Laut der sächsischen Corona-Sschutzverordnung § 4 Absatz 2 Nummer 12, dürfen ab dem 15. März 2021 Museen, Galerien und Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wieder öffnen. Sollte sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert...
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