Station: [7] Leben nach dem Tod


Zu jeder Siedlung gehörten zwangsläufig auch die Gräber ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Wie es das Zwölf-Tafel-Gesetz (das älteste festgeschriebene römische Gesetzeswerk) vorschrieb, wurden sie immer außerhalb der Siedlungen und meist entlang der wichtigen Straßen angelegt.

Während der ersten drei nachchristlichen Jahrhunderte wurden die Verstorbenen meist auf einem zum Friedhof gehörenden Verbrennungsplatz USTRINA eingeäschert. Der Leichnam wurde gewaschen, gesalbt und festtäglich bekleidet. Als Beigaben erhielt der oder die Verstorbene Dinge aus seinem persönlichen Besitz (zum Beispiel Schmuck, Geräte, Geschirr), Speisen und Getränke als Wegzehrung und einen Obulus als Fährgeld für die Reise ins Totenreich. Familienangehörige und Trauernde in weißer Kleidung sorgten für eine würdige Leichenfeier und eine standesgemäße Beerdigung.

Dem römischen Glauben nach war den Verstorbenen ein mehr oder weniger freudloses Dasein im Reich der Schatten beschieden. Damit die Toten Ruhe fänden, sollten die Lebenden ihrer stets gedenken. Daher wurden über den Gräbern zum Teil sehr aufwendig gestaltete, farbig bemalte Grabdenkmäler errichtet. Eingemeißelte Inschriften verkündeten Namen, Alter, Beruf, soziale Stellung und die Herkunft des/der Toten.

 

Foto 1-4: © Sumelocenna - Römisches Stadtmuseum Rottenburg am Neckar, Steffen Schlüter