kultur und Medien Berlin in Kooperation mit Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Link: https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/internationaler-kulturaustausch/
16. Digitale Modellprojekte – Förderung Hamburg
Förderschwerpunkte: Unterstützung von innovativen, digitalen Kulturprojekten, die neue Formen der Vermittlung ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturakteure, Vereine, freie Gruppen mit Sitz in Hamburg.
Förderhöhe: Bis zu 100.000 Euro.
Antragsfrist: 30. November 2025.
Institution/Behörde: Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Link: https://www.hamburg.de/foerderprogramme/modellprojekte-digital/
17. Fonds Soziokultur Niedersachsen/Bremen/Hamburg
Förderschwerpunkte: Projekte mit Modellcharakter, die gesellschaftliche Herausforderungen durch Kultur adressieren.
Antragsberechtigt: Soziokulturelle Einrichtungen und Initiativen in Bremen und Hamburg.
Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro.
Antragsfrist: 2. Mai und 2. November 2025.
Institution/Behörde: Fonds Soziokultur gGmbH
Link: https://www.fonds-soziokultur.de/
18. Kulturloge Bremen – Projektförderung
Förderschwerpunkte: Förderung sozial und kulturell integrativer Projekte mit regionaler Bedeutung.
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen und Künstlerinnen und Künstler in Bremen.
Förderhöhe: Projektabhängig, max. 10.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Kulturloge Bremen e.V.
Link: https://www.kulturloge-bremen.de/foerderung/
19. Förderprogramm kvb – Kulturprojekte für Vereine und Bildung
Förderschwerpunkte: Förderung innovativer Kulturprojekte für Vereine und Bildungsanbieter in Bremen.
Antragsberechtigt: Vereine und Bildungseinrichtungen in Bremen.
Förderhöhe: Bis zu 15.000 Euro.
Antragsfrist: Laufend, Frist 30. September 2025.
Institution/Behörde: Kulturelles Bildungsnetz Bremen (kvb)
Link: https://www.kvb-bremen.de/foerderung
20. Förderprogramm „Kulturland Niedersachsen/Bremen“
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur Stärkung der regionalen Kultur und Identität, auch digital.
Antragsberechtigt: Vereine und Institutionen in Bremen und Niedersachsen.
Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Kulturland Stiftung Bremen/Niedersachsen
Link: https://www.kulturland-bremen-niedersachsen.de/foerderung
Hessen
1. Starke Heimat Hessen
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kommunen bei wichtigen Zukunftsprojekten, insbesondere im Bereich der Digitalisierung.
Antragsberechtigt: Kommunen in Hessen.
Förderhöhe: Jährlich rund 20 Millionen Euro für die Digitalisierung der Kommunen.
Antragsfrist: Laufend; für das Jahr 2025 keine spezifische Frist bekannt.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Link: https://digitales.hessen.de/Foerderprogramme/Starke-Heimat
2. Hessischer Landespreis Baukultur 2025
Förderschwerpunkte: Auszeichnung von Projekten, die durch Umnutzung und Umbau bestehender Gebäude Räume für sozialen Zusammenhalt schaffen.
Antragsberechtigt: Öffentliche und private Bauherren, Planer, Träger von Einrichtungen, Initiativen und Vereine in Hessen.
Förderhöhe: Preisgelder in Höhe von 10.000 Euro.
Antragsfrist: 30. April 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Link: https://hessen.de/presse/hessischer-landespreis-baukultur-2025-sucht-einzigartige-raeume-fuer-sozialen-zusammenhalt
3. Lebendige Zentren
Förderschwerpunkte: Förderung von baulichen Maßnahmen zur Belebung von Innenstädten und Ortskernen, einschließlich der Digitalisierung öffentlicher Räume.
Antragsberechtigt: Kommunen in Hessen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Laufend; für das Jahr 2025 keine spezifische Frist bekannt.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Link: https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/foerderprogramme/lebendige-zentren.html
4. „Ab in die Mitte!“ 2025
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten zur Belebung und Attraktivierung von Innenstädten und Ortszentren in Hessen.
Antragsberechtigt: Kommunen, private Initiativen und kreative Köpfe in Hessen.
Förderhöhe: Preisgelder von bis zu 25.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: 14. Februar 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Link: https://landesregierung.hessen.de/presse/sei-dabei-und-bring-wieder-leben-in-die-stadt
5. Förderung smarter Kommunen und Regionen
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben in Kommunen, einschließlich der Entwicklung digitaler Kulturangebote.
Antragsberechtigt: Kommunen in Hessen.
Förderhöhe: Bis zu 2,5 Millionen Euro pro Vorhaben.
Antragsfrist: 11. Dezember 2024 für das Jahr 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Link: https://digitales.hessen.de/foerderprogramme/starke-heimat/phase-2
6. Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur kreativen Nutzung und Gestaltung von Innen- und Außenräumen in Innenstädten und Ortszentren.
Antragsberechtigt: Kommunen in Hessen.
Förderhöhe: Bis zu 300.000 Euro pro Kommune.
Antragsfrist: 30. April 2022 für das Jahr 2022; für 2025 keine spezifische Frist bekannt.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Link: https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressearchiv/landesprogramm-zukunft-innenstadt
7. Hessischer Staatspreis Universelles Design
Förderschwerpunkte: Auszeichnung von Projekten, die ästhetisch, nachhaltig und inklusiv gestaltet sind, einschließlich digitaler Kulturprojekte.
Antragsberechtigt: Unternehmen, Designer, Architekten, Ingenieurbüros, gemeinnützige Vereine und Studierende aus Deutschland.
Förderhöhe: Preisgelder variieren je nach Kategorie.
Antragsfrist: Alle zwei Jahre; für 2025 keine spezifische Frist bekannt.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Link: https://www.hessen.de/ministerium-fuer-wirtschaft-energie-verkehr-wohnen-und-laendlichen-raum/hessischer-staatspreis-universelles-design
8. Förderprogramm „HESSEN serious GAME“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Spielen, die nicht nur der Unterhaltung dienen, sondern auch dem Lernen, einschließlich digitaler Kulturprojekte.
Antragsberechtigt: Entwickler und Unternehmen in Hessen.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 30. April 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Link: https://www.hessen.de/ministerium-fuer-wirtschaft-energie-verkehr-wohnen-und-laendlichen-raum/hessen-serious-game
9. Förderprogramm „Kultur- und Kreativwirtschaft Hessen“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten in der Kultur- und Kreativwirtschaft, einschließlich digitaler Kulturprojekte.
Antragsberechtigt: Unternehmen und Initiativen in der Kultur- und Kreativwirtschaft in Hessen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Laufend; für 2025 keine spezifische Frist bekannt.
Institution/Behörde: HA Hessen Agentur GmbH
Link: https://www.kreativwirtschaft-hessen.de/
10. Förderprogramm „Hessen Film & Medien“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Film- und Medienprojekten, einschließlich digitaler Kulturprojekte.
Antragsberechtigt: Produzenten, Regisseure und andere Fachleute der Film- und Medienbranche in Hessen.
Förderhöhe: Bis zu 100.000 Euro.
Antragsfrist: Laufend, mit Fristen im Frühjahr und Herbst 2025.
Institution/Behörde: HessenFilm und Medien GmbH
Link: https://www.hessenfilm.de/foerderung
11. Förderprogramm „Digitale Regionale Vermittlung“
Förderschwerpunkte: Entwicklung digitaler Vermittlungsformate, um regionale Geschichte und Kultur erlebbar zu machen.
Antragsberechtigt: Kommunen, Kulturinstitutionen und Vereine in Hessen.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 30. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Link: https://mwk.hessen.de/kultur/foerderungen
12. Kultur in der Stadt – Innenstadtoffensive Hessen
Förderschwerpunkte: Stärkung kultureller Angebote zur Belebung der Innenstädte, Förderung von Kulturtourismus.
Antragsberechtigt: Kommunen und Kulturbetriebe in Hessen.
Förderhöhe: Maximal 200.000 Euro.
Antragsfrist: 15. September 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wirtschaft und Verkehr
Link: https://wirtschaft.hessen.de/tourismus/innenstadtfoerderung
13. Förderprogramm „Heimatpflege und kulturelles Erbe“
Förderschwerpunkte: Pflege und Vermittlung regionaler Geschichte und Tradition, Erhalt und Gestaltung historisch bedeutsamer Orte.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Stiftungen in Hessen.
Förderhöhe: 1.000 bis 50.000 Euro.
Antragsfrist: 30. November 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Link: https://denkmalpflege.hessen.de/heimatpflege
14. Projektförderung „Kulturelle Integration“
Förderschwerpunkte: Projekte zur Förderung von Integration und interkulturellem Dialog durch Kulturveranstaltungen und -angebote.
Antragsberechtigt: Institutionen und Vereine mit Integrationsaufgaben in Hessen.
Förderhöhe: Bis zu 40.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Link: https://soziales.hessen.de/integration/foerderung
15. Digitalisierungsoffensive Kultur Hessen
Förderschwerpunkte: Digitalisierung von kulturellen Angeboten, Entwicklung von digitalen Kulturformaten und -tourismus.
Antragsberechtigt: Kommunen und Kulturinstitutionen in Hessen.
Förderhöhe: Bis zu 150.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Link: https://digitalisierung.kultur.hessen.de/foerderung
16. Förderprogramm „Heimatspuren – Digitale Projekte“
Förderschwerpunkte: Unterstützung digitaler Projekte, die Heimatgeschichte und regionale Identität erfahrbar machen.
Antragsberechtigt: Vereine, Stiftungen, Kommunen in Hessen.
Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Link: https://heimat.hessen.de/digitale-projekte
17. Kulturforum Hessen – Projektförderung
Förderschwerpunkte: Förderung interdisziplinärer künstlerischer Projekte zur Stärkung kultureller Vielfalt.
Antragsberechtigt: Kulturakteure und Gruppen in Hessen.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 15. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Kulturstiftung des Landes Hessen
Link: https://kulturstiftung.hessen.de/foerderung
18. Förderprogramm „Kultur in der Fläche“
Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Initiativen und Projekte in ländlichen Gebieten zur Stärkung regionaler Identität und sozialer Teilhabe.
Antragsberechtigt: Kommunale Träger und Kulturvereine in ländlichen Kommunen.
Förderhöhe: Bis zu 40.000 Euro.
Antragsfrist: 1. November 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Link: https://umwelt.hessen.de/kultur-in-der-flaeche
19. Förderprogramm „Forschung und Vermittlung“ im Kulturbereich
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Forschungs- und Vermittlungsprojekten im Bereich regionaler Geschichte und Kultur.
Antragsberechtigt: Museen, Archive, Forschungseinrichtungen in Hessen.
Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Landesmuseum Darmstadt
Link: https://hessen.landesmuseum.de/foerderung
20. Programm „Kulturförderung im ländlichen Raum“ des Landes Hessen
Förderschwerpunkte: Unterstützung lokaler Kulturprojekte in ländlichen Kommunen zur Belebung und Förderung regionaler Identität.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Initiativen in ländlichen Regionen.
Förderhöhe: Bis zu 25.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Link: https://kulturfoerderung.hessen.de/laendlicher-raum
Mecklenburg-Vorpommern
1. Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. – Projektförderung
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten der Heimatpflege, insbesondere zur Vermittlung regionaler Geschichte und Identität.
Antragsberechtigt: Mitglieder des Heimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Förderhöhe: Bis zu 3.000 Euro pro Projekt.
Antragsfristen: 28. Februar 2025 und 16. Mai 2025.
Institution/Behörde: Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Link: https://www.heimatverband-mv.de/projektfoerderung.html
2. Bürgerfonds Kultur
Förderschwerpunkte: Unterstützung gemeinwohlorientierter kultureller Projekte, die nicht durch bestehende Programme abgedeckt sind.
Antragsberechtigt: Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen ohne wirtschaftliche Interessen oder Gewinnerzielungsabsicht.
Förderhöhe: Mindestens 1.000 Euro, maximal 15.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: 30. Juni 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Link: https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/buergerfonds-kultur/
3. Kulturelle Projektförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Projekte, die ohne Landesförderung nicht umgesetzt werden können und an denen ein erhebliches Landesinteresse besteht.
Antragsberechtigt: Öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: 1. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Link: https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/foerderprogramme/kulturelle-projektfoerderung-des-landes-mecklenburg-vorpommern
4. Teilhabefonds Kultur
Förderschwerpunkte: Förderung inklusiver und diverser Kulturprojekte, die Barrieren in Kunst und Kultur abbauen und Menschen mit Behinderungen einbeziehen.
Antragsberechtigt: Kulturschaffende und Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern.
Förderhöhe: Mikroprojekte bis zu 1.000 Euro, Kleinprojekte bis zu 5.000 Euro.
Antragsfrist: 16. März 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Link: https://kobinet-nachrichten.org/2025/02/05/teilhabefonds-kultur-geht-in-mecklenburg-vorpommern-in-zweite-foerderrunde/
5. Digitalisierungsförderung MV
Förderschwerpunkte: Unterstützung von KMU bei der Einführung und Umsetzung neuer digitaler Prozesse, einschließlich digitaler Kulturangebote.
Antragsberechtigt: KMU aus den Wirtschaftszweigen Produktion, Handwerk und Tourismus mit weniger als 100 Beschäftigten und einer Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Förderhöhe: Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro pro Vorhaben.
Antragsfrist: 30. Juni 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Link: https://www.ihk.de/rostock/produktmarken/fachkraeftesicherung-und-digitalisierung/digitalisierung/foerdermoeglichkeiten-digitalisierung/digitalisierungsfoerderung-neu-6036338
6. Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polska
Förderschwerpunkte: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bereichen wie Innovation, Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Entwicklung und Bildung, einschließlich Kultur und Tourismus.
Antragsberechtigt: Forschungseinrichtungen, Unternehmen und öffentliche Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Polen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: 18. September 2025 für den 5. Call.
Institution/Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Link: https://wirtschaft-seenplatte.de/5-und-6-foerderaufruf-zu-interreg-projekten-gestartet/
7. KuBi-Fonds Mecklenburg-Vorpommern
Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Bildungsprojekte, insbesondere in den Bereichen Inklusion, schulische Bildung und Demokratiebildung.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen, Kulturschaffende, Schulvereine und Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.
Förderhöhe: Mikroprojekte bis zu 700 Euro, Kleinprojekte bis zu 2.500 Euro.
Antragsfristen: 23. März 2025 für die aktuelle Förderrunde.
Institution/Behörde: Fachstelle für Kulturelle Bildung Mecklenburg-Vorpommern
Link: https://kubi-mv.de/kubi-mv-fonds/
8. Kulturportal MV – Digitaler Förderfinder
Förderschwerpunkte: Bereitstellung eines digitalen Tools zur Suche nach über 120 Förderprogrammen für Kunst- und Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigt: Kunst- und Kulturschaffende in Mecklenburg-Vorpommern.
Förderhöhe: Variiert je nach Programm; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Laufend; für 2025 keine spezifische Frist bekannt.
Institution/Behörde: Kultur Land MV
Link: https://www.kultur-mv.de/kultur-wirtschaft/digitaler-foerderfinder.html
9. Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Projekte, die ohne Landesförderung nicht umgesetzt werden können und an denen ein erhebliches Landesinteresse besteht.
Antragsberechtigt: Öffentlich-rechtliche und privatrechtlich organisierte Träger sowie natürliche Personen.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: 1. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Link: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wkm/Kultur/Kulturfoerderung/
10. Kinder- und Jugendkulturförderung MV
Förderschwerpunkte: Förderung von kulturellen Projekten für Kinder und Jugendliche unter Einbindung digitaler Medien und Technologien.
Antragsberechtigt: Jugendeinrichtungen, Vereine und Bildungsanbieter in Mecklenburg-Vorpommern.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 15. Juni 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Link: https://www.bildung-mv.de/meister
11. Kulturförderung in den Landkreisen und kreisfreien Städten MV
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kulturinitiativen und Heimatprojekten in den Regionen.
Antragsberechtigt: Vereine und Institutionen in den kommunalen Gebietskörperschaften.
Förderhöhe: Von 2.000 bis 50.000 Euro, abhängig von Landkreis/Stadt.
Antragsfristen: Variieren, meist 30. September 2025.
Institution/Behörde: Landkreise und kreisfreie Städte Mecklenburg-Vorpommern
Links beispielhaft:
12. Heimat- und Kulturprojekte der Städte und Gemeinden MV
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten, die regionale Geschichte aufarbeiten, sowie die Stärkung regionaler Identität und kulturelle Integration fördern.
Antragsberechtigt: Kommunale Träger, Vereine und Initiativen.
Förderhöhe: Variiert je nach Gemeindegröße und Projektumfang.
Antragsfrist: Unterschiedliche Fristen je Kommune, meist im zweiten Halbjahr 2025.
Beispiel-Link: (Bitte kommunale Webseiten direkt prüfen)
13. Förderung für regionale Geschichts- und Heimatvereine
Förderschwerpunkte: Förderung von Vereinen, die sich der Vermittlung regionaler Geschichte, Heimat und Kultur widmen.
Antragsberechtigt: Heimat- und Geschichtsvereine in MV.
Förderhöhe: Bis zu 5.000 Euro.
Antragsfrist: 15. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Landesamt für Kultur und Denkmalpflege MV
Link: https://www.landeskulturpflege-mv.de/heimat
14. EU-Projektförderung – Interreg Südosteuropa
Förderschwerpunkte: Förderung grenzüberschreitender Projekte in Kultur, Tourismus und regionaler Entwicklung.
Antragsberechtigt: Gemeinden, Organisationen und Unternehmen.
Förderhöhe: Variabel.
Antragsfrist: Laufend, nächste Frist offen.
Institution/Behörde: Europäische Union / Interreg
Link: https://www.interreg-southeast.eu/
15. Digitale Modellprojekte Kultur MV
Förderschwerpunkte: Förderung digitaler Anwendungen im Kulturbereich, z.B. digitale Führungen oder Kulturapps.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen in MV.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 31. December 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV
Link: https://digitalisierung-mv.de/kultur-foerderung
16. Kulturregionale Entwicklung MV
Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Projekte in den offiziellen Kulturregionen Brandenburgs.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Institutionen in Kulturregionen.
Förderhöhe: Variiert.
Antragsfrist: Regionale Fristen 2025.
Institution/Behörde: Kulturmanagement MV
Link: https://www.kultur-mv.de/
17. Kulturerbe Digitalisierung – KiDi MV
Förderschwerpunkte: Digitalisierung von Kulturgut und Schaffung digitaler Zugänge.
Antragsberechtigt: Museen, Archive und Research-Institutionen MV
Förderhöhe: Bis zu 100.000 Euro.
Antragsfrist: 30.09.2025.
Institution/Behörde: Landeskulturverband MV
Link: https://www.kulturerbe-mv.de/kidi
18. Förderprogramm Kulturvermittlung MV
Förderschwerpunkte: Vermittlung regionaler Geschichte durch innovative Kulturangebote.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen und Vereine in MV.
Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro.
Antragsfrist: 30. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV
Link: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/kultur-und-denkmalfoerderung
19. Jugendkultur-Fonds MV
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten der außerschulischen Jugendarbeit im kulturellen Bereich.
Antragsberechtigt: Jugendorganisationen und Vereine in MV.
Förderhöhe: Bis zu 10.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Juli 2025.
Institution/Behörde: Jugendministerium MV
Link: https://jugend-mv.de/foerderung
20. Förderprogramm für Kultur- und Heimatpflege MV
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kultur- und Heimatpflegevereinen bei der Umsetzung kultureller und traditioneller Projekte.
Antragsberechtigt: Vereine und Institutionen in MV.
Förderhöhe: Bis zu 15.000 Euro.
Antragsfrist: 30. Juni 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten MV
Link: https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/heimatpflege
Niedersachsen
1. Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2025
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kleinen Kultureinrichtungen bei Investitionen in bauliche Maßnahmen, digitale Infrastruktur und Veranstaltungstechnik.
Antragsberechtigt: Kleine Kultureinrichtungen mit in der Regel nicht mehr als drei Vollzeitstellen, die ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot bereitstellen.
Förderhöhe: Fördersummen zwischen 1.000 und 25.000 Euro; die Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsfrist: 31. Mai 2025.
Institution/Behörde: Landschaftsverbände und Landschaften in Niedersachsen
Link: https://www.mwk.niedersachsen.de/ausschreibungen/investitionsprogramm-fuer-kleine-kultureinrichtungen-178859.html
2. LOKAL – Programm für Kultur und Engagement
Förderschwerpunkte: Aufbau von Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern zur Förderung von Kultur und Engagement.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen wie Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken in kleineren Städten und Gemeinden.
Förderhöhe: Bis zu 240.000 Euro für eine vierjährige Programmlaufzeit.
Antragsfrist: 14. Februar 2025.
Institution/Behörde: Kulturstiftung des Bundes
Link: https://bbk-niedersachsen.org/lokal-neues-foerderprogramm-fuer-kulturorte-in-kleineren-staedten-antraege-bis-14-02-2025/
3. Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung
Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche, insbesondere in bildungsbenachteiligten Lebenslagen.
Antragsberechtigt: Lokale Bündnisse für Bildung mit mindestens drei Partnern, darunter Kultur- und Bildungseinrichtungen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: 28. Februar 2025 für Projekte mit Laufzeitbeginn ab 20.05.2025 und Projektstart ab 20.06.2025.
Institution/Behörde: Bundesministerium für Bildung und Forschung in Kooperation mit dem BBK Niedersachsen e.V.
Link: https://bbk-niedersachsen.org/kultur-macht-stark-erste-ausschreibung-fuer-2025-antragszeitraum-vom-1-januar-bis-28-februar-2025/
4. Regionale Kulturförderung
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten zur Förderung der regionalen Kultur, einschließlich der Digitalisierung von Kulturangeboten.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Initiativen in Niedersachsen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfristen: 30. September 2025 für Projekte im I. Quartal 2026 oder Jahresprogramme; 31. Januar 2026 für Projekte im II., III. und IV. Quartal 2026.
Institution/Behörde: Oldenburgische Landschaft
Link: https://www.oldenburgische-landschaft.de/aktuelle-foerderprogramme/
5. Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kleinen Kultureinrichtungen bei Investitionen in bauliche Maßnahmen, digitale Infrastruktur und Veranstaltungstechnik.
Antragsberechtigt: Kleine Kultureinrichtungen mit in der Regel nicht mehr als drei Vollzeitstellen, die ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot bereitstellen.
Förderhöhe: Fördersummen zwischen 1.000 und 25.000 Euro; die Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsfrist: 31. Mai 2025.
Institution/Behörde: Landschaftsverband Stade
Link: https://www.landschaftsverband-stade.de/kulturfoerderung/niedersaechsisches-investitionsprogramm-fuer-kleine-kultureinrichtungen-2025/
6. Kulturförderung der Region Hannover
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kulturprojekten, die zur Belebung der Innenstädte und zur Förderung der regionalen Identität beitragen.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen, Vereine und Initiativen in der Region Hannover.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: 30. Juni 2025.
Institution/Behörde: Region Hannover
Link: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Region-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche/Dezernat-Wirtschaft%2C-Verkehr%2C-Bildung-und-Kultur/Fachbereich-Bildung-und-Kultur/Team-Kultur/Kulturf%C3%B6rderung-der-Region-Hannover/Nieders%C3%A4chsisches-Investitionsprogramm-f%C3%BCr-kleine-Kultureinrichtungen
7. Kulturförderung der Stadt Osnabrück
Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Projekte, die zur Belebung der Innenstadt und zur Förderung der regionalen Identität beitragen.
Antragsberechtigt: Kulturakteurinnen und -akteure, Künstlerinnen und Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen in Osnabrück.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: 15. September 2024 für Projekte im Jahr 2025.
Institution/Behörde: Stadt Osnabrück
Link: https://entwickelt.osnabrueck.de/de/aktuelles/kulturelle-projektfoerderung-zuschuesse-fuer-vorhaben-im-jahr-2025/
8. Kulturförderung der Stadt Braunschweig
Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Projekte, die zur Belebung der Innenstadt und zur Förderung der regionalen Identität beitragen.
Antragsberechtigt: Kulturakteurinnen und -akteure, Künstlerinnen und Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen in Braunschweig.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Stadt Braunschweig
Link: https://www.braunschweig.de/kultur/foerderung.php
9. Kulturfonds Weser-Ems
Förderschwerpunkte: Förderung von kulturellen Initiativen und Projekten in der Region Weser-Ems, insbesondere im ländlichen Raum.
Antragsberechtigt: Gemeinden, Vereine und Institutionen innerhalb der Region.
Förderhöhe: 1.000 bis 30.000 Euro je Projekt.
Antragsfrist: 31. Januar 2025.
Institution/Behörde: Landschaftsverband Weser-Ems e.V.
Link: https://www.lweser-ems.de/foerderung-kultur
10. EU-Förderprogramm LEADER Niedersachsen
Förderschwerpunkte: Unterstützung regionaler Entwicklungsprojekte in ländlichen Gebieten, auch im Bereich Kultur und Heimat.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Initiativen in ländlichen Gebieten.
Förderhöhe: Maximal 100.000 Euro.
Antragsfrist: Regionale Fristen, meist halbjährlich; nächster Call Ende 2025.
Institution/Behörde: Niedersächsische Landesregierung, LEADER-Regionen
Link: https://www.leader.niedersachsen.de/
11. Digitalisierungsförderung Niedersachsen
Förderschwerpunkte: Unterstützung von digitalen Vorhaben in kommunalen Kultureinrichtungen, inklusive Kulturvermittlung und Tourismus.
Antragsberechtigt: Kommunale und private Kultureinrichtungen in Niedersachsen.
Förderhöhe: Bis zu 75.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Link: https://mwk.niedersachsen.de/startseite/foerderung/digitalisierung
12. Heimat- und Kulturförderung der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Förderschwerpunkte: Förderung von Heimatprojekten, Regionalgeschichte und kultureller Identität.
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen und Kulturinstitutionen in der Region Braunschweig.
Förderhöhe: Bis zu 25.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Institution/Behörde: Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz
Link: https://www.sbks.de/foerderung.html
13. KulturDigital.Niedersachsen
Förderschwerpunkte: Förderung digitaler Projekte in der Kulturvermittlung mit regionalem Bezug.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen mit Sitz in Niedersachsen.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 31. August 2025.
Institution/Behörde: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Link: https://kultur.foerderung.niedersachsen.de/digitalisierung
14. Kulturförderung für Projekte im ländlichen Raum Niedersachsen
Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Projekte zur Stärkung regionaler Kultur und Identität im ländlichen Raum.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Initiativen in ländlichen Gebieten Niedersachsens.
Förderhöhe: Maximal 30.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Link: https://www.niedersachsen.de/startseite/land_leute/kultur/kulturfoerderung.html
15. Kulturförderung des Landkreises Nienburg
Förderschwerpunkte: Förderung von kulturellen Projekten unter besonderer Berücksichtigung regionaler Identität und Integration.
Antragsberechtigt: Kulturelle Institutionen und Vereine im Landkreis Nienburg.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Landkreis Nienburg/Weser
Link: https://www.landkreis-nienburg.de/Kultur-und-Tourismus/Kulturfoerderung
16. Förderprogramm Kultur – Stadt Hannover
Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Aktivitäten zur Belebung der Stadt und Förderung regionaler Identität.
Antragsberechtigt: Kulturelle Vereine, Initiativen und Organisationen mit Sitz in Hannover.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Landeshauptstadt Hannover
Link: https://www.hannover.de/Kultur-Freizeit/Kulturfoerderung
17. Kulturförderung der Stadt Oldenburg
Förderschwerpunkte: Kulturprojekte zur Förderung regionaler Identität, lebendiger Innenstadt und Integration.
Antragsberechtigt: Kulturelle Vereine und Institutionen in Oldenburg.
Förderhöhe: Bis zu 15.000 Euro.
Antragsfrist: 31. März und 30. September 2025.
Institution/Behörde: Landeshauptstadt Oldenburg
Link: https://www.oldenburg.de/startseite/kultur-freizeit/kulturfoerderung.html
18. Förderprogramm Kulturstiftung des Landkreises Celle
Förderschwerpunkte: Förderung von Heimat- und Kulturprojekten mit regionalem Bezug.
Antragsberechtigt: Kulturelle Vereine, Initiativen und Institutionen im Landkreis Celle.
Förderhöhe: Bis zu 10.000 Euro.
Antragsfrist: 30. Juni 2025.
Institution/Behörde: Kulturstiftung Landkreis Celle
Link: https://www.landkreis-celle.de/kulturstiftung
19. Kultur- und Heimatförderung Stadt Wolfsburg
Förderschwerpunkte: Kultur- und Heimatpflege im Stadtgebiet von Wolfsburg.
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen und Kulturinstitutionen in Wolfsburg.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 30. November 2025.
Institution/Behörde: Stadt Wolfsburg
Link: https://www.wolfsburg.de/kulturfoerderung
20. Förderprogramm „Kulturelle Bildung im ländlichen Raum“ Niedersachsen
Förderschwerpunkte: Förderung von kulturellen Bildungsprojekten, die Kindern und Jugendlichen im ländlichen Raum Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen.
Antragsberechtigt: Schulen, Vereine und Bildungseinrichtungen im ländlichen Niedersachsen mit weniger als 20.000 Einwohnern.
Förderhöhe: Zwischen 1.000 und 20.000 Euro.
Antragsfrist: 31. August 2025.
Institution/Behörde: Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Link: https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/foerderung/kulturfoerderung/kulturelle-bildung-im-laendlichen-raum-205694.html
Nordrhein-Westfalen
1. Regionales Kultur Programm NRW (RKP)
Förderschwerpunkte: Förderung von kooperativen Kulturprojekten zur Stärkung der regionalen Identität und Kulturlandschaft in den Kulturregionen Nordrhein-Westfalens.
Antragsberechtigt: Kommunale Träger, Vereine, Kulturinstitutionen, Unternehmen und Einzelpersonen in NRW.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro; in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW
Link: https://regionaleskulturprogrammnrw.de/rkp-projektfoerderung/
2. Heimat-Fonds NRW
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten zur Pflege und Vermittlung regionaler Geschichte, Heimat, Integration und Identität.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Initiativen in Nordrhein-Westfalen.
Förderhöhe: Je nach Fördermodul zwischen 2.000 und 200.000 Euro.
Antragsfrist: Laufend; nächste Frist 31. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
Link: https://www.mhkbg.nrw/heimatförderung
3. Kulturförderfonds der Bezirksregierungen (LWL, LVR)
Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Projekte in den jeweiligen Regionen, auch zur Vermittlung regionaler Identität und Geschichte.
Antragsberechtigt: Kommunen, kulturelle Einrichtungen, Vereine in Nordrhein-Westfalen.
Förderhöhe: Abhängig von Programm und Projekt; oftmals bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: Laufend je nach Bezirksregierung; Fristverlängerungen werden veröffentlicht.
Institution/Behörde: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Links:
4. Kommunale Kulturförderfonds NRW
Förderschwerpunkte: Förderung von Kultur- und Heimatprojekten auf kommunaler Ebene zur Belebung von Innenstädten und ländlichen Räumen.
Antragsberechtigt: Kommunen und kulturelle Initiativen, Vereine, Einrichtungen in Städten und Gemeinden NRW.
Förderhöhe: Je nach Kommune typischerweise 1.000 bis 30.000 Euro.
Antragsfrist: Variiert je Kommune, typischerweise im zweiten Halbjahr 2025.
Institution/Behörde: Kommunen in NRW, z.B. Kulturbüros, Kommunale Förderstellen
Beispiele und Links:
5. NRW KULTURsekretariat - Diverse Förderprogramme
Förderschwerpunkte: Unterstützung vielfältiger Kulturprojekte, darunter digitale Kultur, Performances, soziokulturelle Projekte und Kulturvermittlung.
Antragsberechtigt: MItgliedsstädte des NRW KULTURsekretariats; freie kulturelle Akteur*innen.
Förderhöhe: Variiert, meistens 2.000 bis 20.000 Euro.
Antragsfrist: Laufend, individuelle Bewerbungsphasen je Programm.
Institution/Behörde: NRW KULTURsekretariat
Link: https://www.nrw-kultur.de/foerderung/
6. Kultur.Aktuell NRW
Förderschwerpunkte: Förderung von kleineren und mittleren Kulturprojekten im öffentlichen Raum.
Antragsberechtigt: Künstler*innen, Vereine und Organisationen in NRW.
Förderhöhe: Bis zu 10.000 Euro.
Antragsfrist: Laufend; nächste Frist zum 30. September 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Link: https://www.mkw.nrw/kultur/kulturelle-infrastruktur
7. KulturDigital NRW
Förderschwerpunkte: Förderung digitaler Kulturformate und Vermittlungsprojekte, inklusive audiovisueller Formate für kulturelle Bildung und Tourismus.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen, Kommunen und freie Träger.
Förderhöhe: Bis zu 75.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Link: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderprogramme/kultur-digital
8. Heimat-Fonds NRW
Förderschwerpunkte: Förderungen von Heimatprojekten, die historische, kulturelle und soziale Aspekte regionaler Identität vermitteln und stärken.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Initiativen in NRW.
Förderhöhe: Je nach Projekt zwischen 2.000 und 200.000 Euro.
Antragsfrist: Laufend; nächster relevanter Stichtag 31. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW
Link: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat
9. Kultur.Tourismus NRW
Förderschwerpunkte: Förderung touristischer Kulturerlebnisse mit Fokus auf digitale Angebote und Kultur-Tourismus.
Antragsberechtigt: Kommunen, Tourismusorganisationen, kulturelle Einrichtungen.
Förderhöhe: Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 150.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW
Link: https://www.mwk.nrw/kultur/foerderprogramme/kultur-tourismus
10. Kulturförderung der Bezirksregierungen in NRW (LWL, LVR)
Förderschwerpunkte: Förderung vielfältiger kultureller Institutionen und Projekte zur regionalen Geschichte und Identität.
Antragsberechtigt: Kommunen, Museen, kulturelle Einrichtungen in NRW.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro pro Projekt.
Antragsfrist: Laufend; keine festen Fristen.
Institution/Behörde: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Link:
- https://www.lwl.org/kultur
- https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/foerderung_und_service/foerderung_und_service_5.jsp
11. Kommunale Kulturförderung in NRW
Förderschwerpunkte: Finanzielle Unterstützung für kulturelle Projekte, Initiativen und Vereine zur Förderung von Heimat, Integration, Belebung der Innenstädte sowie Kultur-Tourismus.
Antragsberechtigt: Kommunen & lokale kulturelle Akteure.
Förderhöhe: Variiert je nach Kommune, typischerweise zwischen 2.000 und 50.000 Euro.
Antragsfrist: Kommunal abhängig, oft im 3. oder 4. Quartal 2025.
Institution/Behörde: Kommunen in Nordrhein-Westfalen
Links (Beispiele):
12. Fonds Digitale Kultur NRW
Förderschwerpunkte: Digitale Vermittlungsformate, Audioguides, Kultur-Apps, digitale Geschichtsvermittlung.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Kultureinrichtungen in NRW.
Förderhöhe: Bis zu 50.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Link: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderprogramme/digitale-kulturvermittlung
13. Kulturvermittlung – Kulturelle Bildung in NRW
Förderschwerpunkte: Förderung von kulturellen Bildungsprojekten, die lokale Geschichte und Identität in den Fokus stellen.
Antragsberechtigt: Schulen, Vereine, Kultureinrichtungen.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Juli 2025.
Institution/Behörde: Kultursekretariat NRW
Link: https://www.kultursekretariat.de/de/foerderung
14. Europäische Kulturförderung – LEADER NRW
Förderschwerpunkte: Förderung regionaler Heimat- und Kulturprojekte im ländlichen Raum zur Stärkung der regionalen Identität.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Initiativen in den LEADER-Regionen NRW.
Förderhöhe: Variabel; meist zwischen 2.000 und 100.000 Euro.
Antragsfrist: Regionale Ausschreibungen; Laufend bis Dezember 2025.
Institution/Behörde: Europäische Union / Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Link: https://www.leader.nrw/
15. Bundesförderung “KulturInvest”
Förderschwerpunkte: Investitionen in digitale Infrastruktur, Vermittlungsangebote und Kulturtourismus für Kommunen.
Antragsberechtigt: Kommunen und kommunale Kooperationen.
Förderhöhe: 25.000 bis 200.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Link: https://www.kulturinvest.de
16. Förderprogramm “Kultur.Gemeinschaften”
Förderschwerpunkte: Digitale Präsentationen von Kulturprojekten, Vermittlung von Kulturangeboten und digitaler Kulturgeschichte.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen, Museen, Vereine.
Förderhöhe: 5.000 bis 50.000 Euro.
Antragsfrist: 30. September 2025.
Institution/Behörde: Kulturstiftung der Länder
Link: https://www.kulturstiftung.de/kultur-gemeinschaften/
17. Förderprogramm “Trägerübergreifende Projektförderung”
Förderschwerpunkte: Modellprojekte und innovative Ansätze im Bereich Kulturvermittlung.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, freie Träger.
Förderhöhe: Bis zu 100.000 Euro.
Antragsfrist: 1. Oktober 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Link: https://www.mkw.nrw/foerderung/traegeruebergreifend
18. Kultur-Tourismus-NRW
Förderschwerpunkte: Entwicklung touristisch-kultureller Angebote zur Belebung von Innenstädten.
Antragsberechtigt: Kommunen, Verbände, Kulturakteure.
Förderhöhe: Bis zu 150.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Dezember 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW
Link: https://www.mwide.nrw/foerderung/kultur-tourismus
19. Förderprogramm “Kulturelle Bildung in NRW”
Förderschwerpunkte: Teilhabe und Bildung für Menschen jeder Altersgruppe durch kulturelle Aktivitäten.
Antragsberechtigt: Schulen, Kulturvereine, Einrichtungen.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 Euro.
Antragsfrist: 31. Juli 2025.
Institution/Behörde: Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW
Link: https://www.kultursekretariat-nrw.de/foerderung/
20. Kommunale Kulturförderung in NRW
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kulturprojekten in Städten und Gemeinden zur Stärkung der regionalen Identität und Belebung der Innenstädte.
Antragsberechtigt: Kommunen unterteilt nach Einwohnerzahl.
Förderhöhe: Meist zwischen 2.000 und 25.000 Euro.
Antragsfrist: Kommunalabhängig, häufig im Herbst 2025.
Institution/Behörde: Kommunen in NRW
Links beispielhaft:
Rheinland-Pfalz
1. Projektförderung der Kulturstiftung Rheinland-Pfalz
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kulturprojekten in den Bereichen bildende und darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur sowie spartenübergreifende Projekte.
Antragsberechtigt: Kulturschaffende und -einrichtungen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 15. August 2025.
Link: https://kulturbuero-rlp.de/nr_foerderung/projektfoerderungen-bei-der-kulturstiftung-rheinland-pfalz/
2. Regionales Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz
Förderschwerpunkte: Nachhaltige Weiterentwicklung von Kommunen, insbesondere in strukturschwachen Regionen, mit Fokus auf wirtschaftliche Entwicklung, Klimaschutz, Infrastruktur und sozialen Zusammenhalt.
Antragsberechtigt: 62 Verbandsgemeinden, eine verbandsfreie Gemeinde, eine kreisfreie Stadt und fünf Landkreise in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: Budget wird an die Einwohnerzahl bemessen; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge vom 1. März 2025 bis zum 31. August 2025.
Link: https://zukunftsprogramm.rlp.de/themen/fristen
3. Förderprogramme "Innenstädte der Zukunft"
Förderschwerpunkte: Innovative Ideen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes und der nachhaltigen Stadtentwicklung, einschließlich der Belebung von Innenstädten.
Antragsberechtigt: Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: Bis zu 250 Millionen Euro für das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI); genaue Fördersummen für andere Programme auf Anfrage.
Antragsfrist: Variiert je nach Programm; bitte die jeweiligen Ausschreibungen beachten.
Link: https://innenstaedte.rlp.de/foerderprogramme/
4. Kultursommer Rheinland-Pfalz
Förderschwerpunkte: Nichtkommerzielle Kulturprojekte aller Sparten, die im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober in Rheinland-Pfalz stattfinden.
Antragsberechtigt: Kulturschaffende und -einrichtungen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: In der Regel ein Drittel der Gesamtkosten; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Oktober des Vorjahres; für 2025 war die Frist der 31. Oktober 2024.
Link: https://kultursommer.de/kulturfoerderung/projekt-bewerben/
5. Allgemeine Kulturförderrichtlinie
Förderschwerpunkte: Projekte rheinland-pfälzischer Kulturschaffender und -einrichtungen in den Bereichen bildende und darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur sowie spartenübergreifende Projekte.
Antragsberechtigt: Kulturschaffende und -einrichtungen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: Festbetragsfinanzierung bis 50.000 € Zuwendungshöhe; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 15. August 2025.
Link: https://kulturland.rlp.de/foerderprogramme
6. "Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken."
Förderschwerpunkte: Beteiligungsorientierte Kulturvorhaben im ländlichen Raum, insbesondere in strukturschwachen Regionen.
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Träger mit Sitz im ländlichen Raum, darunter Kultur-, Bildungs- und Soziokultureinrichtungen sowie ländliche Gebietskörperschaften.
Förderhöhe: In der Entwicklungsphase bis zu 40.000 € vom Bund; in der Umsetzungsphase bis zu 1,5 Millionen € jährlich vom Bund.
Antragsfrist: Einreichung der Interessensbekundungen bis zum 29. September 2024.
Link: https://kulturland.rlp.de/foerderprogramme
7. Förderung von Kleinstprojekten in der Integrationsarbeit
Förderschwerpunkte: Interkulturelle Feste, Vortragsveranstaltungen und ähnliche Projekte im Bereich der Integrationsarbeit.
Antragsberechtigt: Ehrenamtliche, Vereine, Kommunen und andere Organisationen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: Bis zu 500 € pro Projekt.
Antragsfrist: Laufend; Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Link: https://wir-tun-was.rlp.de/unterstuetzen/foerdermoeglichkeiten
8. Förderung von Begegnungscafés in der Integrationsarbeit
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Begegnungscafés, die den interkulturellen Austausch und die Integration fördern.
Antragsberechtigt: Ehrenamtliche, Vereine, Kommunen und andere Organisationen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: Bis zu 500 € pro Projekt.
Antragsfrist: Laufend; Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Link: https://wir-tun-was.rlp.de/unterstuetzen/foerdermoeglichkeiten
9. Förderung kommunaler Kulturfonds Rheinland-Pfalz
Förderschwerpunkte: Förderung kommunaler Kulturprojekte zur Stärkung der kulturellen Infrastruktur und zur Belebung der Innenstädte.
Antragsberechtigt: Kommunen in Rheinland-Pfalz (Einwohnerzahl unterschiedlich je nach Programm).
Förderhöhe: Je nach Programm zwischen 5.000 € und 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 30. September 2025.
Link: https://rlp.de/de/themen/kultur/kulturfoerderung/
10. Förderprogramm „Kulturregionen in Rheinland-Pfalz“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten zur Stärkung der kulturellen Infrastruktur ganzer Regionen sowie zur Vermittlung regionaler Geschichte und Identität.
Antragsberechtigt: Kommunen, Kulturinstitutionen und lokale Bündnisse in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: 10.000 € bis 150.000 € pro Projekt.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Juli 2025.
Link: https://kulturland.rlp.de/foerderprogramme/kulturregionen
11. Förderprogramm „Kulturtourismus Rheinland-Pfalz“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten zur Förderung des Kultur- und Städtetourismus einschließlich digitaler Kulturangebote.
Antragsberechtigt: Kommunen, Kulturinstitutionen, Tourismusorganisationen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: 15.000 € bis 200.000 € je Projekt.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 30. September 2025.
Link: https://tourismus.rlp.de/foerderung
12. Denkmalförderprogramm Rheinland-Pfalz
Förderschwerpunkte: Erhalt und Nutzung historischer Kulturgüter zur Stärkung regionaler Identität und zur Einbindung in kulturelle Bildungsangebote.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Organisationen und Privatpersonen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: Mindestförderung 5.000 €; maximal 100.000 € pro Maßnahme.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. August 2025.
Link: https://denkmalpflege.rlp.de/denkmalfoerderung
13. Programm „Kulturelle Infrastruktur“ des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
Förderschwerpunkte: Förderung von baulichen und digitalen Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in Kommunen.
Antragsberechtigt: Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Kultureinrichtungen.
Förderhöhe: 20.000 € bis 500.000 € je Projekt.
Antragsfrist: Ausschreibung erfolgt jährlich, nächster Termin: 31. Oktober 2025.
Link: https://mwk.rlp.de/kulturfoerderung/kulturelle-infrastruktur
14. EU-Förderprogramm LEADER Rheinland-Pfalz
Förderschwerpunkte: Unterstützung regionaler Entwicklungsprojekte mit Fokus auf ländliche Räume, einschließlich Kultur- und Heimatprojekten.
Antragsberechtigt: Lokale Aktionsgruppen und Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, genaue Summen je nach Projekt.
Antragsfrist: Laufend, abhängig von den jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen.
Link: https://leader-rlp.de
15. Programm „Kulturelle Bildung in Schulen und Kulturinstitutionen“
Förderschwerpunkte: Projekte zur Vermittlung regionaler Geschichte und Kultur an Schulen.
Antragsberechtigt: Schulen, kulturelle Institutionen und Vereine in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: 5.000 € bis 50.000 € je Projekt.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. Juli 2025.
Link: https://kulturland.rlp.de/foerderprogramme
16. Programm „Heimat und Identität“ des Landes Rheinland-Pfalz
Förderschwerpunkte: Projekte zur Stärkung regionaler Identität, Heimatpflege und kultureller Bildung.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Initiativen und Kulturschaffende.
Förderhöhe: 3.000 € bis 60.000 € pro Projekt.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 15. September 2025.
Link: https://rlp.de/de/themen/kultur/heimat-und-identitaet
17. Förderprogramme zur Belebung des Einzelhandels im ländlichen Raum
Förderschwerpunkte: Projekte zur Stärkung der Innenstädte und Ortskerne, auch durch kulturelle Veranstaltungen und digitale Konzepte.
Antragsberechtigt: Kommunen und Initiativen in ländlichen Regionen.
Förderhöhe: 10.000 € bis 150.000 € je Projekt.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://wirtschaft.rlp.de/foerderprogramme
18. Förderung internationaler Kulturaustauschprojekte
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten mit internationaler Ausrichtung, die den interkulturellen Dialog fördern.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Vereine und Kommunen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: 5.000 € bis 75.000 € je Projekt.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://kulturland.rlp.de/international
19. Programmunterstützung digitaler Kulturprojekte Rheinland-Pfalz
Förderschwerpunkte: Förderung von digitalen Anwendungen zur Vermittlung von Kultur und regionaler Geschichte, einschließlich Apps und Audioguides.
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Kommunen und Initiativen.
Förderhöhe: 10.000 € bis 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. August 2025.
Link: https://kulturland.rlp.de/digitale-kultur
20. Programm „Soziokulturelle Zentren und Kultur
20. Programm „Soziokulturelle Zentren und Kulturvereine“ Rheinland-Pfalz
Förderschwerpunkte: Unterstützung von regionalen und kommunalen soziokulturellen Zentren und Vereinen zur kulturellen Belebung und Identitätsförderung.
Antragsberechtigt: Soziokulturelle Zentren, Vereine und Initiativen in Rheinland-Pfalz.
Förderhöhe: 5.000 € bis 75.000 € je Projekt.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 30. September 2025.
Link: https://kulturland.rlp.de/soziale-kultur
Saarland
1. Digital-Invest KMU Saarland
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei Digitalisierungsprojekten, einschließlich der Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen.
Antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz im Saarland.
Förderhöhe: Zuschüsse von mindestens 3.000 € bis maximal 200.000 € netto; Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, mittlere Unternehmen bis zu 30 %.
Antragsfrist: Laufend; Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Link: https://edih-saarland.de/angebote/foerderprogramme/
2. Saarland zum Selbermachen
Förderschwerpunkte: Gemeinwohlorientierte Projekte in saarländischen Städten und Gemeinden, unabhängig von ihrer Größe oder dem Umsetzungsstand.
Antragsberechtigt: Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Initiativen und ähnliche Zusammenschlüsse von natürlichen Personen im Saarland.
Förderhöhe: Einmalige finanzielle Unterstützung von bis zu 3.000 € pro Projekt.
Antragsfrist: Laufend; Anträge können jederzeit unbürokratisch online gestellt werden.
Link: https://meinland.info/programm/
3. Förderung von Projekten in der Soziokultur
Förderschwerpunkte: Soziokulturelle Projekte, die die aktive Teilnahme der Bürger fördern und zur kulturellen Vielfalt beitragen.
Antragsberechtigt: Soziokulturelle Initiativen und Einrichtungen im Saarland.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Laufend; Anträge können jederzeit und formlos beim Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes eingereicht werden.
Link: https://soziokultur-saar.de/foerderung/
4. Förderung von Projekten zur kulturellen Bildung
Förderschwerpunkte: Projekte, die die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen fördern und den Zugang zu Kultur für alle ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen im Saarland.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://kulturmachtstark-saar.de/antragstellung
5. Förderung von Projekten zur kulturellen Teilhabe
Förderschwerpunkte: Projekte, die die kulturelle Teilhabe von benachteiligten Gruppen fördern.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen im Saarland.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://kulturmachtstark-saar.de/antragstellung
6. Förderung von Projekten zur kulturellen Vielfalt
Förderschwerpunkte: Projekte, die die kulturelle Vielfalt fördern und interkulturelle Begegnungen ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen im Saarland.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://kulturmachtstark-saar.de/antragstellung
7. Förderung von Projekten zur kulturellen Bildung im ländlichen Raum
Förderschwerpunkte: Projekte, die kulturelle Bildung im ländlichen Raum fördern und den Zugang zu Kultur für alle ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen im ländlichen Raum des Saarlandes.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://kulturmachtstark-saar.de/antragstellung
8. Förderung von Projekten zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche
Förderschwerpunkte: Projekte, die kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche fördern und den Zugang zu Kultur für junge Menschen ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen im Saarland.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://kulturmachtstark-saar.de/antragstellung
9. Förderung von Projekten zur kulturellen Bildung für Erwachsene
Förderschwerpunkte: Projekte, die kulturelle Bildung für Erwachsene fördern und den Zugang zu Kultur für alle ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen im Saarland.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://kulturmachtstark-saar.de/antragstellung
10. Förderung von Projekten zur kulturellen Bildung für Menschen mit Behinderungen
Förderschwerpunkte: Projekte, die kulturelle Bildung für Menschen mit Behinderungen fördern und den Zugang zu Kultur für alle ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen im Saarland.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://kulturmachtstark-saar.de/antragstellung
11. Denkmalförderprogramm Saarland
Förderschwerpunkte: Erhalt und Pflege von Kulturdenkmälern und historischen Stätten zur Stärkung regionaler Identität.
Antragsberechtigt: Eigentümer und Betreuer von Denkmälern sowie Kommunen im Saarland.
Förderhöhe: Mindestförderung 5.000 €; maximale Förderung bis zu 100.000 € pro Projekt.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. August 2025.
Link: https://denkmalpflege.saarland.de/foerderung
12. Regionalmanagement Saarland – Förderungen für Kultur- und Heimatprojekte
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kultur- und Heimatprojekten, die das kulturelle Erbe und die regionale Identität stärken.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Projekteinrichtungen im Saarland.
Förderhöhe: Zwischen 10.000 € und 150.000 €, je nach Projektgröße.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 30. September 2025.
Link: https://regionalmanagement.saarland.de/foerderungen
13. Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ Saarland
Förderschwerpunkte: Maßnahmen zur Belebung und Attraktivitätssteigerung von Innenstädten, auch mit kulturellen und digitalen Projekten.
Antragsberechtigt: Kommunen im Saarland.
Förderhöhe: In der Regel 50 bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; genaue Beträge projektabhängig.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://staedtebau.saarland.de/foerderprogramme
14. Internationale Kulturförderung Saarland
Förderschwerpunkte: Förderung des internationalen Kulturaustauschs, Zusammenarbeit von Künstlern und Institutionen.
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Kommunen, Vereine und Initiativen im Saarland.
Förderhöhe: 5.000 € bis 100.000 € pro Projekt.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 30. September 2025.
Link: https://kultur.saarland.de/international
15. Programmunterstützung digitaler Kulturprojekte Saarland
Förderschwerpunkte: Förderung von digitalen Anwendungen zur Vermittlung von Kultur und regionaler Geschichte, inklusive Apps und Audioguides.
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Kommunen und Initiativen im Saarland.
Förderhöhe: 10.000 € bis 150.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. August 2025.
Link: https://kultursaar.saarland.de/foerderung/digitale-projekte
16. Kulturfonds Saarland
Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Projekte aller Sparten in Saarland mit Fokus auf Heimat, Kultur und Integration.
Antragsberechtigt: Künstler, Kulturvereine, -institutionen und Kommunen im Saarland.
Förderhöhe: 5.000 € bis 75.000 € je Projekt.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://kulturfonds.saarland.de/foerderung
17. Tourismusförderung Saarland
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur Stärkung des Kulturtourismus, Entwicklung digitaler Kultur- und Stadtführer.
Antragsberechtigt: Kommunen, Kulturinstitutionen, Tourismusorganisationen.
Förderhöhe: 15.000 € bis 200.000 € je Projekt.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.saarland.de/DE/tourismus/foerderungen/foerderungen_node.html
18. Förderprogramm "Kultur in Bewegung" Saarland
Förderschwerpunkte: Initiativen zur kulturellen Belebung von Stadt- und Ortskernen durch innovative und digitale Projekte.
Antragsberechtigt: Kommunen, Kulturvereine und Initiativen.
Förderhöhe: 10.000 € bis 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://kultur.saarland.de/bewegung
19. Regionalbudget Saarland
Förderschwerpunkte: Unterstützung kleinerer regionaler Projekte, die zur Stärkung der regionalen Kultur und Identität beitragen.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Initiativen.
Förderhöhe: Bis zu 20.000 €.
Antragsfrist: Laufend, Anträge können bis Dezember 2025 gestellt werden.
Link: https://regionalbudget.saarland.de
20. Kulturinnovationsfonds Saarland
Förderschwerpunkte: Unterstützung innovativer und experimenteller Kulturprojekte mit digitalem Bezug.
Antragsberechtigt: Künstlerische und kulturelle Einrichtungen im Saarland.
Förderhöhe: 10.000 € bis 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://kulturinnovationsfonds.saarland.de
Sachsen
1. Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Förderschwerpunkte: Unterstützung von überregional bedeutsamen Kunst- und Kulturprojekten in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben.
Antragsberechtigt: Natürliche oder juristische Personen mit Sitz im Freistaat Sachsen; Projekte müssen in Sachsen realisiert werden.
Förderhöhe: Bis zu 50 % der Gesamtkosten; in bestimmten Fällen bis zu 90 %.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. März 2025 für Projekte ab dem 1. Juli 2025.
Link: https://www.kdfs.de/aktuelles/aktuelles/projektfoerderung-fuer-die-zweite-jahreshaelfte-2025
2. Förderprogramm "Besondere Projekte" des Landesverbandes Sachsen im Deutschen Bühnenverein
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Initiativen sächsischer Theater und Orchester, die sich in öffentlichkeitswirksamer Weise für Demokratie, Toleranz, Diversität und Nachhaltigkeit einsetzen.
Antragsberechtigt: Sächsische Kultureinrichtungen, die Mitglied im Deutschen Bühnenverein sind.
Förderhöhe: Maximal 50 % der Gesamtausgaben und bis höchstens 8.000 € pro Projekt.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. August 2025.
Link: https://www.lbk-sachsen.de/ausschreibung/foerderprogramm-euja-initiativprojekte-fuer-das-kulturhauptstadtjahr-0
3. Förderprogramm "EUJA! Initiativprojekte für das Kulturhauptstadtjahr" in Chemnitz
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten auf den Interventionsflächen der Kulturhauptstadt Europas sowie Initiativen im gesamten Stadtgebiet und im digitalen Raum.
Antragsberechtigt: Einzelinitiativen, Vereine und Organisationen in Chemnitz.
Förderhöhe: Insgesamt bis zu 430.000 €; genaue Beträge je nach Programmsäule.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://www.chemnitz.de/foerderprogramm-euja-initiativprojekte-fuer-das-kulturhauptstadtjahr
4. Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" – Kultur macht stark Sachsen
Förderschwerpunkte: Außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben.
Antragsberechtigt: Bündnisse für Bildung, bestehend aus mindestens zwei Partnern, darunter mindestens eine kulturelle Einrichtung.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://soziokultur-sachsen.de/foerdermoeglichkeiten/fristen
5. Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" – Kultur macht stark Sachsen
Förderschwerpunkte: Außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben.
Antragsberechtigt: Bündnisse für Bildung, bestehend aus mindestens zwei Partnern, darunter mindestens eine kulturelle Einrichtung.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://soziokultur-sachsen.de/foerdermoeglichkeiten/fristen
6. Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" – Kultur macht stark Sachsen
Förderschwerpunkte: Außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben.
Antragsberechtigt: Bündnisse für Bildung, bestehend aus mindestens zwei Partnern, darunter mindestens eine kulturelle Einrichtung.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://soziokultur-sachsen.de/foerdermoeglichkeiten/fristen
7. Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" – Kultur macht stark Sachsen
Förderschwerpunkte: Außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben.
Antragsberechtigt: Bündnisse für Bildung, bestehend aus mindestens zwei Partnern, darunter mindestens eine kulturelle Einrichtung.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://soziokultur-sachsen.de/foerdermoeglichkeiten/fristen
8. Förderprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" – Kultur macht stark Sachsen
Förderschwerpunkte: Außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben.
Antragsberechtigt: Bündnisse für Bildung, bestehend aus mindestens zwei Partnern, darunter mindestens eine kulturelle Einrichtung.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://soziokultur-sachsen.de/foerdermoeglichkeiten/fristen
9. Förderung von Projekten zur Kulturellen Bildung (Kultur macht stark) in Sachsen
Förderschwerpunkte: Förderung von außerschulischen kulturellen Bildungsprojekten für Kinder und Jugendliche insbesondere aus bildungsfernen Familien.
Antragsberechtigt: Bündnisse bestehend aus mindestens zwei Partnern, mindestens einer Kulturinstitution in Sachsen.
Förderhöhe: Projektbezogen, in der Regel zwischen 5.000 € und 50.000 €.
Antragsfrist: Antragsfrist endet voraussichtlich am 31. Juli 2025.
Link: https://www.soziokultur-sachsen.de/foerdermoeglichkeiten/kultur-macht-stark
10. Städtebauförderung „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Sachsen
Förderschwerpunkte: Maßnahmen zur Belebung und Stärkung von Stadt- und Ortsteilzentren, auch mit kulturellen und digitalen Projekten.
Antragsberechtigt: Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen.
Förderhöhe: Jeweils zwischen 50.000 € und 1.000.000 € je Projekt, abhängig von Größe und Thema.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.smf.sachsen.de/foerderprogramme/staedtebauforderung
11. Heimat- und Regionalentwicklung Sachsen (ELER)
Förderschwerpunkte: Projekte zur Förderung der ländlichen Entwicklung, Erhalt von Heimat und Kultur sowie nachhaltige Regionalentwicklung.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Initiativen und landwirtschaftliche Betriebe.
Förderhöhe: 5.000 € bis 250.000 €, abhängig vom Projekt.
Antragsfrist: Anträge laufend, nächster Fristtermin Oktober 2025.
Link: https://www.eler.sachsen.de
12. Internationaler Kulturaustausch Sachsen – Förderprogramm "Europe for Culture"
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kulturprojekten mit europäischer und internationaler Kooperation zur Förderung des interkulturellen Dialogs.
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Vereine und Initiativen im Freistaat Sachsen mit internationalen Partnern.
Förderhöhe: 10.000 € bis 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.kulturbuero.sachsen.de/international
13. Digitale Kulturprojekte Sachsen
Förderschwerpunkte: Entwicklung und Umsetzung digitaler Projekte in Kultur und Bildung, insbesondere Audio-Guides, Apps und digitale Kulturvermittlung.
Antragsberechtigt: Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine und Initiativen im Freistaat Sachsen.
Förderhöhe: 10.000 € bis 150.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 15. Oktober 2025.
Link: https://digitales.kultur.sachsen.de
14. Kulturtourismus Sachsen – Förderprogramm "Erlebe deine Region"
Förderschwerpunkte: Projekte zur Stärkung des Kultur- und Städtetourismus inklusive digitaler Lösungen und interaktiver Angebote.
Antragsberechtigt: Kommunen, Tourismusorganisationen, Kulturvereine.
Förderhöhe: 20.000 € bis 200.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.tourismus.sachsen.de/foerderung
15. Kulturraumförderung des Kulturrates Sachsen
Förderschwerpunkte: Förderung von Kulturprojekten in ländlichen Räumen, Unterstützung von kultureller Infrastruktur und Heimatpflege.
Antragsberechtigt: Kulturvereine, Einrichtungen und Kommunen in ländlichen Regionen Sachsens.
Förderhöhe: 5.000 € bis 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. August 2025.
Link: https://www.kulturrat-sachsen.de/foerderprogramme
16. Leipzig Kulturförderung – Kommunales Kulturförderprogramm
Förderschwerpunkte: Kommunale Kulturförderung inklusive regionaler kultureller Arbeit, Digitalisierung und Belebung öffentlicher Räume.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Vereine und Projekte in Leipzig (Einwohnerzahl über 500.000).
Förderhöhe: 1.000 € bis 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 15. September 2025.
Link: https://www.leipzig.de/kulturfoerderung
17. Förderung kommunaler Kulturprojekte Dresden
Förderschwerpunkte: Projekte zur kulturellen Belebung im öffentlichen Raum, Integration, Heimatpflege und kulturelle Vielfalt.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und Kulturinstitutionen in Dresden (Einwohnerzahl ca. 550.000).
Förderhöhe: 2.000 € bis 75.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.dresden.de/kulturfoerderung
18. Kulturförderung Chemnitz
Förderschwerpunkte: Förderung von Kulturprojekten zur Stärkung der regionalen Identität und Integration, inklusive digitaler Formate.
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen und Kommunen in Chemnitz (Einwohnerzahl ca. 250.000).
Förderhöhe: 5.000 € bis 50. 000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.chemnitz.de/kulturfoerderung
19. Förderprogramm zur Förderung kultureller Gemeinschaftsarbeit Sachsen
Förderschwerpunkte: Unterstützung von lokalen Kulturprojekten zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und Identität in Stadt und Land.
Antragsberechtigt: Kommunale Einrichtungen, Vereine und Initiativen in Sachsen.
Förderhöhe: 3.000 € bis 60.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. Juni 2025.
Link: https://www.kulturrat-sachsen.de/gemeinschaftsarbeit
20. Programm "Kulturstadt Dresden 2025" – Sonderförderung für Projekte im öffentlichen Raum
Förderschwerpunkte: Innovative Kulturprojekte im öffentlichen Raum zur Belebung der Stadt und Stärkung der kulturellen Identität.
Antragsberechtigt: Künstlerische und kulturelle Einrichtungen und Initiativen in Dresden.
Förderhöhe: 5.000 € bis 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Juli 2025.
Link: https://www.dresden.de/kulturstadt2025
Sachsen-Anhalt
1. MikroKulturFonds Sachsen-Anhalt
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kleinstprojekten im Kulturbereich, die die kulturelle Vielfalt präsentieren und bürgerschaftliches Engagement fördern.
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine und Initiativen im Kulturbereich in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: Bis zu 1.000 € für Projekte mit Gesamtkosten bis zu 5.000 €.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. März 2025.
Link: https://engagiert-fuer-kultur.de/mikrokulturfonds/
2. Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt
Förderschwerpunkte: Projekte zur Pflege und Erschließung des kulturellen Erbes, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Breitenkultur.
Antragsberechtigt: Künstler, Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften und kulturelle Institutionen in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. Oktober 2025.
Link: https://kultur.sachsen-anhalt.de/kultur-foerdern/kulturfoerderung-in-sachsen-anhalt
3. Förderrichtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“
Förderschwerpunkte: Digitalisierung von Kulturgut und Entwicklung innovativer digitaler Lösungen in Kultureinrichtungen.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen und Kommunen in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge voraussichtlich im 1. Quartal 2025; genaue Fristen werden auf der Website bekannt gegeben.
Link: https://mid.sachsen-anhalt.de/digitales/strategie-sachsen-anhalt-digital-2030/foerderrichtlinie-sachsen-anhalt-digital-ministerium-fuer-infrastruktur-und-digitales
4. Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung
Förderschwerpunkte: Große, innovative Projekte aus allen künstlerischen Sparten im internationalen Kontext.
Antragsberechtigt: Kulturelle Institutionen und Künstlergruppen in Deutschland.
Förderhöhe: Mindestens 50.000 €; Finanzierung muss mindestens 20 % Eigen- oder Drittmittel umfassen.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Januar 2025.
Link: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/23-05-2017-kulturstiftung_des_bundes_staerkt_kultur_in_laendlichen_gebieten.html
5. Förderprogramm „Die Geschichte der deutschen Teilung und deren Folgen entlang der innerdeutschen Grenze“
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Einrichtungen und Projekten, die sich mit der Geschichte der deutschen Teilung und deren Folgen befassen.
Antragsberechtigt: Grenzmuseen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Dezember 2025.
Link: https://gruenesband-sachsen-anhalt.de/foerderungen/
6. Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt – Kulturfördergesetz
Förderschwerpunkte: Nachhaltige Förderung des kulturellen Lebens im Land, einschließlich der Digitalisierung von Kulturgut.
Antragsberechtigt: Künstler, Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften und kulturelle Institutionen in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. Oktober 2025.
Link: https://kultur.sachsen-anhalt.de/kultur-aktuell/news-details/sachsen-anhalt-plant-kulturfoerderung-gesetzlich-zu-verankern
7. Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt – Kulturförderung in Sachsen-Anhalt
Förderschwerpunkte: Pflege und Erschließung des kulturellen Erbes, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Breitenkultur.
Antragsberechtigt: Künstler, Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften und kulturelle Institutionen in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. Oktober 2025.
Link: https://kultur.sachsen-anhalt.de/kultur-foerdern/kulturfoerderung-in-sachsen-anhalt
8. Kulturförderung des Landes Sachsen-Anhalt – Kulturförderung in Sachsen-Anhalt
Förderschwerpunkte: Pflege und Erschließung des kulturellen Erbes, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Breitenkultur.
Antragsberechtigt: Künstler, Vereine, Verbände, Gebietskörperschaften und kulturelle Institutionen in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. Oktober 2025.
Link: https://kultur.sachsen-anhalt.de/kultur-foerdern/kulturfoerderung-in-sachsen-anhalt
9. Städtebauförderung Sachsen-Anhalt – Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
Förderschwerpunkte: Maßnahmen zur Belebung, Stärkung und Entwicklung von Stadt- und Ortsteilzentren, inklusive kultureller Projekte und digitaler Infrastruktur.
Antragsberechtigt: Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: Ab 20.000 €, maximal abhängig von der Größe der Kommune und den Gesamtkosten (bis zu 1.000.000 € möglich).
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.sachsen-anhalt.de/staedtebauforderung
10. Regionales Integriertes Entwicklungskonzept (RIEK) – Kultur- und Heimatprojekte
Förderschwerpunkte: Unterstützung von regionalen Kulturprojekten, Heimatpflege sowie Förderung der regionalen Identität in ländlichen Gebieten.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine, Initiativen in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: 5.000 € bis 100.000 €.
Antragsfrist: Je nach Region unterschiedlich, nächster Termin meistens bis Ende Oktober 2025.
Link: https://www.landesentwicklung.sachsen-anhalt.de
11. LEADER-Programm Sachsen-Anhalt – Ländliche Entwicklung
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes, darunter kulturelle und touristische Projekte.
Antragsberechtigt: Aktionsgruppen und Kommunen in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: Bis zu 60 % der förderfähigen Kosten, keine festen Höchstbeträge.
Antragsfrist: Je nach Region unterschiedlich, teilweise laufend.
Link: https://www.leader-sa.de
12. Kultur-Förderprogramm der Stadt Magdeburg
Förderschwerpunkte: Projekte zur Förderung regionaler Kultur, Belebung des öffentlichen Raums und kultureller Identität im Stadtkreis Magdeburg.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Vereine und Initiativen in der Stadt Magdeburg (Einwohner: ca. 237.000).
Förderhöhe: 1.000 € bis 50.000 €.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. August 2025.
Link: https://magdeburg.de/de/buergerservice/verwaltung-politik/stadtplanung-bauen/foerderprogramme/
13. Kulturförderung der Stadt Halle (Saale)
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kulturellen Projekten, Belebung von Innenstadtbereichen und Förderung der regionalen Kultur- und Heimatpflege.
Antragsberechtigt: Kommunale Einrichtungen, Vereine und Initiativen in Halle (Einwohner: ca. 240.000).
Förderhöhe: 2.000 € bis 50.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://halle.de/kulturfoerderung
14. Kulturförderung der Stadt Dessau-Roßlau
Förderschwerpunkte: Förderung von kulturellen Projekten im Bereich Heimat und Integration sowie digitale Kulturvermittlung.
Antragsberechtigt: Kommunale Einrichtungen, Vereine und Initiativen in Dessau-Roßlau (Einwohner: ca. 80.000).
Förderhöhe: 1.000 € bis 30.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. August 2025.
Link: https://dessau-rosslau.de/kulturfoerderung
15. Förderprogramm "Kultur in Bewegung" Sachsen-Anhalt
Förderschwerpunkte: Innovative kulturelle Projekte zur Belebung des öffentlichen Raumes, Belebung von Innenstädten und regionale Identitätsförderung.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und kulturelle Initiativen in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: 5.000 € bis 75.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis 30. September 2025.
Link: https://kultur.sachsen-anhalt.de/foerderung/kultur-in-bewegung
16. Förderung von Projekten zur Integration und regionalen Identität
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten, die Integration und die regionale Identität fördern, interkulturellen Austausch unterstützen und Heimatgeschichte vermitteln.
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Vereine, Initiativen, Kommunen in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: 3.000 € bis 50.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://integration.sachsen-anhalt.de/foerderungen
17. Projektförderung für kulturelle Bildung Sachsen-Anhalt
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Bildungsprojekten mit kulturellem Schwerpunkt zur Vermittlung regionaler Geschichte und Tradition.
Antragsberechtigt: Schulen, Vereine, Kultureinrichtungen.
Förderhöhe: 2.000 € bis 40.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. Juli 2025.
Link: https://bildung.sachsen-anhalt.de/kulturfoerderung
18. Förderprogramm "Regionale Kulturförderung" Sachsen-Anhalt
Förderschwerpunkte: Förderung kultureller Aktivitäten und Projekte in ländlichen Regionen zur Stärkung der lokalen Identität.
Antragsberechtigt: Lokale Gemeinden, Vereine und Initiativen in Sachsen-Anhalt.
Förderhöhe: 3.000 € bis 60.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://kultur.sachsen-anhalt.de/regionale-kulturfoerderung
19. Förderprogramm "Heimat und Geschichte" Sachsen-Anhalt
Förderschwerpunkte: Projekte zur Erforschung, Pflege und Vermittlung regionaler Geschichte und Heimatkultur.
Antragsberechtigt: Historische Vereine, Museen, Bildungseinrichtungen und Kommunen.
Förderhöhe: 5.000 € bis 50.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://heimat.sachsen-anhalt.de/foerderung
20. Förderprogramm "Kultureller Tourismus in Sachsen-Anhalt"
Förderschwerpunkte: Entwicklung touristischer Kulturangebote, inklusive digitaler Anwendungen und Audio-Guides zu kulturellen Sehenswürdigkeiten.
Antragsberechtigt: Kommunen, Tourismusorganisationen und kulturelle Einrichtungen.
Förderhöhe: 15.000 € bis 200.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://tourismus.sachsen-anhalt.de/angebote/foerderung
Schleswig-Holstein
1. Strukturförderung für soziokulturelle Zentren und Initiativen
Förderschwerpunkte: Unterstützung von nicht-kommerziellen kulturellen Initiativen zur Stabilisierung und Professionalisierung ihrer Organisationsstruktur.
Antragsberechtigt: Soziokulturelle Zentren und Initiativen in Schleswig-Holstein.
Förderhöhe: Bis zu 25.000 € (in begründeten Ausnahmefällen bis zu 35.000 €).
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. März 2025.
Link: https://www.soziokultur-sh.de/strukturfoerderung-des-landes/
2. Digitaler Masterplan Kultur
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kultureinrichtungen bei der digitalen Transformation, einschließlich Hardware- und Software-Ausstattung sowie Programmierung.
Antragsberechtigt: Gemeinnützige Kultureinrichtungen mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge voraussichtlich im 1. Quartal 2025; genaue Fristen werden auf der Website bekannt gegeben.
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/kulturfoerderung/digitalisierung
3. Projektförderung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Förderschwerpunkte: Innovative Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik und Literatur mit überregionaler Relevanz.
Antragsberechtigt: Öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen im Kulturbereich.
Förderhöhe: Ab 3.000 € pro Projekt.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres.
Link: https://kulturstiftung-sh.de/projektfoerderung.html
4. Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein
Förderschwerpunkte: Projekte zur Pflege und Erschließung des kulturellen Erbes, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Breitenkultur.
Antragsberechtigt: Kulturschaffende, Projektträger sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder kommunale Einrichtungen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. Oktober 2025.
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/kulturfoerderung/foerderung_kulturprojekte.html
5. Kulturförderung der Stadt Flensburg
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Kulturprojekten, die identitätsstiftend sind und einen Bezug zur Stadt Flensburg aufweisen.
Antragsberechtigt: Freie Gruppen und Einzelpersonen in Flensburg.
Förderhöhe: Bis zu 3.000 € pro Projekt.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 22. August 2025.
Link: https://www.flensburg.de/Kultur-Bildung/Kulturb%C3%BCro/Kulturelle-Projektf%C3%B6rderung
6. Kulturfonds Stormarn – Der innovative Kulturpreis
Förderschwerpunkte: Innovative Kulturprojekte mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und kulturelle Teilhabe.
Antragsberechtigt: Kulturakteure im Kreis Stormarn.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://www.kubi-stormarn.de/foerderungen/foerdermoeglichkeiten-beratung/
7. Kulturstiftung Schleswig-Holstein – Stipendienprogramm
Förderschwerpunkte: Arbeits- und Reisestipendien für angehende Künstler und Künstlerinnen.
Antragsberechtigt: Künstler und Künstlerinnen am Anfang ihrer künstlerischen Entwicklung.
Förderhöhe: Arbeitsstipendium bis zu 6.000 €, Reisestipendium bis zu 10.000 €.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 28. Februar 2025.
Link: https://kulturstiftung-sh.de/stipendienprogramm.html
8. Kulturstiftung Schleswig-Holstein – Projektförderung
Förderschwerpunkte: Projekte von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik und Literatur.
Antragsberechtigt: Öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen im Kulturbereich.
Förderhöhe: Ab 3.000 € pro Projekt.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. März und 1. September eines jeden Jahres.
Link: https://kulturstiftung-sh.de/projektfoerderung.html
9. Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein – Förderung von Kulturprojekten
Förderschwerpunkte: Projekte zur Pflege und Erschließung des kulturellen Erbes, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der Breitenkultur.
Antragsberechtigt: Kulturschaffende, Projektträger sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder kommunale Einrichtungen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. Oktober 2025.
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/kulturfoerderung/foerderprogramme_kulturprojekte.html
10. Förderung des Programms „Heimat der Talente“ Schleswig-Holstein
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur Nachwuchsförderung in den Bereichen Kultur und Heimatpflege.
Antragsberechtigt: Kultureinrichtungen, Vereine und Kommunen in Schleswig-Holstein.
Förderhöhe: 5.000 € bis 50.000 € pro Projekt.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. August 2025.
Link: https://www.sh.landtag.de/heimat-der-talente
11. Kultur- und Sozialförderung der kreisfreien Stadt Kiel
Förderschwerpunkte: Förderung kultureller und sozialer Projekte zur Stärkung der kulturellen Vielfalt und der Integration in Kiel.
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Kiel (Einwohnerzahl etwa 250.000).
Förderhöhe: 1.000 € bis 40.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.kiel.de/de/kultur-soziales/kulturfoerderung.php
12. Städtebauförderung in Schleswig-Holstein – Programm „Aktive Zentren“
Förderschwerpunkte: Maßnahmen zur Stärkung von Stadt- und Ortszentren, einschließlich kultureller und digitaler Projekte.
Antragsberechtigt: Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Förderhöhe: Ab 50.000 € bis zu 1 Million €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/Staedtebaufoerderung/aktive_zentren.html
13. Kulturförderung der Stadt Lübeck
Förderschwerpunkte: Förderung regionaler Kulturprojekte zur Belebung der Stadt mit digitaler und kultureller Ausrichtung.
Antragsberechtigt: Kulturelle Initiativen, Vereine und Einzelpersonen in Lübeck (Einwohnerzahl ca. 217.000).
Förderhöhe: 1.000 € bis 50.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 15. September 2025.
Link: https://www.luebeck.de/de/kultur.html
14. Förderung kultureller Projekte im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins
Förderschwerpunkte: Stärkung der kulturellen Infrastruktur und Identität in ländlichen Regionen.
Antragsberechtigt: Gemeinden, Vereine und Initiativen in ländlichen Gebieten Schleswig-Holsteins.
Förderhöhe: 5.000 € bis 80.000 €.
Antragsfrist: Anträge können bis zum 31. Oktober 2025 gestellt werden.
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/Kultur/Kulturfoerderung/LaendlicherRaum/LaendlicherRaum_node.html
15. Förderprogramm für interkulturelle Projekte Schleswig-Holstein
Förderschwerpunkte: Projekte, die die Integration fördern und interkulturellen Austausch ermöglichen.
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen und Kommunen in Schleswig-Holstein.
Förderhöhe: 3.000 € bis 50.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 15. September 2025.
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/I/integration/ikp/foerderung.html
16. Tourismusförderung Schleswig-Holstein
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kulturellen Tourismusprojekten, inklusive digitaler und audiovisueller Angebote.
Antragsberechtigt: Kommunen, Tourismusorganisationen und kulturelle Einrichtungen.
Förderhöhe: 15.000 € bis 250.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/thueringen-tourismusfoerderung.html
17. Förderprogramm "Kulturregionen in Schleswig-Holstein"
Förderschwerpunkte: Förderung von überregionalen kulturellen Projekten und kultureller Kooperation in Kulturregionen.
Antragsberechtigt: Kommunen, Vereine und kulturelle Organisationen.
Förderhöhe: 10.000 € bis 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://kultur.sh/foerderung/kulturregionen
18. Förderung für Digitalisierung im Kulturbereich Schleswig-Holstein
Förderschwerpunkte: Unterstützung von digitalen Kulturprojekten, Entwicklung von Apps und Audioguides.
Antragsberechtigt: Kulturinstitutionen, Kommunen und Vereine.
Förderhöhe: 10.000 € bis 150.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://www.kulturdigitalisierung-sh.de/foerderung
19. Förderung des Schleswig-Holstein Musik Festivals (SHMF)
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten im Rahmen des Schleswig-Holstein Musik Festivals zur Förderung regionaler Kultur und Musik.
Antragsberechtigt: Künstler, Kulturvereine und Institutionen im Land Schleswig-Holstein.
Förderhöhe: Ab 5.000 € bis zu 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. August 2025.
Link: https://www.shmf.de/de/foerderung
20. Heimat- und Regionalentwicklung Schleswig-Holstein – LEADER-Programm
Förderschwerpunkte: Förderung von Projekten zur Stärkung von Kultur, Heimat und regionaler Identität in ländlichen Räumen.
Antragsberechtigt: Lokale Aktionsgruppen, Kommunen, Vereine und Initiativen in Schleswig-Holstein.
Förderhöhe: Bis zu 60 % der Förderfähigen Ausgaben, genaue Summen projektspezifisch.
Antragsfrist: Laufend, Fristen variieren regional; nächste Frist im Herbst 2025.
Link: https://leader-sh.de
Thüringen
1. Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten im Bereich zeitgenössischer Kunst und Kultur, einschließlich Bildender Kunst, Darstellender Kunst, Literatur, Musik und Film/Video.
Antragsberechtigt: Künstlerische und kulturelle Einrichtungen mit Sitz in Thüringen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 1. Oktober 2024 für Projekte im Jahr 2025.
Link: https://kulturstiftung-thueringen.de/foerderung/projektfoerderung/projektfoerderung-der-kulturstiftung-des-freistaats-thueringen
2. Projektförderung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Förderschwerpunkte: Unterstützung von kulturellen und gesellschaftsrelevanten Projekten, einschließlich der Vermittlung regionaler Geschichte und Heimatpflege.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Vereine und Kommunen in Thüringen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 15. Oktober 2024 für Projekte im Jahr 2025.
Link: https://bildung.thueringen.de/kultur/foerderungen
3. Förderprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ – Kultur macht stark Thüringen
Förderschwerpunkte: Außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben.
Antragsberechtigt: Bündnisse für Bildung, bestehend aus mindestens zwei Partnern, darunter mindestens eine kulturelle Einrichtung in Thüringen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://www.lkj-thueringen.de/die-lkj/servicestelle-fuer-foerdermittel/aktuelle-fristen
4. Förderung von Projekten zur kulturellen Bildung im ländlichen Raum
Förderschwerpunkte: Projekte, die kulturelle Bildung im ländlichen Raum fördern und den Zugang zu Kultur für alle ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen im ländlichen Raum Thüringens.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://bildung.thueringen.de/kultur/foerderungen
5. Förderung von Projekten zur kulturellen Teilhabe
Förderschwerpunkte: Projekte, die die kulturelle Teilhabe von benachteiligten Gruppen fördern.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen in Thüringen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://bildung.thueringen.de/kultur/foerderungen
6. Förderung von Projekten zur kulturellen Vielfalt
Förderschwerpunkte: Projekte, die die kulturelle Vielfalt fördern und interkulturelle Begegnungen ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen in Thüringen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://bildung.thueringen.de/kultur/foerderungen
7. Förderung von Projekten zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche
Förderschwerpunkte: Projekte, die kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche fördern und den Zugang zu Kultur für junge Menschen ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen in Thüringen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://bildung.thueringen.de/kultur/foerderungen
8. Förderung von Projekten zur kulturellen Bildung für Erwachsene
Förderschwerpunkte: Projekte, die kulturelle Bildung für Erwachsene fördern und den Zugang zu Kultur für alle ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen in Thüringen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://bildung.thueringen.de/kultur/foerderungen
9. Förderung von Projekten zur kulturellen Bildung für Menschen mit Behinderungen
Förderschwerpunkte: Projekte, die kulturelle Bildung für Menschen mit Behinderungen fördern und den Zugang zu Kultur für alle ermöglichen.
Antragsberechtigt: Kulturelle Einrichtungen, Schulen, Vereine und andere Organisationen in Thüringen.
Förderhöhe: Variiert je nach Projekt; genaue Fördersummen auf Anfrage.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 31. Mai 2025.
Link: https://bildung.thueringen.de/kultur/foerderungen
10. Denkmalförderprogramm Thüringen
Förderschwerpunkte: Erhaltung, Pflege und Vermittlung von Denkmälern und historischen Stätten als Beitrag zur regionalen Identität und Geschichte.
Antragsberechtigt: Eigentümer, Gemeinden, Institutionen und Vereine in Thüringen.
Förderhöhe: Förderbeträge zwischen 5.000 € und 100.000 €, abhängig vom Umfang der Maßnahme.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://umwelt.thueringen.de/denkmalfoerderung
11. Thüringer Städtebauförderung – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Förderschwerpunkte: Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte und Ortsteilzentren, einschließlich kultureller Projekte und Digitalisierung.
Antragsberechtigt: Kommunen und Städte in Thüringen.
Förderhöhe: In der Regel zwischen 20.000 € und 1.500.000 €, abhängig von Größe und Bedarf der Kommune.
Antragsfrist: Einreichung der Anträge bis zum 15. Oktober 2025.
Link: https://www.tmasgff.de/staedtebaufoerderung
12. Kulturförderung der Stadt Erfurt
Förderschwerpunkte: Unterstützung von Projekten, die die kulturelle Identität der Stadt stärken und touristisch relevant sind.
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen und Einrichtungen in Erfurt (Einwohnerzahl ca. 214.000).
Förderhöhe: Von 1.000 € bis maximal 60.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. August 2025.
Link: https://www.erfurt.de/kulturfoerderung
13. Lokale Kulturförderung Weimar
Förderschwerpunkte: Projekte zur Förderung regionaler Kultur und zur Belebung der Innenstadt, inklusive digitaler Angebote.
Antragsberechtigt: Kommunale Einrichtungen, Vereine und Künstler in Weimar (Einwohnerzahl ca. 65.000).
Förderhöhe: 1.000 € bis 40.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 15. September 2025.
Link: https://www.weimar.de/kulturfoerderung
14. Förderprogramm "Digitale Kulturprojekte Thüringen"
Förderschwerpunkte: Unterstützung von digitalen Kulturprojekten, Entwicklung von Apps, Online-Kulturevents und audiovisuellen Guides.
Antragsberechtigt: Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine und Initiativen in Thüringen.
Förderhöhe: 10.000 € bis 150.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://digital.kulturthueringen.de/foerderung
15. Förderung des Thüringer Tourismusverbandes – Kultur und Tourismus
Förderschwerpunkte: Projekte zur Förderung des Kulturtourismus und zum Ausbau digitaler Kultur- und Städtereiseführer.
Antragsberechtigt: Kommunen, Tourismusorganisationen und kulturelle Einrichtungen.
Förderhöhe: 15.000 € bis 200.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://tourismus.thueringen.de/foerderung
16. Kulturfonds Thüringen
Förderschwerpunkte: Unterstützung kultureller Projekte aller Sparten mit Bezug zur Region Thüringen, Heimatpflege und Integration.
Antragsberechtigt: Künstler, Vereine, Kulturinstitutionen und Kommunen in Thüringen.
Förderhöhe: 5.000 € bis 100.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 31. Oktober 2025.
Link: https://kulturfonds.thueringen.de/foerderung
17. Städtebauförderungsgesetz Thüringen – Programm „Innenstadtentwicklung“
Förderschwerpunkte: Maßnahmen zur Stärkung und Belebung der Innenstädte mit Fokus auf kulturelle und digitale Projekte.
Antragsberechtigt: Städte und Gemeinden in Thüringen.
Förderhöhe: Ab 30.000 € bis zu 1.500.000 €, je nach Größe der Kommune.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://bau.thueringen.de/staedtebaufoerderung
18. Förderung interkultureller Projekte Thüringen
Förderschwerpunkte: Projekte, die interkulturellen Austausch fördern und die Integration stärken.
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen, Kommunen in Thüringen.
Förderhöhe: 3.000 € bis 50.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://integration.thueringen.de/foerderprogramm
19. Förderprogramm "Kulturelle Bildung und Heimatpflege" Thüringen
Förderschwerpunkte: Projekte zur kulturellen Bildung und Heimatpflege mit Vermittlung regionaler Geschichte.
Antragsberechtigt: Schulen, Vereine, Bildungseinrichtungen und Kommunen.
Förderhöhe: 2.000 € bis 60.000 €.
Antragsfrist: Einreichung bis zum 30. September 2025.
Link: https://bildung.thueringen.de/heimatpflege-foerderung
20. Förderprogramm „Kulturelle Infrastruktur“ Thüringen
Förderschwerpunkte: Förderung von baulichen und digitalen Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in Thüringer Kommunen.
Antragsberechtigt: Kommunen, kulturelle Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in Thüringen.
Förderhöhe: 20.000 € bis 500.000 € je Projekt.
Antragsfrist: Ausschreibung erfolgt jährlich, nächster Termin: 30. November 2025.
Link: https://tmasgff.thueringen.de/ministerium/foerderung-kultureller-infrastruktur
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Stand: 11/2023