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Schinderhannesturm

Beschreibung

Der Schinderhannesturm gehörte zu der Befestigung der Burg. Er wurde später als Gefängnisturm benutzt. Die Innenausbauten wurden erst ab 1750 eingefügt, wie die Untersuchungen der Deckenbalken ergeben haben. Aber warum Schinderhannesturm?

Kein gewöhnlicher Krimineller hat im Hunsrück sowie in den rechts- und linksrheinischen Gebieten einen so legendären und dauerhaften Ruf wie Johannes Bückler - genannt Schinderhannes -.

Seine Vorfahren übten den Beruf des Abdeckers, auch Wasenmeister oder Schinder genannt, aus. Er war für die Beseitigung verendeter Tiere zuständig. Dieser Beruf galt als unrein und stand in der niedrigsten sozialen Rangstufe. Nach mehreren Umzügen landete die Familie in Veitsrodt. In Idar-Oberstein beging der 15-jährige Johannes Bückler seine erste Straftat. Das Geld, welches ihm ein Gastwirt gegeben hatte, um in Idar-Oberstein Branntwein zu kaufen, brachte er mit Freunden in Wirtshäusern durch. Aus Angst vor der Strafe traute er sich nicht mehr nach Hause. Dies war der Beginn einer langen Serie von Straftaten. Stellvertretend hierfür einige Beispiele wie Tierdiebstähle, Überfälle, Ausstellung von Passierscheinen, Wegezoll. Nach Haft und Ausbruch aus dem Gefängnis 1799 in Simmern beging er auch Morde.

Warum sich der Mythos um den vermutlich 1778 in Miehlen im Taunus geborenen Johannes Bückler so dauerhaft gehalten hat, ist in historischen Fakten nicht zu erklären. Er war weder der Robin Hood des Hunsrücks, noch ein erfolgreicher Bandit und Kämpfer gegen die damalige französische Besatzungsmacht.

Johannes Bückler war inhaftiert in Idar-Oberstein, Simmern, Kirn und Herrstein. In Herrstein war er jedoch nur für wenige Stunden. Nach einem Ausbruchsversuch wurde er auf dem Dach des Turms entdeckt und nach Oberstein gebracht. Von dort gelangte er nach Saarbrücken, wo er mit zwei anderen Bandenmitgliedern flüchten konnte. In Limburg an der Lahn hatte er sich für die kaiserliche Armee verpflichtet, wurde von einem Genossen erkannt, verraten und an die Franz. Besatzer ausgeliefert. In Mainz stand er vor Gericht. Ca. 400 Zeugen wurden vernommen. Der Schinderhannes und 19 seiner Anhänger wurden zum Tode durch die Guillotine verurteilt.

Schinderhannes wurde am 21. Nov. 1803 in Mainz hingerichtet.