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[11] Verhandlungsort für den Frieden von Hubertusburg

Beschreibung

Am 24. Dezember 1762 empfing König Friedrich II von Preußen in seinem Leipziger Hauptquartier den sächsischen Beauftragten für die bevorstehenden Friedensverhandlungen, Thomas Freiherr von Fritsch.

Dieser überbrachte ihm die Nachricht, der österreichische Friedensgesandte Baron von Collenbach habe sich geweigert, mit ihm weiter nach Leipzig zu reisen. Collenbach verblieb in Wermsdorf und bestand darauf, dass der Verhandlungsort für den Friedensvertrag an einem neutralen Ort liegen müsse. Somit wurde Wermsdorf und die nähere Umgebung kurzerhand zu einem neutralen Gebiet erklärt und durch Feldjäger nach außen hin abgeriegelt.

So wurde Hubertusburg, das barocke Jagdschloss der polnischen Könige und sächsischen Kurfürsten zum Verhandlungsort.

Die Plünderung von Schloss Hubertusburg im Januar 1761 war aber so gründlich vollzogen, dass man 1762/63 Not hatte, Räume für die Verhandlungen zur Beendigung des Siebenjährigen Krieges zu finden.

Am 30. Dezember1762 wurden die Friedensverhandlungen in der im 1. Geschoss des südlichen Rundflügels gelegenen Wohnung des Kammerherrn von der Schulenburg eröffnet. 

Am 15. Februar 1763 unterzeichneten die drei Gesandten (Collenbach für Österreich, Legationsrat von Hertzberg für Preußen und Fritsch als Verhandlungsführer für Sachsen) für ihre Länder die Friedensverträge. Die “Definitiv-Verträge” mussten nur noch von den Souveränen - König Friedrich II. von Preußen, Kaiserin Maria Theresia als Königin von Ungarn und Böhmen sowie König August III. von Sachsen-Polen ratifiziert werden. Dies erfolgte im Verlauf der folgenden zwei Wochen. Friedrich II. unterzeichnete die Verträge in dem unweit von Hubertusburg gelegenen Schloss Dahlen. Am 1. März 1763 wurden in Hubertusburg die Ratifikationsurkunden ausgetauscht. Der Siebenjährige Krieg war damit auch formell zu Ende.